Baye­ri­sches Gesund­heits­mi­ni­ste­ri­um: Nun auch Süd­ti­rol als Coro­na­vi­rus-Risi­ko­ge­biet benannt

Baye­ri­sches Gesund­heits­mi­ni­ste­ri­um infor­miert über aktu­el­le Ent­wick­lung bei dem neu­ar­ti­gen Coro­na­vi­rus – RKI nennt nun auch Süd­ti­rol als Coronavirus-Risikogebiet

Das baye­ri­sche Gesund­heits­mi­ni­ste­ri­um hat am Frei­tag über die aktu­el­le Ent­wick­lung bei dem neu­ar­ti­gen Coro­na­vi­rus infor­miert. Ein Mini­ste­ri­ums­spre­cher ver­wies in Mün­chen dar­auf, dass das Robert Koch-Insti­tut (RKI) in Ber­lin die Zahl der Risi­ko­ge­bie­te in Ita­li­en gestern Abend erwei­tert hat: Nun wird auch Süd­ti­rol als Risi­ko­ge­biet genannt. Risi­ko­ge­bie­te sind laut RKI-Defi­ni­ti­on „Gebie­te, in denen eine fort­ge­setz­te Über­tra­gung von Mensch zu Mensch ver­mu­tet wer­den kann“. In Ita­li­en gehö­ren dazu außer­dem die Regi­on Emi­lia-Roma­gna, die Regi­on Lom­bar­dei und die Stadt Vo in der Pro­vinz Padua in der Regi­on Vene­ti­en. Nun sind auch Per­so­nen, die inner­halb von 14 Tagen nach Rück­kehr aus Süd­ti­rol Coro­na­vi­rus-Sym­pto­me ent­wickeln, als begrün­de­te Ver­dachts­fäl­le ein­zu­stu­fen. Schul­kin­der, die sich in den letz­ten 14 Tagen in Süd­ti­rol auf­ge­hal­ten haben, sol­len näch­ste Woche zu Hau­se bleiben.

Bay­erns Gesund­heits­mi­ni­ste­rin Mela­nie Huml bekräf­tig­te mit Blick auf Rück­keh­ren­de aus einem Ita­li­en-Urlaub: „Bei einem begrün­de­ten Ver­dacht auf eine Coro­na­vi­rus-Infek­ti­on soll­te man sich tele­fo­nisch an den Haus­arzt oder den kas­sen­ärzt­li­chen Bereit­schafts­dienst unter der Tele­fon­num­mer 116 117 wen­den. Ein begrün­de­ter Ver­dachts­fall besteht bei Per­so­nen, die Sym­pto­me haben und sich vor­her in einem Risi­ko­ge­biet auf­ge­hal­ten haben. Wer in Ita­li­en mit einem Coro­na­vi­rus-Erkrank­ten per­sön­li­chen Kon­takt hat­te, soll­te sich umge­hend an sein Gesund­heits­amt wenden.“

Für Ita­li­en-Rei­sen­de hat­te das baye­ri­sche Gesund­heits­mi­ni­ste­ri­um bereits in der ver­gan­ge­nen ein Merk­blatt ver­öf­fent­licht, das auch im Inter­net zu fin­den ist. Es rich­tet sich auch an Rück­keh­ren­de aus dem Ita­li­en-Urlaub. In dem Merk­blatt heißt es unter anderem:

  • Waren Sie in einem der Risi­ko­ge­bie­te und bekom­men Sie inner­halb von 14 Tagen nach Rück­kehr von dort Sym­pto­me wie Fie­ber, Muskel­schmerzen, Husten, Schnup­fen, Durch­fall, so ver­mei­den Sie alle nicht not­wen­di­gen Kon­tak­te, blei­ben Sie zu Hau­se und beach­ten Sie die Husten- und Nies­eti­ket­te. Set­zen Sie sich bit­te umge­hend tele­fo­nisch mit Ihrer Haus­arzt­pra­xis in Ver­bin­dung oder rufen Sie den kas­sen­ärzt­li­chen Bereit­schafts­dienst unter der Tele­fon­num­mer 116 117 an. Der Haus­arzt oder der kas­sen­ärzt­li­che Bereit­schafts­dienst bespricht mit Ihnen das wei­te­re Vorgehen.

Das Robert Koch-Insti­tut hat auch sei­ne Hin­wei­se zum „ambu­lan­ten Manage­ment von leicht erkrank­ten bestä­tig­ten COVID-19-Pati­en­ten“ aktua­li­siert. Dem­zu­fol­ge kön­nen nun leicht erkrank­te Pati­en­ten ohne Risi­ko­fak­to­ren für Kom­pli­ka­tio­nen „bei Gewähr­lei­stung einer ambu­lan­ten Betreu­ung durch einen behan­deln­den Arzt sowie im Aus­tausch mit dem zustän­di­gen Gesund­heits­amt bis zur voll­stän­di­gen Gene­sung im häus­li­chen Umfeld behan­delt wer­den“. Die Betreu­ung umfas­se „den regel­mä­ßi­gen tele­fo­ni­schen oder per­sön­li­chen Kon­takt zum Pati­en­ten sowie die Auf­klä­rung des Pati­en­ten und sei­ner Haus­halts­an­ge­hö­ri­gen über das kor­rek­te Vor­ge­hen hin­sicht­lich der geeig­ne­ten Hygie­ne­maß­nah­men zur Ver­hin­de­rung einer Infek­ti­ons­wei­ter­ga­be an Gesun­de und über das rich­ti­ge Ver­hal­ten im Fal­le einer Beschwer­de­zu­nah­me des Pati­en­ten bzw. eines Sym­ptom­auf­tre­tens bei Haushaltsangehörigen“.

Das RKI schreibt auf sei­ner Inter­net­sei­te wei­ter: „Zur Sicher­stel­lung einer opti­ma­len Pati­en­ten­ver­sor­gung und best­mög­li­chen Ver­hin­de­rung einer Wei­ter­ver­brei­tung von Infek­tio­nen in der Bevöl­ke­rung, bie­tet sich die Behand­lung von bestä­tig­ten COVID-19-Pati­en­ten in der sta­tio­nä­ren Ver­sor­gung an. In Situa­tio­nen, in denen die Kapa­zi­tät zur sta­tio­nä­ren Behand­lung aus­ge­schöpft oder die­ser Zustand zu erwar­ten ist, kann bei Erfül­lung gewis­ser Vor­aus­set­zun­gen und auf indi­vi­du­el­ler Basis ein alter­na­ti­ves Vor­ge­hen in der ambu­lan­ten Betreu­ung erwo­gen wer­den.“ (https://​www​.rki​.de/​D​E​/​C​o​n​t​e​n​t​/​I​n​f​A​Z​/​N​/​N​e​u​a​r​t​i​g​e​s​_​C​o​r​o​n​a​v​i​r​u​s​/​a​m​b​u​l​a​n​t​.​h​tml)

Bay­erns Coro­na­vi­rus-Kri­sen­stab hat zudem Emp­feh­lun­gen für Schu­len im Frei­staat fest­ge­legt. Dem­zu­fol­ge soll eine Schu­le geschlos­sen wer­den, wenn dort ein bestä­tig­ter Coro­na­vi­rus-Fall auf­ge­tre­ten ist. Wenn nur ein begrün­de­ter Ver­dachts­fall vor­liegt, soll die Klas­se der betrof­fe­nen Schü­le­rin oder des betrof­fe­nen Schü­lers zu Hau­se blei­ben. Die Dau­er die­ser Maß­nah­men ist vom kon­kre­ten Ein­zel­fall abhängig.

Gesund­heits­mi­ni­ste­rin Huml beton­te fer­ner mit Blick auf den Umgang mit Ver­an­stal­tun­gen: „Der Schutz der Bevöl­ke­rung hat für uns ober­ste Prio­ri­tät. Natür­lich bedaue­re ich es, wenn zum Bei­spiel der Stark­bier­an­stich auf dem Nock­her­berg abge­sagt oder ver­scho­ben wird. Aber wir fol­gen den medi­zi­ni­schen Emp­feh­lun­gen des baye­ri­schen Coro­na­vi­rus-Kri­sen­stabs. Dies gilt auch für eine Ver­an­stal­tung wie den Stark­bier­an­stich auf dem Nockherberg.“