Land­rats­amt Forch­heim infor­miert: Oster­fei­er­lich­kei­ten in Zei­ten der Coronakrise

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Die Coro­na­kri­se ver­langt von allen Mit­bür­ge­rin­nen und Mit­bür­gern viel ab, auch die Oster­fei­er­lich­kei­ten wer­den auf­grund der Pan­de­mie in die­sem Jahr auf ande­re Art und Wei­se statt­fin­den. Wir möch­ten den Gläu­bi­gen und Kir­chen­ge­mein­den eini­ge Emp­feh­lun­gen zur Gestal­tung der Fei­er­lich­kei­ten geben, denn unse­re Gesund­heit und die Unter­bre­chung der Infek­ti­ons­ket­ten müs­sen im Vor­der­grund ste­hen. Land­rat Dr. Her­mann Ulm appel­liert an alle Bür­ge­rin­nen und Bür­ger, sich an die­se Vor­ga­ben zu hal­ten und noch die näch­sten Wochen gemein­sam durchzuhalten.

Oster­be­su­che

Auch die Oster­be­su­che sind von der Aus­gangs­be­schrän­kung betrof­fen und der Ver­wand­ten­be­such ist stark ein­ge­schränkt. Nur der Besuch bei Lebens­part­nern, Alten, Kran­ken oder Men­schen mit Ein­schrän­kun­gen bzw. zur Wahr­neh­mung des Sor­ge- und Umgangs­rechts ist mög­lich. Tele­fo­na­te, Video­te­le­fo­nie und das Ver­sen­den klei­ner Oster­päck­chen für die Lie­ben müs­sen in die­sem Jahr lei­der aus­rei­chen, auch wenn dies uns allen schwer fällt.

Oster­aus­flü­ge und Spaziergänge

Fei­er­ta­ge und schö­nes Wet­ter laden zum Spa­zie­ren und zur sport­li­chen Betä­ti­gung in der Natur ein. Ach­ten Sie dar­auf, dass Sie nur mit Per­so­nen Ihres eige­nen Haus­stan­des unter­wegs sind. Wei­ter­hin soll­te auch in der frei­en Natur auf aus­rei­chend Abstand zu ande­ren Per­so­nen geach­tet wer­den. Mei­den Sie des­halb auch hier stark fre­quen­tier­te Orte!

Aus­flü­ge mit dem Motor­rad sowie Klet­tern am Fels sol­len wegen der damit ver­bun­de­nen Unfall­ge­fahr und dem Ein­satz der Ret­tungs­kräf­te unterbleiben.

Oster­brun­nen

Tra­di­tio­nen soll­te man bewah­ren, aber weder auf Kosten der eige­nen Gesund­heit, noch auf die Ihrer Lieb­sten oder Mit­bür­ger. Hier­zu gehört auch das Schmücken der Oster­brun­nen. Bit­te beden­ken Sie in Ihrem Han­deln stets die aktu­el­len Aus­gangs­be­schrän­kun­gen. Man­ches kann für Sie per­sön­lich einen trif­ti­gen Grund dar­stel­len, aber wäre es auch für die all­ge­mei­ne Bevöl­ke­rung ein trif­ti­ger Grund das Haus zu ver­las­sen? Das Schmücken der Oster­brun­nen stellt kei­nen trif­ti­gen Grund zum Ver­las­sen der eige­nen Woh­nung dar und es ist somit davon abzuraten.

Schlöt­tern / Klep­pern / Schlettern

Auch vom Schlöt­tern in Grup­pen ist dring­lichst abzu­ra­ten. Wir emp­feh­len daher, dass die Jugend­li­chen zeit­gleich direkt an ihrer Woh­nung (z.B. am Ein­gangs­be­reich des Hau­ses) schlöt­tern und kei­nen Kon­takt zuein­an­der haben. Das sonn­täg­li­che “Musi­zie­ren vom Bal­kon“ kann hier als Blau­pau­se gese­hen wer­den. Die übli­chen Spen­den an die Kir­chen­ge­mein­de soll­ten kon­takt­los, z.B. als Über­wei­sung stattfinden.

Video- und Onlinegottesdienste

Pfar­rei­en soll­ten drauf ach­ten, dass für die Über­tra­gung des Video- und Onlin­egot­tes­dien­stes ins­ge­samt nicht mehr als fünf Per­so­nen zeit­gleich in der Kir­che zusam­men­kom­men (inkl. evtl. benö­tig­ter Video- u. Ton­tech­ni­ker). Eben­falls sol­len die han­deln­den Per­so­nen einen Min­dest­ab­stand von 1,5 Metern einhalten.

Grab­pfle­ge

Grab­pfle­ge soll­te nur von Per­so­nen im Hei­mat­ort erfol­gen und auf ein not­wen­di­ges Maß begrenzt wer­den. Emp­feh­lens­wert ist auch die Abspra­che zwi­schen den Betei­lig­ten, die die Grab­pfle­ge durch­füh­ren, damit die Arbeit an benach­bar­ten Grä­bern zeit­ver­setzt statt­fin­den kann und die Min­dest­ab­stän­de (1,5 m) zwi­schen Per­so­nen ein­ge­hal­ten wer­den können.