Fran­ken: Was tun bei häus­li­cher Gewalt? – Die baye­ri­sche Justiz kün­digt kon­se­quen­tes Vor­ge­hen gegen häus­li­che Gewalt an

Symbolbild Polizei

Die baye­ri­sche Justiz geht kon­se­quent gegen häus­li­che Gewalt vor. „Das gilt auch in Zei­ten der aktu­el­len Coro­na-Kri­se“, erklärt Bay­erns Justiz­mi­ni­ster Georg Eisen­reich. „Es ist unse­re Auf­ga­be, die Aus­brei­tung des Coro­na-Virus ein­zu­däm­men und zugleich die Funk­ti­ons­fä­hig­keit des Rechts­staats auf­recht­zu­er­hal­ten.“ Des­halb habe das Justiz­mi­ni­ste­ri­um den baye­ri­schen Gerich­ten und Staats­an­walt­schaf­ten emp­foh­len, sich auf die Kern­auf­ga­ben zu kon­zen­trie­ren und öffent­li­che Ver­hand­lun­gen auf das Nötig­ste zu redu­zie­ren. Eisen­reich betont: „Der Schutz von Opfern häus­li­cher Gewalt gehört zu den Kern­auf­ga­ben der Justiz. Wir las­sen die Opfer häus­li­cher Gewalt nicht allein. Sie ver­die­nen in die­sen schwie­ri­gen Tagen und Wochen unse­ren beson­de­ren Schutz. Straf­ta­ten wer­den nach­hal­tig ver­folgt. Für Gewalt­schutz­an­trä­ge sind unse­re Fami­li­en­ge­rich­te immer erreichbar.“

Wel­che Maß­nah­men sind bei Fäl­len häus­li­cher Gewalt möglich?

  • Zivil­recht. Mit dem Gewalt­schutz­ge­setz wur­den im Jahr 2002 zen­tra­le recht­li­che Vor­schrif­ten im Kampf gegen Gewalt im All­ge­mei­nen und häus­li­che Gewalt geschaf­fen. Es bie­tet Betrof­fe­nen effek­ti­ven Schutz vor Gewalt, Bedro­hun­gen oder unzu­mut­ba­ren Belä­sti­gun­gen auch über die Ver­fol­gung mög­li­cher Straf­ta­ten hin­aus. Es gilt der Grund­satz: „Wer schlägt, muss gehen – das Opfer bleibt in der Woh­nung.“ Gewalt­schutz­an­trä­ge kön­nen Betrof­fe­ne beim zustän­di­gen Amts­ge­richt – Fami­li­en­ge­richt – erwirken.
  • Straf­recht. Bei Taten häus­li­cher Gewalt kön­nen ver­schie­de­ne straf­recht­li­che Tat­be­stän­de erfüllt sein, z.B. Bedro­hung, Frei­heits­be­rau­bung, Kör­per­ver­let­zung oder Ver­ge­wal­ti­gung. Betrof­fe­ne kön­nen bei jeder Poli­zei­dienst­stel­le oder Staats­an­walt­schaft Anzei­ge erstatten.

Justiz­mi­ni­ster Eisen­reich abschlie­ßend: „Die baye­ri­sche Justiz tole­riert kei­ne häus­li­che Gewalt. Wer die Hand gegen Kin­der und Frau­en erhebt, muss mit har­ten Kon­se­quen­zen rechnen.“