Land­rats­amt Forch­heim infor­miert: „Rück­wärts­fah­ren in der Abfallwirtschaft“

Deutsch­land­weit sind Jahr für Jahr Men­schen von Unfäl­len mit rück­wärts­fah­ren­den oder abbie­gen­den Abfall­sam­mel­fahr­zeu­gen betrof­fen. Um die­ser Gefahr wirk­sam zu begeg­nen, und Bür­ger sowie Mit­ar­bei­ter der Müll­ab­fuhr nach­hal­tig zu schüt­zen, wer­den sämt­li­che Abfall­sam­mel­fahr­zeu­ge des Land­krei­ses mit einer 3D-Rück­raum­über­wa­chung und einem 3D-Abbie­ge­as­si­sten­ten nach­ge­rü­stet. Denn jeder Ver­letz­te im Stra­ßen­ver­kehr ist einer zu viel!

Hier­durch wird eine Vor­ga­be der Deut­schen Gesetz­li­chen Unfall­ver­si­che­rung (DGUV) umge­setzt. Nach der DGUV Regel 114–601 sind Rück­wärts­fahr­ten in der Abfall­samm­lung zu ver­mei­den. Von die­sem Grund­satz abwei­chend sind Rück­wärts­fahr­ten nur in bestimm­ten Aus­nah­me­fäl­len und nur nach Vor­nah­me einer Gefähr­dungs­be­ur­tei­lung mög­lich. Seit Ver­öf­fent­li­chung die­ser Bran­chen­re­gel erfass­te die Ver­wal­tung sämt­li­che Strecken im Land­kreis, wel­che rück­wärts ange­fah­ren wer­den müs­sen. Bei einer Viel­zahl die­ser Stra­ßen kön­nen aktu­ell die Vor­ga­ben für das Rück­wärts­fah­ren nicht ein­ge­hal­ten werden.

Nach Ein­bau des Assi­stenz­sy­stems wird eine erneu­te Gefähr­dungs­be­ur­tei­lung durch­ge­führt wer­den. Die Ver­wal­tung geht davon aus, dass sich die Anzahl der rück­wärts anfahr­ba­ren Stra­ßen deut­lich erhö­hen wird. Den­noch ist zu erwar­ten, dass bei eini­gen Stra­ßen im Land­kreis der gesetz­lich vor­ge­schrie­be­ne Schutz von Bür­gern und Mit­ar­bei­ten trotz Aus­schöp­fung aller zur Ver­fü­gung ste­hen­den tech­no­lo­gi­schen und orga­ni­sa­to­ri­schen Mit­tel nicht mehr sicher­ge­stellt wer­den kann. Für die­se Ein­zel­fäl­le wird die Ver­wal­tung bür­ger­freund­li­che Ersatz­lö­sun­gen anbieten.