Kom­mu­nal­wahl in Bam­berg am 15. März steht im Zei­chen des Coronavirus

Bereits 17.000 Anträ­ge auf Brief­wahl­un­ter­la­gen eingegangen

Mit der Kom­mu­nal­wahl am 15. März 2020 stellt sich für vie­le Bür­ge­rin­nen und Bür­ger die Fra­ge, ob sie vor dem Hin­ter­grund der aktu­el­len Dis­kus­si­on um den Coro­na­vi­rus Ver­an­stal­tun­gen besu­chen, einen Kino­be­such machen oder an ande­ren gesell­schaft­li­chen Ereig­nis­sen teil­neh­men soll­ten oder nicht. Auch bei der Wahl trifft man auf vie­le Men­schen. Dazu gibt es meh­re­re Mög­lich­kei­ten: Ent­we­der Abstim­mung in einem der 41 Urnen­wahl­lo­ka­le am Wahl­tag oder Brief­wahl. Dann kann von zu Hau­se aus gewählt wer­den. Die Bean­tra­gung der Brief­wahl­un­ter­la­gen ist sogar online mög­lich. Die aus­ge­füll­ten Brief­wahl­un­ter­la­gen müs­sen bis spä­te­stens Sonn­tag, 15. März, 18.00 Uhr in den Brief­kä­sten der Rat­häu­ser am Max­platz oder am ZOB (oder direkt im Wahl­amt im Rat­haus Max­platz) ein­ge­gan­gen sein.

Annä­hernd 17.000 Anträ­ge auf Aus­stel­lung von Brief­wahl­un­ter­la­gen wur­den inzwi­schen bereits gestellt (Stand 4. März, 17 Uhr). Wer sich die Unter­la­gen per Post zukom­men las­sen möch­te, soll­te dies bis spä­te­stens Diens­tag, 10. März, tun, damit noch genü­gend Zeit ver­bleibt, die Unter­la­gen per Post zu erhal­ten. Auch für die Antrag­stel­lung muss nie­mand ins Rat­haus kom­men. Die Wahl­be­nach­rich­ti­gun­gen sind mit einem QR-Code ver­se­hen, der mit der Web­site für den Online-Antrag ver­linkt ist. So kön­nen Brief­wahl­un­ter­la­gen auch ganz bequem digi­tal vom Smart­phone aus bean­tragt wer­den. Aber auch ohne den QR-Code kann die­se Mög­lich­keit genutzt wer­den unter https://​www​.stadt​.bam​berg​.de/​w​a​h​len.

Wer die Brief­wahl­un­ter­la­gen per­sön­lich im Wahl­amt bean­tra­gen und abho­len möch­te, kann dies bis Frei­tag, 13. März, 15 Uhr im Wahl­amt im Rat­haus Max­platz (frü­he­re Info­thek) tun. Dort ste­hen auch Wahl­ka­bi­nen, in denen man sei­ne Wahl­zet­tel gleich aus­fül­len und anschlie­ßend in die Wahl­ur­ne ein­wer­fen kann.

In jedem Fall müs­sen aus­ge­füll­te Brief­wahl­un­ter­la­gen bis spä­te­stens Sonn­tag, 15. März, 18.00 Uhr in den Brief­kä­sten der Rat­häu­ser am Max­platz oder am ZOB (oder direkt im Wahl­amt im Rat­haus Max­platz) ein­ge­gan­gen sein. Für die Urnen­wahl gilt es zu beach­ten, dass alle Wahl­lo­ka­le um 18.00 Uhr schließen.

Die Stadt Bam­berg bit­tet alle Bür­ge­rin­nen und Bür­ger, von ihrem demo­kra­ti­schen Wahl­recht Gebrauch zu machen, unab­hän­gig davon, ob sie nun Urnen­wahl machen oder sich die Unter­la­gen nach Hau­se schicken las­sen und die­se dann wie­der an das Wahl­amt zurück­sen­den. Je höher die Wahl­be­tei­li­gung desto höher ist auch die demo­kra­ti­sche Legi­ti­ma­ti­on des gewähl­ten Stadt­rats und des gewähl­ten Ober­bür­ger­mei­sters oder der gewähl­ten Oberbürgermeisterin.

Ange­sichts der Coro­na-Kri­se ruft die Stadt Bam­berg dazu auf, von der Mög­lich­keit der Brief­wahl Gebrauch zu machen.