Ober­fran­ken: Bay­erns Gesund­heits­mi­ni­ste­rin Mela­nie Huml erlaubt Besuch in Kran­ken­häu­sern bei der Geburt

Bay­erns Gesund­heits­mi­ni­ste­rin Mela­nie Huml hat dar­auf hin­ge­wie­sen, dass bei der Geburt von Kin­dern deren Väter und eng­ste Ange­hö­ri­ge trotz der Coro­na­vi­rus-Schutz­maß­nah­men in Kran­ken­häu­sern die Mut­ter besu­chen kön­nen. Huml beton­te am Sams­tag: „Die Geburt eines Kin­des ist ein außer­ge­wöhn­li­ches Ereig­nis. Des­halb haben wir hier­für eine Aus­nah­me vorgesehen.“

Die Hygie­ne-Abtei­lung des Kran­ken­hau­ses hat fest­zu­le­gen, wel­che Vor­sichts­maß­nah­men gegen eine Ansteckung mit dem Coro­na­vi­rus zu tref­fen sind. Dazu zäh­len ins­be­son­de­re das Tra­gen von Schutz­klei­dung und zeit­li­che Vor­ga­ben für den Besuch. Außer­dem muss der Gesund­heits­zu­stand des Besu­chers über­prüft wer­den. Es darf kein Hin­weis auf einen respi­ra­to­ri­schen Infekt vorliegen.

Gemäß der Baye­ri­schen Ver­ord­nung über eine vor­läu­fi­ge Aus­gangs­be­schrän­kung anläss­lich der Coro­na-Pan­de­mie vom 24. März 2020 („Vor­läu­fi­ge Aus­gangs­be­schrän­kung anläss­lich der Coro­na-Pan­de­mie“) gilt die Besuchs­un­ter­sa­gung zudem nicht für Pal­lia­tiv­sta­tio­nen sowie Hos­pi­ze. Die Ange­hö­ri­gen wer­den tele­fo­nisch über den Zustand des Pati­en­ten infor­miert. Aus­nah­men wer­den für Pati­en­ten in der Ster­be­pha­se (letz­te Lebens­ta­ge) gemacht. In die­sen Fäl­len, über die das Team und der zustän­di­ge Arzt in Abhän­gig­keit vom Zustand des Pati­en­ten jeden Tag neu ent­schei­den, kön­nen ein bis zwei Besu­cher für eine Stun­de pro Tag zuge­las­sen werden.

Link zur Rechts­ver­ord­nung: https://www.verkuendung-bayern.de/files/baymbl/2020/130/baymbl-2020–130.pdf