Ermitt­lun­gen auf­grund des Ver­dachts der Wahl­fäl­schung in Kulmbach

Symbolbild Polizei

Wegen des Ver­dachts der Wahl­fäl­schung im Rat­haus Kulm­bach ermit­teln der­zeit die Staats­an­walt­schaft Bay­reuth und die Kri­mi­nal­po­li­zei Bay­reuth gegen zwei Beschuldigte.

Im Ver­lauf des Mitt­wochs ging bei den Ermitt­lern der Hin­weis ein, dass durch zwei Mit­ar­bei­ter des Rat­hau­ses Brief­wahl­un­ter­la­gen ver­nich­tet wor­den sein sol­len. Kri­mi­nal­be­am­te aus Bay­reuth nah­men dar­auf­hin die Ermitt­lun­gen zur Über­prü­fung der Brief­wahl­un­ter­la­gen auf und stell­ten in enger Zusam­men­ar­beit mit der Staats­an­walt­schaft Beweis­mit­tel sicher, die nun aus­ge­wer­tet wer­den müs­sen. Gleich­zei­tig führ­ten die Beam­ten Ver­neh­mun­gen von Beschul­dig­ten und Zeu­gen durch. Die vor­läu­fi­ge Aus­wer­tung der Beweis­ergeb­nis­se ergab, dass Brief­wahl­un­ter­la­gen in einer Grö­ßen­ord­nung von drei bis fünf Stück geschred­dert wur­den. Es wird inso­weit über­prüft, ob die Ver­nich­tung der Unter­la­gen gezielt erfolg­te, um das Wahl­er­geb­nis zu ver­fäl­schen oder ob dies aus einem ande­ren Grund womög­lich recht­mä­ßig erfolg­te, bei­spiels­wei­se unbrauch­bar gewor­de­ne Unter­la­gen aus­ge­tauscht wur­den. Die bis­he­ri­gen Ermitt­lun­gen erga­ben jedoch kei­ne Anhalts­punk­te dafür, dass Wahl­un­ter­la­gen in gro­ßer Anzahl mani­pu­liert wur­den. Es han­delt sich hier­bei um eine vor­läu­fi­ge Ein­schät­zung der bis­he­ri­gen Ermitt­lun­gen. Eine end­gül­ti­ge Bewer­tung und Ent­schei­dung kann erst nach Vor­lie­gen aller Beweis­ergeb­nis­se erfolgen.