Land­rats­amt Forch­heim: Equal Pay Day – Tag für glei­che Bezah­lung heu­er am17. März 2020

Der Equal-Pay-Day am 17. März 2020 weist auf die zwi­schen Män­nern und Frau­en klaf­fen­de Lohn­lücke (Gen­der Pay Gap) in Höhe von 21% hin. Die­ser „Tag für glei­che Bezah­lung“ mar­kiert sym­bo­lisch und rech­ne­risch jenen Zeit­raum, den Frau­en über den Jah­res­wech­sel hin­aus län­ger arbei­ten müs­sen, um auf das durch­schnitt­li­che Jah­res­ge­halt von Män­nern zu kommen.

Der Equal Pay Day steht in die­sem Jahr unter dem Mot­to „Auf Augen­hö­he ver­han­deln – WIR SIND BEREIT“.

War­um wer­den Frau­en schlech­ter bezahlt?

Erst vor weni­gen Tagen haben wir den Inter­na­tio­na­len Frau­en­tag began­gen und dar­auf auf­merk­sam gemacht, dass Frau­en stets hart um ihre Rech­te kämp­fen müs­sen. Trotz der gesetz­lich gere­gel­ten Gleich­be­rech­ti­gung ver­die­nen Frau­en auch in der Gegen­wart durch­schnitt­lich bis zu 21 % weni­ger als Män­ner. Die Zah­len haben sich in den letz­ten Jah­ren kaum ver­än­dert. In Euro­pa nimmt Deutsch­land im Ver­gleich mit ande­ren Län­dern einen der schlech­te­sten Plät­ze ein. Wie kann das sein?

Bereits 1955 wur­den die Frau­en­lohn­grup­pen abge­schafft, seit 2006 gibt es das All­ge­mei­ne Gleich­be­hand­lungs­ge­setz, 2017 kam das Ent­gelt­trans­pa­renz­ge­setz: Alles Schrit­te hin zur Gleich­be­hand­lung von Frau­en auf dem Arbeits­markt, zumin­dest theo­re­tisch. Denn nach wie vor sind es häu­fig Frau­en, die in sozia­len und pfle­ge­ri­schen Beru­fen tätig sind und des­halb schlech­ter bezahlt werden.

Wir for­dern glei­chen Lohn für glei­che Arbeit. Aber selbst bei glei­cher Tätig­keit wer­den Frau­en teil­wei­se heu­te noch mit gerin­ge­rem Gehalt abge­speist, als ihre männ­li­chen Kol­le­gen: Das ist unge­recht! Berück­sich­tigt man die Fak­to­ren Bil­dung, Berufs­er­fah­rung, Unter­neh­mens­grö­ße und Bran­che, beträgt die Lohn­lücke zwi­schen Män­nern und Frau­en in Deutsch­land bei glei­cher Tätig­keit trotz­dem sechs Pro­zent; man spricht von der „Berei­nig­ten Lohn­lücke“. Gefragt sind Wirt­schaft und Wis­sen­schaft, Gesell­schaft und Poli­tik – und jede bzw. jeder ein­zel­ne von uns. Der Grund­satz „Glei­ches Geld für glei­che und gleich­wer­ti­ge Arbeit“ ist von allen zu beach­ten, von den ver­ant­wort­li­chen Per­so­nal­ab­tei­lun­gen, den Füh­rungs­kräf­ten, den Mit­ar­bei­ten­den sowie von Per­so­nal- und Betriebsräten.

Lohn­ge­rech­tig­keit könn­te Fach­kräf­te­man­gel und Fluk­tua­ti­on senken

Es soll­te im Eigen­in­ter­es­se der Wirt­schaft und der öffent­li­chen Arbeitgeber/​innen lie­gen, die­ses The­ma anzu­ge­hen und damit die Attrak­ti­vi­tät des eige­nen Unter­neh­mens zu stei­gern. Zudem erge­ben sich für die Unter­neh­men viel­fäl­ti­ge Wett­be­werbs­vor­tei­le: Sie spa­ren Kosten durch eine gerin­ge­re Mitarbeiter*innen-fluktuation und pro­fi­tie­ren durch stär­ke Per­so­nal­bin­dung län­ger vom Know-How der Beschäf­tig­ten. In Zei­ten, in denen immer mehr Unter­neh­men vom Fach­kräf­te­man­gel spre­chen, sind das wich­ti­ge Themen.