Bay­reu­ther Land­rats­amt bleibt bis auf Wei­te­res für Par­tei­ver­kehr geschlossen

Ab Mon­tag, 23. März 2020 bleibt das Bay­reu­ther Land­rats­amt bis auf Wei­te­res für den Par­tei­ver­kehr grund­sätz­lich geschlossen.

Auf­grund der aktu­el­len All­ge­mein­ver­fü­gung des Gesund­heits­mi­ni­ste­ri­ums zur Aus­gangs­be­schrän­kung, aber auch wegen meh­re­rer Ver­dachts­fäl­le unter dem Per­so­nal hat Land­rat Her­mann Hüb­ner die­se Ent­schei­dung in Abstim­mung mit dem Kri­sen­stab am Frei­tag­nach­mit­tag getrof­fen. Här­te­fäl­le und unauf­schieb­ba­re Ange­le­gen­hei­ten kön­nen selbst­ver­ständ­lich auf tele­fo­ni­schem Wege oder per E‑Mail vor­ge­tra­gen und bear­bei­tet wer­den. Dies gilt auch für die Kfz-Zulassungsstelle.

Der Land­rat bit­tet um Ver­ständ­nis für die­se ein­schnei­den­de Maß­nah­me, die aber auf­grund der dra­ma­ti­schen Ent­wick­lung der Coro­na-Fäl­le auch im Land­kreis unum­gäng­lich ist.