Fran­ken: Huml und Traut­ner: Auf­nah­me­stopp auch für sta­tio­nä­re Ein­rich­tun­gen für Men­schen mit Behinderung

Im Kampf gegen die Coro­na-Pan­de­mie gibt es in Bay­ern jetzt auch einen Auf­nah­me­stopp für sta­tio­nä­re Ein­rich­tun­gen für Men­schen mit Behin­de­rung. Dar­auf haben Bay­erns Gesund­heits­mi­ni­ste­rin Mela­nie Huml und Sozi­al­mi­ni­ste­rin Caro­li­na Traut­ner am Sams­tag hin­ge­wie­sen. Die ent­spre­chen­de All­ge­mein­ver­fü­gung gilt zunächst vom 4. April 2020 bis ein­schließ­lich 19. April 2020. Eine Aus­nah­me gilt für Ein­rich­tun­gen, in denen gewähr­lei­stet ist, dass neue Bewoh­ne­rin­nen und Bewoh­ner für einen Zeit­raum von 14 Tagen in Qua­ran­tä­ne unter­ge­bracht wer­den kön­nen. Vor­aus­set­zung ist, dass das zustän­di­ge Gesund­heits­amt zustimmt.

Huml erläu­ter­te: „Men­schen mit schwe­ren Behin­de­run­gen kön­nen von schwe­ren Krank­heits­ver­läu­fen betrof­fen sein. Es ist wich­tig, sie vor Ansteckun­gen zu schüt­zen. Des­halb haben wir einen Auf­nah­me­stopp nicht nur für Pfle­ge­ein­rich­tun­gen beschlos­sen, son­dern auch für sta­tio­nä­re Ein­rich­tun­gen für Men­schen mit Behinderung.“

Traut­ner beton­te: „Ober­ste Prio­ri­tät hat für uns der Schutz von Men­schen mit Behin­de­rung und von unse­ren Mit­ar­bei­te­rin­nen und Mit­ar­bei­tern, denen ich für ihre Arbeit herz­lich dan­ken will. Der Auf­nah­me­stopp ist zeit­lich begrenzt. Wir wol­len das Risi­ko einer Virus­aus­brei­tung in unse­ren Ein­rich­tun­gen durch Per­so­nen von außen so gering wie mög­lich hal­ten. Ein­zel­ne Aus­nah­men sind aber mög­lich, etwa auf­grund fami­liä­rer Umstän­de, wenn die ein­zi­ge Betreu­ungs­per­son erkrankt und eine ande­re Form der Betreu­ung nicht mög­lich ist.“

Fer­ner sind Rück­ver­le­gun­gen von Bewoh­ne­rin­nen und Bewoh­nern in ihre Ein­rich­tung aus dem Kran­ken­haus nur dann erlaubt, wenn die­se für 14 Tage iso­liert wer­den kön­nen und die not­wen­di­ge Schutz­aus­rü­stung vor­han­den ist. Andern­falls müs­sen die Betrof­fe­nen für den Zeit­raum von 14 Tagen in ande­ren geeig­ne­ten Ein­rich­tun­gen, Unter­künf­ten oder betreu­ten Wohn­for­men unter­ge­bracht werden.

Wei­te­re Infor­ma­tio­nen ste­hen im Inter­net unter: https://​www​.stmgp​.bay​ern​.de/​w​p​-​c​o​n​t​e​n​t​/​u​p​l​o​a​d​s​/​2​0​2​0​/​0​4​/​2​0​2​0​0​4​0​3​_​a​l​l​g​e​m​e​i​n​v​e​r​f​u​e​g​u​n​g​_​a​u​f​n​a​h​m​e​s​t​o​p​p​_​b​e​h​i​n​d​e​r​t​e​n​h​i​l​f​e​.​pdf