Land­ge­richt Bam­berg: Ver­such­ter Tot­schlag und Ein­fuhr von Betäubungsmitteln

Symbolbild Polizei
In der 4. und 5. Kalen­der­wo­che 2020 fin­den am Land­ge­richt Bam­berg fol­gen­de (erst­in­stanz­li­che) Haupt­ver­hand­lun­gen in Straf­sa­chen statt:

1. Das Straf­ver­fah­ren gegen den 52-jäh­ri­gen H. wegen Stö­rung des öffent­li­chen Frie­dens durch Andro­hung von Straf­ta­ten und ande­ren Delik­ten am 22.01.2020, 09:00 Uhr, vor der Gro­ßen Straf­kam­mer (Az. 21 KLs 1108 Js 6645/19).

Dem Ange­klag­ten, der an einer Schi­zo­phre­nie lei­det, liegt unter ande­rem zur Last, im April 2019 ein Schrei­ben an ein Kran­ken­haus in Bay­reuth gesandt zu haben, in wel­chem er sinn­ge­mäß ankün­digt, es wer­de in abseh­ba­rer Zeit ein LKW mit Spreng­stoff vor­fah­ren. Das Schrei­ben wur­de in der Fol­ge an die Poli­zei wei­ter­ge­ben. Der Ange­klag­te soll gewusst haben, dass eine der­ar­ti­ge Tat nicht wie 

ange­kün­digt bevor­stand, soll aber eine Beun­ru­hi­gung der Öffent­lich­keit bil­li­gend in Kauf genom­men haben.

Fort­set­zungs­ter­min: 28.01.2020 10:00 Uhr

2. Das Straf­ver­fah­ren gegen den 53-jäh­ri­gen W. wegen ver­such­ten Tot­schlags am 27.01.2020, 09:00 Uhr, vor der Straf­kam­mer des Land­ge­richts Bam­berg als Schwur­ge­richt (Az. 25 Ks 1107 Js 8856/19).

Dem Ange­klag­ten liegt zur Last, am Nach­mit­tag des 31.05.2019 in alko­ho­li­sier­tem Zustand gegen­über dem Geschä­dig­ten in des­sen Gar­ten im Land­kreis Bam­berg eine schnel­le ziel­ge­rich­te­te Stich­be­we­gung mit einem Küchen­mes­ser (Klin­gen­län­ge 9 cm) in Rich­tung des Bau­ches aus­ge­führt zu haben, um die­sen zu töten. Der Geschä­dig­te soll dabei infol­ge eines seit­li­chen Weg­dre­hens sei­nes Kör­pers unver­letzt geblie­ben sein. Die Aus­füh­rung des Sti­ches soll dabei geeig­net gewe­sen sein, auch töd­li­che Ver­let­zun­gen herbeizuführen.

Fort­set­zungs­ter­min: 30.01.2020, 09:00 Uhr

3. Das Straf­ver­fah­ren gegen den 40-jäh­ri­gen K. wegen vor­sätz­li­chen uner­laub­ten Han­del­trei­bens mit Betäu­bungs­mit­teln in 21 Fäl­len in Tat­mehr­heit mit Anstif­tung zur uner­laub­ten Ein­fuhr von Betäu­bungs­mit­teln in nicht gerin­ger Men­ge und ande­ren Delik­ten am 29.01.2020, 09:00 Uhr, vor der Gro­ßen Straf­kam­mer (Az. 31 KLs 2101 Js 20851/18).

Dem Ange­klag­ten liegt unter ande­rem zur Last, im Zeit­raum Febru­ar bis April 2018 bei 21 Gele­gen­hei­ten an den ander­wei­tig Ver­folg­ten P. Amphet­amin (zum Peis von 15,00 – 25,00 EUR je Gramm), Haschisch (zum Preis von 10,00 EUR je Gramm) und Metam­phet­amin (zum Preis von 50,00 EUR je hal­bes Gramm) in unter­schied­li­cher Stücke­lung ver­kauft zu haben, um hier­durch Gewinn zu erzie­len. Ver­kauf und Über­ga­be sol­len dabei auch in der Woh­nung des Ange­klag­ten in Forch­heim statt­ge­fun­den haben.

Außer­dem soll der Ange­klag­te den P. und eine wei­te­re geson­dert Ver­folg­te Per­son unter Über­ga­be von 5.000,00 EUR bestimmt haben, auf einem Markt in Cheb / Tsche­chi­en 100–120 Gramm Metam­phet­amin zu besor­gen. Die bei­den geson­dert Ver­folg­ten Per­so­nen sol­len die­sem Plan nach­ge­kom­men sein, ca. 140 Gramm Metam­phet­amin besorgt und nach Deutsch­land ver­bracht haben, 

wobei das Rausch­gift im Rah­men einer poli­zei­li­chen Kon­trol­le im Zug in Markt­red­witz sicher­ge­stellt wurde.

Bezüg­lich son­sti­ger Fort­set­zungs­ter­mi­ne von bereits frü­her begon­ne­nen erst­in­stanz­li­chen Straf­ver­fah­ren vor dem Land­ge­richt Bam­berg wird auf die frü­he­ren Mit­tei­lun­gen verwiesen.