Stadt Bam­berg ver­bie­tet bean­trag­ten Aufmarsch

OB Star­ke: „Null Tole­ranz bei Rechtextremen“

Der Ober­bür­ger­mei­ster der Stadt Bam­berg Andre­as Star­ke ruft die Bevöl­ke­rung zu einem fried­li­chen „Fest der Demo­kra­tie“ am 15.02. auf. „Gegen­über Recht­ex­tre­men gibt es in Bam­berg null Tole­ranz“, so Star­ke, der gleich­zei­tig mit­teil­te, dass die Stadt Bam­berg die Ver­samm­lung unter dem The­ma „Ein Licht für Dres­den“, die für den 15.02.2020 von 16.00 bis 24.00 Uhr ange­mel­det wur­de, mit Bescheid vom 06.02.2020 ver­bo­ten hat. Dies gilt auch für Ersatz­ver­samm­lun­gen. Das Ver­bot der Ver­samm­lung und die aus­führ­li­che Begrün­dung ist dem Antrag­stel­ler zuge­stellt wor­den. Nach dem Wil­len der Stadt soll es an die­sem Tag nur demo­kra­ti­sche und fried­li­che Aktio­nen geben.

Die Stadt Bam­berg nutzt das juri­sti­sche Ermes­sen und hat die für den 15.02.2020 in Bam­berg bean­trag­te Ver­samm­lung für Rechts­extre­me ver­bo­ten. An die­sem Tag fin­den in der Bam­ber­ger Innen­stadt näm­lich bereits zahl­rei­che ande­re poli­ti­sche Ver­an­stal­tun­gen statt, die seit gerau­mer Zeit beim Ord­nungs­amt ange­mel­det wor­den sind. Weil Kon­flik­te – schon wegen der räum­li­che Nähe – wahr­schein­lich sind, ist die öffent­li­che Sicher­heit und Ord­nung bei Durch­füh­rung der rechts­extre­men Demon­stra­ti­on unmit­tel­bar gefähr­det. Nach Ein­schät­zung der Stadt liegt somit eine Sach­la­ge vor, die mit hoher Wahr­schein­lich­keit eine Gefahr für das öffent­li­che Leben und die Bür­ger­schaft dar­stellt. Im Unter­schied zu sonst übli­chen Ver­samm­lungs­an­zei­gen ist der 15.02.2020 bereits geprägt von der „hei­ßen Pha­se“ des Kom­mu­nal­wahl­kamp­fes in Bay­ern. Anders als sonst, ist die Innen­stadt geprägt von der Auf­stel­lung und dem Betrieb von Info­stän­den der poli­ti­schen Par­tei­en und Grup­pie­run­gen, die sich um Stadt­rats­man­da­te bewer­ben. Nach dem Beschluss des Wahl­aus­schus­ses der Stadt Bam­berg kan­di­die­ren 14 Listen für den Stadt­rat. Außer­dem sind 10 Kan­di­da­tin­nen und Kan­di­da­ten für das Amt des Ober­bür­ger­mei­sters unter­wegs, die eben­falls Wahl­wer­bung betreiben.

Damit ist eine Per­so­nen­zahl von ca. 500 erfasst, die poten­ti­ell an die­sem Tag poli­ti­sche Wer­be­maß­nah­men in der Innen­stadt durch­füh­ren und damit den von den Recht­ex­tre­men vor­ge­se­he­nen Platz bele­gen. Noch nicht berück­sich­tigt sind dabei inter­es­sier­te Besu­cher der Info­stän­de und die dazu­ge­hö­ri­gen ehren­amt­li­chen Wahl­hel­fer, die sich ver­mut­lich eben­falls im Innen­stadt­be­reich auf­hal­ten wer­den. Dar­aus, so die Stadt Bam­berg in der Begrün­dung des Bescheids, ergibt sich ein erheb­li­ches Kon­flikt­po­ten­ti­al, so dass die recht­ex­tre­me Ver­an­stal­tung im Inter­es­se von Sicher­heit und Ord­nung ver­bo­ten wird. Nach Art. 15 Abs. 1,2 Bay­VersG kann eine Ver­samm­lung unter frei­em Him­mel unter­sagt werden.

Der Ober­bür­ger­mei­ster hat die Stadt­ver­wal­tung dar­über hin­aus beauf­tragt emp­find­li­che Zwangs­gel­der anzu­dro­hen, falls die rechts­extre­men Demon­stran­ten gegen das Ver­bot ver­sto­ßen soll­ten. Star­ke dazu: „Wir han­deln nach Recht und Gesetz. Wenn ein behörd­li­ches Ver­bot mög­lich und aus objek­ti­ven Grün­den ver­an­lasst ist, dann soll nie­mand an unse­rer Ent­schlos­sen­heit zweifeln.“