Kein Publi­kums­ver­kehr in der Agen­tur für Arbeit Bam­berg-Coburg und den Jobcentern

Auf­grund der aktu­el­len Lage gibt es in den Dienst­stel­len der Agen­tur für Arbeit Bam­berg-Coburg und den Job­cen­tern ab 18.03.2020 kei­nen Publi­kums­ver­kehr mehr – Was Kun­din­nen und Kun­den jetzt wis­sen müssen

  • Alle Dienst­stel­len und Job­cen­ter in Bam­berg, Coburg, Forch­heim, Kro­nach und Lich­ten­fels sind davon betroffen
  • Job­cen­ter und Arbeits­agen­tu­ren sind wei­ter für die Kun­den da 
  • Tele­fon- und Online-Zugang wer­den inten­si­viert und ausgebaut 
  • Per­sön­li­che Kon­tak­te wer­den auf Not­fäl­le redu­ziert und sind nur unter vor­he­ri­ger tele­fo­ni­scher Kon­takt­auf­nah­me möglich

Um in der aktu­el­len Lage die wich­tig­sten Dienst­lei­stun­gen erbrin­gen zu kön­nen, kon­zen­trie­ren sich die Arbeits­agen­tu­ren und Job­cen­ter (gemein­sa­me Ein­rich­tun­gen) auf die Bear­bei­tung und Bewil­li­gung von Geld­lei­stun­gen. Wir schaf­fen die Vor­aus­set­zun­gen, dass Fra­gen und Anlie­gen auch ohne per­sön­li­chen Kon­takt geklärt wer­den kön­nen. Um damit per­sön­li­che Kon­tak­te mini­mie­ren zu kön­nen. So wol­len wir einen Bei­trag zum Gesund­heits­schutz und zur Ein­däm­mung der Pan­de­mie lei­sten und gleich­zei­tig die Zah­lung von Geld­lei­stun­gen in die­ser schwie­ri­gen Lage sicherstellen.

Auf­grund der aktu­el­len Lage haben wir für alle Kun­din­nen und Kun­den von Job­cen­tern (gemein­sa­me Ein­rich­tun­gen) und Arbeits­agen­tu­ren fol­gen­de Informationen: 

1. Per­sön­li­che Vorsprachen: 

Die Mög­lich­keit zum per­sön­li­chen Kon­takt in unse­ren Dienst­stel­len bleibt für finan­zi­el­le Not­fäl­le bestehen. Eine Arbeits­los­mel­dung kann auch tele­fo­nisch erfol­gen. Ein Antrag auf Grund­si­che­rung kann form­los in den Haus­brief­ka­sten der Dienst­stel­len ein­ge­wor­fen wer­den. Alle per­sön­li­chen Gesprächs­ter­mi­ne ent­fal­len ohne Rechts­fol­gen. Sie müs­sen die­se Ter­mi­ne *nicht* absa­gen und Sie müs­sen dies­be­züg­lich auch nicht anrufen.
Sie kön­nen Anträ­ge form­los per Mail an Bamberg-​Coburg@​arbeitsagentur.​de oder über unse­re eSer­vices (www​.arbeits​agen​tur​.de/​e​S​e​r​v​i​ces ) stel­len oder in den Haus­brief­ka­sten ein­wer­fen. Es ent­ste­hen Ihnen kei­ne Nach­tei­le, wenn Sie nicht per­sön­lich vor­spre­chen. Bit­te kom­men Sie wirk­lich nur im Not­fall und nur unter vor­he­ri­ger tele­fo­ni­scher Kon­takt­auf­nah­me unter der Nr. 09561 93 100 in die Dienst­stel­le der Agen­tur. Die Kon­takt­da­ten der Job­cen­ter fin­den Sie unten anhängend.

2. Anlie­gen tele­fo­nisch klä­ren – auch die Arbeitslosmeldung 

Die per­sön­li­che Vor­spra­che bei Arbeits­los­mel­dung in den Arbeits­agen­tu­ren ent­fällt vor­läu­fig. Sie kön­nen die Mel­dung tele­fo­nisch vornehmen.
Außer­dem fin­den Sie:

Auf­grund der Son­der­si­tua­ti­on errei­chen Sie uns nun auch zusätz­lich unter der Num­mer 09561 93 100.

Eine Arbeits­los­mel­dung kann tele­fo­nisch unter 0800 4 5555 00 (gebüh­ren­frei) erfol­gen. Auch ande­re Anlie­gen kön­nen Sie hier vorbringen.

Arbeit­ge­ber kön­nen Ihr Anlie­gen tele­fo­nisch unter 0800 4 5555 20 (gebüh­ren­frei) klären.

Da wir unse­re tele­fo­ni­schen Kapa­zi­tä­ten auf­grund des erwar­te­ten sehr hohen Anruf­auf­kom­mens auch tech­nisch ver­stär­ken müs­sen und dies eini­ge Tage in Anspruch neh­men wird, kann unse­re Erreich­bar­keit ver­ein­zelt ein­ge­schränkt sein.

3. Kei­ne finan­zi­el­len Nach­tei­le, die Lei­stungs­ge­wäh­rung wird sichergestellt 

Wenn jetzt Ter­mi­ne ent­fal­len oder per­sön­li­cher Kon­takt nicht mög­lich ist, ent­ste­hen für unse­re Kun­din­nen und Kun­den kei­ne finan­zi­el­len Nach­tei­le. Wir agie­ren so gut es geht in die­sen schwie­ri­gen Zei­ten unbü­ro­kra­tisch und fle­xi­bel, so dass die Ver­sor­gung aller Men­schen, die auf die Geld­lei­stun­gen von Job­cen­ter oder Arbeits­agen­tur ange­wie­sen sind, sicher­ge­stellt ist. Dies gilt auch für die Aus­zah­lung von Kin­der­geld und Kin­der­zu­schlag. Unse­re Arbeits­fä­hig­keit ist sicher­ge­stellt. Die siche­re Aus­zah­lung von Geld­lei­stun­gen hat für uns ober­ste Priorität.

4. Die Job­cen­ter im Agen­tur­be­zirk Bam­berg-Coburg kön­nen Sie wie folgt erreichen: