Gesund­heits­mi­ni­ste­rin Mela­nie Huml und Innen­mi­ni­ster Joa­chim Herr­mann: „Kon­zept für Coro­na-Hilfs­kran­ken­häu­ser steht“

Best­mög­li­che medi­zi­ni­sche Ver­sor­gung – Pla­nung und Auf­bau orga­ni­sie­ren die Kata­stro­phen­schutz­be­hör­den vor Ort

Der Frei­staat Bay­ern ist für den Fall einer mas­si­ven Zunah­me sta­tio­när behand­lungs­be­dürf­ti­ger Covid-19-Pati­en­ten durch Hilfs­kran­ken­häu­ser in allen Lan­des­tei­len gewapp­net. Dar­auf haben Bay­erns Gesund­heits­mi­ni­ste­rin Mela­nie Huml (CSU, Bam­berg) und Innen­mi­ni­ster Joa­chim Herr­mann gestern hingewiesen.

Gesund­heits­mi­ni­ste­rin Huml erläu­ter­te: „Ein Hilfs­kran­ken­haus soll zusätz­li­che sta­tio­nä­re Kapa­zi­tä­ten in bevöl­ke­rungs­rei­chen Regio­nen, Regio­nen mit hoher Zahl Erkrank­ter oder regio­na­ler Über­la­stung der Kran­ken­häu­ser erschlie­ßen. Es soll mög­lichst in ört­li­cher Nähe zu einem bestehen­den Kran­ken­haus ein­ge­rich­tet wer­den und wird dem jeweils nächst­ge­le­ge­nen Kran­ken­haus orga­ni­sa­to­risch zugeordnet.“

Innen­mi­ni­ster Herr­mann beton­te, dass die Kapa­zi­tät eines Hilfs­kran­ken­hau­ses min­de­stens 90 Bet­ten betra­gen soll. „Grund­sätz­lich hat die Ein­rich­tung in einem festen Gebäu­de zu erfol­gen, das über aus­rei­chen­de Infra­struk­tur mit Strom, Kom­mu­ni­ka­ti­on, Sani­tär­an­la­gen, geeig­ne­te Trans­port­we­ge und eine mög­lichst hygie­nege­rech­te Raum­be­schaf­fen­heit ver­fügt“, erklär­te Herr­mann. Beson­ders geeig­net sind dafür bestehen­de Reha-Kli­ni­ken und ähn­li­che Ein­rich­tun­gen. Die Ent­schei­dung, wo und wann wel­che Ein­rich­tung in Betrieb genom­men wer­den muss, trifft letzt­end­lich der jewei­li­ge Ärzt­li­che Lei­ter Füh­rungs­grup­pe Kata­stro­phen­schutz (FüGK) im Bereich jeder Inte­grier­ten Leit­stel­le in Abstim­mung mit dem Innen- und dem Gesundheitsministerium.

Mini­ste­rin Huml ergänz­te: „Um eine Infek­ti­ons­ge­fahr mög­lichst aus­zu­schlie­ßen, müs­sen COVID-19-posi­tiv Erkrank­te, Ver­dachts­fäl­le und ande­re Pati­en­ten unbe­dingt von­ein­an­der getrennt sein. Das gilt auch für das Per­so­nal, das die­se drei Pati­en­ten­grup­pen betreut. Um zügig arbeits­fä­hig zu sein, sol­len vor Ort bereits vor­han­de­ne und ver­füg­ba­re Struk­tu­ren genutzt werden.“

Laut Herr­mann ist das Kon­zept in enger Abstim­mung mit den Hilfs­or­ga­ni­sa­tio­nen, der Bun­des­wehr und dem THW ent­stan­den: „Damit unter­stüt­zen wir die ver­ant­wort­li­chen FüGKs vor Ort, sofern die Not­wen­dig­keit einer ent­spre­chen­den Aus­wei­tung der sta­tio­nä­ren Kapa­zi­tä­ten im Ver­lauf der COVID-19-Pan­de­mie ent­ste­hen sollte.“