Ober­fran­ken: Gewerk­schaft Erzie­hung und Wis­sen­schaft (GEW) for­dert jetzt an den Gesund­heits­schutz für Leh­re­rIn­nen und Schü­le­rIn­nen zu denken

Symbolbild Bildung

Die Gewerk­schaft Erzie­hung und Wis­sen­schaft (GEW) Bay­ern for­dert, jetzt an den Gesund­heits­schutz für Lehrer*innen und Schüler*innen bei (teil­wei­ser) Wie­der­in­be­trieb­nah­me der Schu­len zu den­ken. Beson­de­res Augen­merk muss hier auf die vom Robert Koch-Insti­tut defi­nier­ten Risi­ko­grup­pen gelegt wer­den und auf Kolleg*innen, die Ange­hö­ri­ge der Risi­ko­grup­pe im eige­nen Haus­halt haben.

Für die Bil­dungs­ge­werk­schaft GEW ist es mehr als frag­lich, ob ein schu­li­scher Ein­satz die­ser Per­so­nen­grup­pen bis zum deut­li­chen Abfla­chen der Pan­de­mie über­haupt mög­lich ist. Viel­mehr sind Home­of­fice Rege­lun­gen auch mit­tel­fri­stig gebo­ten. Um die Aus­wir­kun­gen auf den Unter­richts­all­tag von feh­len­den bzw. im Home­of­fice arbei­ten­den Lehrer*innen auf den Unter­richts­all­tag ein­zu­schät­zen, for­dert die GEW Bay­ern das Kul­tus­mi­ni­ste­ri­um auf, mög­lichst bald Zah­len der Betrof­fe­nen zu erheben.

Bei Wie­der­auf­nah­me des Unter­richts­be­trie­bes müs­sen die übli­chen Hygie­ne­re­geln, wie sie in den Schu­len vor Coro­na oft ver­nach­läs­sigt wur­den, unbe­dingt ein­ge­hal­ten wer­den. Die stell­ver­tre­ten­de Vor­sit­zen­de der GEW Bay­ern, Mar­ti­na Bor­gend­a­le, sagt dazu: „In Zei­ten von Coro­na ist es nicht mehr nur nach­läs­sig und höchst unan­ge­nehm, wenn in den Klas­sen­zim­mern, Leh­rer- und Schü­ler­toi­let­ten kei­ne Sei­fe und kei­ne Ein­mal­hand­tü­cher zur Ver­fü­gung ste­hen, son­dern sogar poten­zi­ell lebens­ge­fähr­lich. Wenn nicht für die Schüler*innen selbst, dann viel­leicht für ihre Angehörigen“.

Die GEW weist eben­falls dar­auf hin, dass ver­stärkt damit zu rech­nen ist, dass Fami­li­en ihre Kin­der aus Angst um deren Gesund­heit oder der von ande­ren im Haus­halt leben­den Per­so­nen nicht zur Schu­le schicken wer­den. Bereits jetzt muss über­legt wer­den, wie mit die­ser Situa­ti­on umge­gan­gen wird und ob die Schul­pflicht hier noch durch­ge­setzt wer­den kann und soll.

Es muss zudem zeit­nah eine Rege­lung für die anste­hen­den Abschluss­prü­fun­gen an allen Schul­ar­ten gefun­den wer­den. Für die betrof­fe­nen Schüler*innen, die sich ohne­hin in einer bela­sten­den Aus­nah­me­si­tua­ti­on befin­den, darf kei­ne Unsi­cher­heit herr­schen, ob sie nun antre­ten müs­sen oder nicht. Glei­ches gilt für Studienreferendar*innen und Lehramtsanwärter*innen, die zahl­rei­che Lehr­pro­ben noch nicht ablei­sten konn­ten. Und auch hier muss im Fal­le der Durch­füh­rung der Prü­fun­gen der Gesund­heits­schutz der Prüfer*innen, Lehrer*innen und Schüler*innen unbe­dingt gewähr­lei­stet sein. Sowohl in der Schu­le als auch auf dem Weg zur dieser.

Anton Salz­brunn, GEW-Lan­des­vor­sit­zen­der, sag­te dazu: „Die jun­gen Men­schen sind in der momen­ta­nen Situa­ti­on stark ver­un­si­chert und es gibt For­de­run­gen sei­tens baye­ri­scher Schüler*innen die Abschluss­prü­fun­gen nicht statt­fin­den zu las­sen. Ob die erbrach­ten Lei­stun­gen unter den momen­ta­nen Bedin­gun­gen über­haupt ver­gleich­bar sind, wage ich zu bezweifeln“.

Die GEW for­dert das Kul­tus­mi­ni­ste­ri­um auf, die oben aus­ge­führ­ten Punk­te bei sei­nen Über­le­gun­gen unbe­dingt zu beden­ken. Außer­dem müs­sen auch die Per­so­nal­rä­te und Schul­lei­tun­gen ins Boot geholt wer­den, um die prak­ti­sche Umsetz­bar­keit aller Maß­nah­men sicher zu stel­len. Funktionär*innen und Mitarbeiter*innen der GEW Bay­ern erklä­ren sich bereit, dem Kul­tus­mi­ni­ste­ri­um bera­tend zur Sei­te zu ste­hen bei den schwie­ri­gen Abwä­gun­gen von Inter­es­sen und Gütern in der kom­men­den Zeit.