Vor­läu­fi­ge Aus­gangs­be­schrän­kung – Ver­stö­ße am Wochenende

Symbolbild Polizei

(ots) – Am ver­gan­gen Wochen­en­de (27.03.20 – 29.03.20) ver­zeich­ne­te die mit­tel­frän­ki­sche Poli­zei zahl­rei­che Ver­stö­ße gegen die vor­läu­fi­ge Aus­gangs­be­schrän­kung. Die Poli­zei appel­liert daher erneut an die Bevöl­ke­rung und bit­tet ein­dring­lich um die Ein­hal­tung der bestehen­den Vorgaben.

Im gesam­ten Bereich des Poli­zei­prä­si­di­ums Mit­tel­fran­ken kam es am ver­gan­ge­nen Wochen­en­de zu zahl­rei­chen Ver­stö­ßen gegen die vor­läu­fi­ge Aus­gangs­be­schrän­kung. Das schö­ne Früh­lings­wet­ter ver­lei­te­te vie­le Men­schen dazu – trotz des bestehen­den Ver­bo­tes – die eige­nen vier Wän­de zu ver­las­sen und nach drau­ßen zu gehen.

Der größ­te Teil der Bean­stan­dun­gen war auf den uner­laub­ten Auf­ent­halt in der frei­en Natur zurück­zu­füh­ren. Beson­ders häu­fig waren fol­gen­de Ver­stö­ße zu verzeichnen:

  • Per­so­nen tref­fen sich mit Bekannten/​Freunden/​Verwandten, die nicht mit ihnen in einem Haus­halt woh­nen, um spa­zie­ren zu gehen, gemein­sam Sport zu treiben
  • Men­schen suchen Plät­ze in der frei­en Natur auf (bei­spiels­wei­se Seen, Parks, Wie­sen) und las­sen sich dort auf Decken, mit­ge­brach­ten Stüh­len oder Bän­ken nie­der um dort län­ge­re Zeit zu verweilen
  • Per­so­nen­grup­pen tref­fen sich zum Gril­len oder Pick­nicken an o.g. Örtlichkeiten.

Der Poli­zei ist es ein Anlie­gen, die Men­schen noch ein­mal ein­dring­lich zu sen­si­bi­li­sie­ren. In einer für uns alle schwe­ren Zeit ist es umso wich­ti­ger, dass sich alle an die bestehen­den Vor­ga­ben halten.

Es wird erneut dar­auf hin­ge­wie­sen, dass das Ver­las­sen der eige­nen Woh­nung der­zeit nur mit trif­ti­gem Grund gestat­tet ist.

Sport­aus­übung in der frei­en Natur oder Spa­zier­gän­ge an der fri­schen Luft sind erlaubt, aller­dings aus­schließ­lich allei­ne oder mit Ange­hö­ri­gen des glei­chen Haus­hal­tes und ohne son­sti­ge Grup­pen­bil­dung (auch dann nicht, wenn man sich zufäl­lig im Wald etc. trifft). Das gemein­sa­me Jog­gen oder Fahr­rad­fah­ren mit Bekann­ten und Freun­den ist der­zeit nicht mög­lich, weil nicht erlaubt.

Das Nie­der­las­sen (auch im Rah­men eines Spa­zier­gan­ges oder der Sport­aus­übung) auf Wie­sen, Park­bän­ken oder an Seen etc. ist nicht gestat­tet. Es ist hier zu unter­schei­den, zwi­schen einer kur­zen Ver­schnauf­pau­se (die die wenig­sten Men­schen wäh­rend eines Spa­zier­gangs benö­ti­gen wer­den) oder einem „auf der Bank die Son­ne genießen“.

Eis­die­len ist es der­zeit gestat­tet, Eis zum Mit­neh­men über die Laden­the­ke zu ver­kau­fen. Wenn im Rah­men eines Spa­zier­gan­ges (auch hier ledig­lich allei­ne oder mit der eige­nen, im glei­chen Haus­stand leben­den Fami­lie) ein Eis gekauft wird, so ist auch hier ein Nie­der­las­sen auf Bän­ken etc. in der Nähe nicht erlaubt. Beim Anste­hen an der The­ke ist der vor­ge­ge­be­nen Min­dest­ab­stand zu ande­ren Kun­den einzuhalten.

Auch Motor­rad­fah­rer müs­sen der­zeit auf rei­ne Ver­gnü­gungs­fahr­ten mit ihrem Zwei­rad verzichten.

Die Poli­zei bit­tet ein­dring­lich um die Beach­tung der bestehen­den Vor­ga­ben. Sie ist mit star­ken Kräf­ten im Ein­satz um Ver­stö­ße, zum Schutz aller, kon­se­quent zu verfolgen.