Land­rats­amt Forch­heim: Nen­nung einer mög­li­chen Coro­na-Erkran­kung führt nicht zur Schlech­ter­stel­lung beim Notruf

Auf­grund der aktu­el­len Coro­na-Virus-Situa­ti­on bit­tet die Inte­grier­te Leit­stel­le Anru­fer drin­gend dar­um, auf eine vor­lie­gen­de Infek­ti­on des Pati­en­ten hinzuweisen.

Die ILS (Inte­grier­te Leit­stel­le) Bam­berg-Forch­heim mel­det, dass in letz­ter Zeit zuneh­mend Not­ru­fer­su­chen­de am Tele­fon kei­ne Anga­ben zu Ver­dachts­fäl­len oder son­sti­gem Gefähr­dungs­po­ten­ti­al in Bezug auf Coro­na nenne.
Der ent­sand­te Ret­tungs­dienst betritt dar­auf­hin unge­schützt die Ein­satz­stel­le und wird erst vor Ort – meist erst in der Woh­nung- in Kennt­nis gesetzt, dass eine Coro­na-Infek­ti­on nicht aus­ge­schlos­sen wer­den kann. Für einen Schutz der Ein­satz­kräf­te kann dem­nach nicht gesorgt werden.

Wir möch­ten daher dar­auf hin­wei­sen, dass die Anga­be einer mög­li­chen Coro­na-Infek­ti­on zu kei­ner Schlech­ter­stel­lung beim Not­ruf oder dem Ret­tungs­dienst führt!

Viel­mehr ist es von äußer­ster Wich­tig­keit, den Hilfs­kräf­ten die Mög­lich­keit zu geben sich selbst zu schüt­zen. Nur so kann ver­hin­dert wer­den, dass sie sich selbst infi­zie­ren, wodurch sie für ihre ver­ant­wor­tungs­vol­le Tätig­keit in der Not­fall­ver­sor­gung für Wochen aus­fal­len würden.

Die Inte­grier­te Leit­stel­le weist ein­dring­lich dar­auf hin, dass bei jedem Anruf bei der 112 dar­auf hin­zu­wei­sen ist, wenn die Per­son, die medi­zi­ni­sche Hil­fe benö­tigt oder die mit ihr zusam­men­le­ben­den Per­so­nen an einer Coro­na-Infek­ti­on erkrankt sind oder der Ver­dacht auf eine sol­che Erkran­kung besteht. Glei­ches gilt auch für Kran­ken­trans­por­te, die ange­mel­det wer­den sollen.