Baye­ri­sches Gesund­heits­mi­ni­ste­ri­um erlässt wegen Coro­na zwei neue Allgemeinverfügungen

Huml: Zwei neue All­ge­mein­ver­fü­gun­gen im Zusam­men­hang mit dem neu­ar­ti­gen Coro­na­vi­rus in Kraft getre­ten – Besuchs­rech­te für Kran­ken­häu­ser und Pfle­ge­hei­me wer­den zum Schutz älte­rer Men­schen und von Pati­en­ten eingeschränkt

In Bay­ern sind am Sams­tag neue All­ge­mein­ver­fü­gun­gen im Zusam­men­hang mit dem neu­ar­ti­gen Coro­na­vi­rus in Kraft getre­ten. Dar­auf hat Bay­erns Gesund­heits­mi­ni­ste­rin Mela­nie Huml am Vor­mit­tag hin­ge­wie­sen. So gilt ab sofort eine Ein­schrän­kung der Besuchs­rech­te für Kran­ken­häu­ser, Pfle­ge- und Behin­der­ten­ein­rich­tun­gen. Jeder Pati­ent oder Betreu­te darf jetzt nur noch einen Besu­cher pro Tag für je eine Stun­de emp­fan­gen. Aus­nah­men sind mög­lich, etwa beim Besuch von Kin­dern, im Not­fall oder in der Ver­sor­gung von Ster­ben­den. Fer­ner dür­fen Per­so­nen, die in einem Risi­ko­ge­biet waren, inner­halb eines Zeit­raums von 14 Tagen nach Ver­las­sen die­ses Gebiets die­se Ein­rich­tun­gen nicht betre­ten. Am Frei­tag­abend waren vom Robert Koch-Insti­tut auch das öster­rei­chi­sche Bun­des­land Tirol und Madrid in Spa­ni­en als Coro­na­vi­rus-Risi­ko­ge­bie­te ein­ge­stuft worden.

Die Mini­ste­rin beton­te: „Es ist sehr wich­tig, dass der Schutz von älte­ren Men­schen in Pfle­ge­ein­rich­tun­gen ver­stärkt wird. Dies gilt auch für Kran­ken­häu­ser, in denen eben­falls beson­de­res schutz­be­dürf­ti­ge Men­schen sind.“

Eine wei­te­re All­ge­mein­ver­fü­gung regelt die am Frei­tag beschlos­se­ne bay­ern­wei­te Schlie­ßung von Schu­len, Kin­der­ta­ges­ein­rich­tun­gen, Kin­der­ta­ges­pfle­ge­stel­len und Heil­päd­ago­gi­schen Tages­stät­ten ab dem kom­men­den Mon­tag bis ein­schließ­lich 19. April. Huml unter­strich: „An die­sem Schritt führt im Kampf gegen wei­te­re Infek­tio­nen kein Weg mehr vor­bei. Klar ist auch: Die Fol­gen von so ein­schnei­den­den Maß­nah­men müs­sen gut über­legt wer­den. Und genau das haben wir getan. Des­halb wird es eine Not­fall­be­treu­ung für bestimm­te Per­so­nen­grup­pen geben – etwa für die Kin­der von Pflegekräften.“

Huml füg­te hin­zu: „Bay­ern hat beim The­ma Coro­na­vi­rus von Anfang an gro­ße Ent­schlos­sen­heit gezeigt Das wird auch an den zwei neu­en All­ge­mein­ver­fü­gun­gen deut​lich​.Es bleibt dabei: Der Schutz der Bevöl­ke­rung in Bay­ern hat für uns ober­ste Priorität.“

Links zu den All­ge­mein­ver­fü­gun­gen: