Stadt Forch­heim: Ein­ge­schränk­ter Par­tei­ver­kehr für unauf­schieb­ba­re und drin­gen­de Ange­le­gen­hei­ten wie­der möglich!

Die Stadt Forch­heim teilt mit, dass sich die Mitarbeiter*innen der Stadt­ver­wal­tung wie­der vor­ran­gig in den städ­ti­schen Büros im Dienst befin­den. Die Bürger*innen kön­nen ab Diens­tag, den 07.04.2020 nach vor­he­ri­ger Ter­min­ver­ga­be ein­zeln durch die jewei­li­gen Sachbearbeiter*innen an den Türen abge­holt und in die jewei­li­gen Büros geführt werden.

Zum Schutz der Bürger*innen sowie der Mitarbeiter*innen der Stadt­ver­wal­tung und um die Aus­brei­tung des „SARS-CoV‑2 (Coro­na­vi­rus)“ zu ver­lang­sa­men ist der Par­tei­ver­kehr der­zeit nur ein­ge­schränkt mög­lich. Es ergeht des­halb die drin­gen­de Bit­te, in wich­ti­gen, unauf­schieb­ba­ren Ange­le­gen­hei­ten VOR­HER tele­fo­nisch oder per E‑Mail Kon­takt mit der Stadt­ver­wal­tung aufzunehmen!

Über die übli­chen Tele­fon- und E‑Mail-Kon­tak­te und das zen­tra­le Post­fach buergeranfrage@​forchheim.​de kön­nen dring­li­che unauf­schieb­ba­re Anlie­gen wei­ter­hin beant­wor­tet wer­den. Die zen­tra­le Tele­fon­ver­mitt­lung der Stadt Forch­heim errei­chen Sie unter 09191 714–0. Ihre Anfra­ge wird an die jewei­li­ge Fach­dienst­stel­le wei­ter­ge­lei­tet. Die tele­fo­ni­sche Erreich­bar­keit rich­tet sich nach den übli­chen Öff­nungs­zei­ten: Mon­tag bis Mitt­woch 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr; Don­ners­tag 08:00 Uhr bis 17:30 Uhr durch­ge­hend und Frei­tag 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr.

Wird in drin­gen­den unauf­schieb­ba­ren Anlie­gen ein Besuchs­ter­min im jewei­li­gen Fach­be­reich ver­ein­bart, muss das Form­blatt „Besu­cher­fra­ge­bo­gen ein­ge­schränk­ter Publi­kums­ver­kehr“ vor Ein­lass voll­stän­dig und unter­schrie­ben an der Ein­gangs­tür vor­ge­legt wer­den. Die­ser Besu­cher­fra­ge­bo­gen ist auf der städ­ti­schen Home­page forch​heim​.de verlinkt.

Um die Aus­brei­tung des „SARS-CoV‑2 (Coro­na­vi­rus)“ zu ver­lang­sa­men, wur­de der Par­tei­ver­kehr in den ver­gan­ge­nen Wochen in allen Ein­rich­tun­gen der Stadt stark ein­ge­schränkt und war nur in drin­gen­den Aus­nah­me­fäl­len mög­lich. Die Arbeit der Dienst­stel­len war vor­über­ge­hend ins „Home­go­vern­ment“ ver­legt wor­den. Nun ist der ein­ge­schränk­te Par­tei­ver­kehr wie oben beschrie­ben wie­der durchführbar.