Land­rats­amt Bay­reuth zur aktu­el­len Coro­na-Lage: Beerdigungen

Symbolbild Religion

Mit All­ge­mein­ver­fü­gung des Baye­ri­schen Staats­mi­ni­ste­ri­ums für Gesund­heit und Pfle­ge vom 17.03.2020 wird gere­gelt, dass auch kirch­li­che Ver­an­stal­tun­gen grund­sätz­lich vom Ver­an­stal­tungs­ver­bot umfasst sind. Da Beer­di­gun­gen wei­ter­hin statt­fin­den müs­sen, sind Bei­set­zun­gen auf den eng­sten Fami­li­en­kreis unter Ein­hal­tung der bekann­ten Abstands­re­geln (min­de­stens 1,5 m) zu begren­zen; die Abhal­tung von Trau­er­got­tes­dien­sten in Kir­chen ist nicht gestat­tet. Eine Bean­tra­gung einer Aus­nah­me für die Beer­di­gung auf dem Fried­hof ist auf­grund der All­ge­mein­ver­fü­gung nicht erfor­der­lich. Von Bei­leids­be­kun­dun­gen am Grab ist Abstand zu nehmen.

Im Übri­gen wur­den die Hot­line (0921/728–700) sowie die FAQs auf der Inter­net­sei­te des Land­rats­am­tes Bay­reuth erwei­tert. Hier sind Ant­wor­ten zu medi­zi­ni­schen sowie zu Fra­gen zur All­ge­mein­ver­fü­gung bezüg­lich der Öff­nung von Gewer­be­be­trie­ben, Gast­stät­ten und zur Abhal­tung von Ver­an­stal­tun­gen zu erhalten.

In der aktu­el­len Situa­ti­on soll­ten grund­sätz­lich nur unauf­schieb­ba­re Ange­le­gen­hei­ten im Land­rats­amt erle­digt werden.