34jähriger Bam­ber­ger wegen wie­der­hol­ter Coro­na-Par­ty in Gewahrsam

Symbolbild Polizei

34-Jäh­ri­ger lan­det nach wie­der­hol­ter Coro­na-Par­ty in Gewahr­sam – Ein­dring­li­cher Appell an Unbelehrbare


BAMBERG/OBERFRANKEN.
Weil er wie­der­holt gegen die Rege­lun­gen der vor­läu­fi­gen Aus­gangs­be­schrän­kung im Zusam­men­hang mit der Coro­na-Kri­se ver­stieß, nah­men Bam­ber­ger Poli­zi­sten am Don­ners­tag­abend einen 34 Jah­re alten Mann aus Bam­berg in Gewahr­sam. Ein Rich­ter am Amts­ge­richt bestä­tig­te die Maß­nah­me und ver­län­ger­te sie bis zum 19. April 2020.

Die Beam­ten der Poli­zei­in­spek­ti­on Bam­berg-Stadt wur­den inner­halb der ver­gan­ge­nen Woche vier Mal zu der Woh­nung des Man­nes im Stadt­ge­biet geru­fen, weil dort offen­sicht­lich soge­nann­te Coro­na-Par­tys statt­fin­den wür­den. Bei den jewei­li­gen Kon­trol­len stell­ten die Poli­zi­sten fest, dass der 34-jäh­ri­ge Bewoh­ner immer wie­der meh­re­re Bekann­te zu sich nach Hau­se ein­ge­la­den hat­te, um dort Alko­hol zu kon­su­mie­ren. Die Poli­zi­sten belehr­ten die Anwe­sen­den jeweils und erteil­ten den Besu­chern einen Platz­ver­weis. Außer­dem erhiel­ten die wenig koope­ra­ti­ven Per­so­nen Buß­geld­an­zei­gen nach dem Infektionsschutzgesetz.

Als die Poli­zei­be­am­ten dann am Don­ners­tag­abend, gegen 18.45 Uhr, erneut vier Bekann­te in der Woh­nung des 34-Jäh­ri­gen antra­fen, nah­men die Beam­ten den unbe­lehr­ba­ren Bewoh­ner zur Unter­bin­dung wei­te­rer Delik­te in Poli­zei­ge­wahr­sam. Beim Amts­ge­richt führ­ten die Beam­ten eine rich­ter­li­che Ent­schei­dung über die­se Maß­nah­me her­bei; der zustän­di­ge Rich­ter bestä­tig­te den Gewahr­sam bis zum der­zei­ti­gen Ende der vor­läu­fi­gen Aus­gangs­be­schrän­kung am 19. April 2020. Dar­auf­hin lie­fer­ten die Poli­zi­sten den 34-Jäh­ri­gen in eine Justiz­voll­zugs­an­stalt ein, wo er die näch­ste Zeit über sein Ver­hal­ten nach­den­ken kann.

Die­se rich­ter­li­che Ent­schei­dung ist ganz im Sin­ne des ober­frän­ki­schen Poli­zei­prä­si­den­ten Alfons Schie­der, der hohen Wert dar­auf legt, dass die kon­trol­lie­ren­den Beam­tin­nen und Beam­ten grund­sätz­lich ver­ständ­nis­voll und mit Augen­maß vor­ge­hen, bei hart­näcki­ger Unein­sich­tig­keit von Betrof­fe­nen aber auch mit der not­wen­di­gen Kon­se­quenz handeln.

Groß­teil der Bevöl­ke­rung zeigt sich einsichtig

„Ich bin froh, dass der weit über­wie­gen­de Teil der ober­frän­ki­schen Bevöl­ke­rung aus­ge­spro­chen ver­nünf­tig ist und sich an die vor­läu­fi­ge Aus­gangs­be­schrän­kung hält, die nun seit zwei Wochen gilt“, betont Schie­der mit Blick auf die Ernst­haf­tig­keit der der­zei­ti­gen Coro­na-Pan­de­mie. Die Mei­sten blei­ben zu Hau­se oder ver­las­sen ihr Heim nur im Rah­men der fest­ge­leg­ten trif­ti­gen Grün­de und beach­ten dabei die vor­ge­ge­be­nen Auf­la­gen, wie bei­spiels­wei­se die Ein­hal­tung des Min­dest­ab­stan­des von ein­ein­halb Metern bei einem Spa­zier­gang an der fri­schen Luft ohne Grup­pen­bil­dung. „Die­se Men­schen zei­gen für sich und ihre Mit­bür­ger Ver­ant­wor­tung und dafür bin ich jedem ein­zel­nen dank­bar“, so der Poli­zei­prä­si­dent weiter.

Gleich­zei­tig appel­liert Schie­der an die weni­gen Men­schen, die ver­su­chen, sich über die All­ge­mein­ver­fü­gung hin­weg zu set­zen: „Beach­ten Sie die gel­ten­den Ver­bo­te und Beschrän­kun­gen und redu­zie­ren Sie Ihr täg­li­ches Leben in der Öffent­lich­keit auf das not­wen­di­ge Mini­mum. Über­neh­men auch Sie Ver­ant­wor­tung für sich und ande­re und ret­ten Sie dadurch Menschenleben!“

Die seit Sams­tag, 21. März 2020, gül­ti­ge vor­läu­fi­ge Aus­gangs­be­schrän­kung für den gesam­ten Frei­staat Bay­ern ist uner­läss­lich, um die Coro­na-Pan­de­mie ein­zu­däm­men. Seit ihrem Inkraft­tre­ten führ­te die Ober­frän­ki­sche Poli­zei mit Unter­stüt­zung durch Ein­satz­kräf­te der Baye­ri­schen Bereit­schafts­po­li­zei bis­lang über 35.000 Kon­trol­len zur Durch­set­zung der Beschrän­kun­gen im Regie­rungs­be­zirk durch. Die poli­zei­li­chen Maß­nah­men umfas­sen ins­be­son­de­re Über­prü­fun­gen von Per­so­nen, Ein­rich­tun­gen, Laden­ge­schäf­ten sowie der Gastro­no­mie. Wei­ter­hin gehen die Beam­ten auch Mit­tei­lun­gen von Bür­gern nach, die der Poli­zei mög­li­che Ver­stö­ße nach der Aus­gangs­be­schrän­kung anzeigen.

Unein­sich­ti­gen dro­hen emp­find­li­che Sanktionen

Die bis­lang in Ober­fran­ken über 1.000 geahn­de­ten Ver­stö­ße gegen die Rege­lun­gen der All­ge­mein­ver­fü­gung wer­den von den Poli­zei­be­am­ten als Ord­nungs­wid­rig­kei­ten an die zustän­di­gen Kreis­ver­wal­tungs­be­hör­den wei­ter­ge­lei­tet. Dar­über hin­aus kön­nen bestimm­te vor­sätz­li­che Zuwi­der­hand­lun­gen als Straf­ta­ten nach dem Infek­ti­ons­schutz­ge­setz mit einer Frei­heits­stra­fe bis zu zwei Jah­ren oder mit Geld­stra­fe bestraft werden.