Bay­reuth – MdB Sil­ke Lau­ner: Ver­suchs­straf­bar­keit des Cyber­g­roo­mings beschlossen

Sil­ke Lau­nert – Foto: Tobi­as Koch

Der Deut­sche Bun­des­tag hat die Ein­füh­rung der Ver­suchs­straf­bar­keit des Cyber­g­roo­mings beschlossen.

Hier­zu erklärt die Bay­reu­ther Bun­des­tags­ab­ge­ord­ne­te und Obfrau der CDU/C­SU-Bun­des­tags­frak­ti­on im Fami­li­en­aus­schuss Dr. Sil­ke Launert:

„Die Ein­füh­rung der Ver­suchs­straf­bar­keit des Cyber­g­roo­mings ist ein gro­ßer Schritt im Kampf gegen den sexu­el­len Miss­brauch von Kin­dern. Es war nicht län­ger hin­nehm­bar, dass Täter, die ledig­lich glau­ben, auf ein Kind ein­zu­wir­ken, um es zu sexu­el­len Hand­lun­gen zu bewe­gen, sich tat­säch­lich aber mit einem Eltern­teil des Kin­des oder aber auch mit einem Poli­zei­be­am­ten in Kon­takt befin­den, straf­los blei­ben. Die­se uner­träg­li­che Straf­lücke haben wir jetzt geschlossen.

Dar­über hin­aus haben wir heu­te zwei wei­te­re wich­ti­ge und rich­ti­ge Geset­zes­än­de­run­gen ver­ab­schie­det: Um sich Zugang zu pädo­kri­mi­nel­len Inter­net­fo­ren zu ver­schaf­fen und auf die­se Wei­se Straf­ta­ten auf­zu­decken, dür­fen Ermitt­lungs­be­am­te künf­tig com­pu­ter­ge­nerier­te kin­der­por­no­gra­phi­sche Schrif­ten in eine Online-Tausch­bör­se ein­stel­len. Bil­der, die ein tat­säch­li­ches Gesche­hen wie­der­ge­ben, dür­fen die Beam­ten dabei genau­so wenig ver­wen­den wie Foto­col­la­gen oder ver­frem­de­te ech­te Auf­nah­men. Hin­ter­grund der Rege­lung ist, dass der­ar­ti­ge Foren in der Regel ver­lan­gen, dass die Nut­zer ihre Ver­trau­ens­wür­dig­keit unter Beweis stel­len müs­sen, indem sie selbst ent­spre­chen­des Mate­ri­al hoch­la­den. Bis­lang waren den Ermitt­lern inso­weit die Hän­de gebun­den. Die­sem Miss­stand haben wir nun abge­hol­fen. Als wei­te­re wich­ti­ge Maß­nah­me haben wir heu­te beschlos­sen, dass die Straf­bar­keit der sexu­el­len Belä­sti­gung ledig­lich von schwe­ren Sexu­al­straf­ta­ten und nicht von ande­ren Delik­ten mit schwe­rer Straf­an­dro­hung, wie etwa der Kör­per­ver­let­zung, ver­drängt wird. Die Ver­let­zung der sexu­el­len Selbst­be­stim­mung wird damit auch in die­sen Fäl­len im Schuld­spruch klar und deut­lich herausgestellt.“