Betrieb der ordent­li­chen Justiz im Ober­lan­des­ge­richts­be­zirk Bam­berg bleibt aufrechterhalten

Symbolbild Polizei

Ver­zicht auf ver­meid­ba­ren Publikumsverkehr

Der Prä­si­dent des Ober­lan­des­ge­richts und die Prä­si­den­tin­nen und Prä­si­den­ten der Land­ge­rich­te in Ober- und Unter­fran­ken erklä­ren gemeinsam:

Als tra­gen­de Säu­le des Rechts­staats stellt die ordent­li­che Justiz auch in der Coro­na-Kri­se nicht die Arbeit ein. Zur Redu­zie­rung des Ansteckungs­ri­si­kos und zur Bewäl­ti­gung der Pan­de­mie ist es aber wich­tig, sich auf die Kern­auf­ga­ben zu kon­zen­trie­ren und auf ver­meid­ba­re sozia­le Kon­tak­te zu ver­zich­ten. Für den Bür­ger und /​oder für die All­ge­mein­heit wich­ti­ge und eili­ge Ver­fah­ren wer­den grund­sätz­lich durch­ge­führt. Dies betrifft vor allem Haft­sa­chen und son­sti­ge wich­ti­ge Straf­sa­chen, Fäl­le im Betreu­ungs­recht, Fami­li­en­sa­chen, ins­be­son­de­re drin­gen­de Kind­schafts­sa­chen und Gewalt­schutz­ver­fah­ren, eben­so wich­ti­ge Zivilsachen.

Der­zeit wer­den fol­gen­de Maß­nah­men ergriffen:

  1. Der Publi­kums­ver­kehr wird auf das Nötig­ste beschränkt. Die Gerichts­ge­bäu­de sind nur bei drin­gen­den Anlie­gen, wie etwa für die Teil­nah­me an Gerichts­ver­fah­ren, auf-zusu­chen. Alle schrift­li­chen Anträ­ge, die bis­her per­sön­lich abge­ge­ben wor­den sind, sol­len per Post über­sandt werden.
  2. Es fin­den stren­ge Ein­gangs­kon­trol­len statt, wel­che auch zur Zurück­wei­sung von Besu­chern füh­ren kön­nen. Bei Betre­ten von Dienst­ge­bäu­den der Justiz ist eine Selbst­aus­kunft* zu COVID-19 aus­zu­fül­len. Ggf. wird dazu mit dem zustän­di­gen Rich­ter Rück­spra­che gehal­ten. Bit­te hal­ten Sie in Justiz­ge­bäu­den Abstand zu ande­ren Personen.
  3. Gerichts­ver­hand­lun­gen blei­ben, dort wo es die Pro­zess­ord­nung so vor­sieht, wei­ter öffent­lich. Nach den Gege­ben­hei­ten vor Ort kann die Zahl der Zuschau­er so beschränkt wer­den, dass eine Ansteckungs­ge­fahr im Publi­kums­be­reich redu­ziert wird. Im eige­nen Inter­es­se soll auch hier ein Abstand zu ande­ren Per­so­nen ein­ge­hal­ten wer­den. Ent­schei­dun­gen, wel­che die ein­zel­nen Sit­zun­gen und die Auf­recht­erhal­tung der Ord­nung im Sit­zungs­saal betref­fen, trifft jeweils der Vorsitzende.
  4. Ob und wann Gerichts­ter­mi­ne statt­fin­den, ent­schei­den die Rich­ter in Aus­übung ihrer rich­ter­li­chen Unab­hän­gig­keit. Maß­geb­lich ist die Ent­schei­dung im jewei­li­gen Ein­zel­fall, die sich auch an den ört­li­chen Gege­ben­hei­ten orientiert.

Die Ent­wick­lung im Zusam­men­hang mit der Aus­brei­tung des Coro­na-Virus ist äußerst dyna­misch, so dass sich auch kurz­fri­stig Ver­än­de­run­gen erge­ben kön­nen, die stets lage­an­ge­passt, bür­ger- und sicher­heits­ori­en­tiert erfol­gen werden.

* Das Selbst­aus­kunfts­form­blatt fin­det sich unter fol­gen­dem Link: https://​www​.justiz​.bay​ern​.de/​g​e​r​i​c​h​t​e​-​u​n​d​-​b​e​h​o​e​r​d​e​n​/​o​b​e​r​l​a​n​d​e​s​g​e​r​i​c​h​t​e​/​b​a​m​b​e​rg/. Aus Zeit­er­spar­nis­grün­den kann die­ses im Vor­feld schon aus­ge­druckt, aus­ge­füllt und mit­ge­bracht werden.