Vor­trag im Land­rats­amt Forch­heim infor­mier­te über Zuschüs­se fürs Sanie­ren und Bauen

Symbolbild Bildung

För­der­gel­der für neue Hei­zung, Fen­ster oder Dämmung

Ener­gie­spa­ren und Kli­ma­schutz sind in aller Mun­de. Vie­le Haus­ei­gen­tü­mer den­ken dar­über nach, wie sie ihr Haus ener­ge­tisch sanie­ren und damit fit für die Zukunft machen können.

Wer sich für eine Hei­zungs­mo­der­ni­sie­rung, Fen­ster­tausch oder Däm­mung ent­schei­det, spart nicht nur Ener­gie, son­dern erhält dazu vom Staat noch lukra­ti­ve Zuschüs­se. Zur Infor­ma­ti­on der Bür­ger über die ver­schie­de­nen För­der­mög­lich­kei­ten und ins­be­son­de­re die recht­zei­ti­ge Antrag­stel­lung fand im Land­rats­amt Forch­heim ein Vor­trag dazu statt.

Für Chri­sti­ne Gal­ster, lang­jäh­ri­ge Ener­gie- und För­der­mit­tel­be­ra­te­rin des Land­rats­am­tes Forch­heim und Orga­ni­sa­to­rin des ver­an­stal­ten­den Arbeits­krei­ses Info-Offen­si­ve Kli­ma­schutz, zeigt die gro­ße Zahl der Zuhö­rer und Zuhö­re­rin­nen bei den Ener­gie­vor­trä­gen sowie die zahl­rei­chen täg­li­chen Bera­tungs­ge­sprä­che, dass das The­ma ener­gie­ef­fi­zi­en­tes Bau­en und Sanie­ren die Bür­ger mehr denn je beschäftigt.

Zuschüs­se (bis 30 Pro­zent) recht­zei­tig beantragen

Nach der Begrü­ßung der Zuhö­rer und Zuhö­re­rin­nen wies sie zunächst auf die Bera­tungs- und Infor­ma­ti­ons­an­ge­bo­te des Land­rats­am­tes, wie zum Bei­spiel die Ener­gie­sprech­stun­den und Ener­gie­vor­trä­ge hin. Anhand eini­ger Gra­fi­ken wur­de der Ener­gie­ver­brauch im Haus­halt und die Preis­ent­wick­lung der ver­schie­de­nen Brenn­stof­fe (Öl, Gas, Holz­pel­lets, Stück­holz, Hack­schnit­zel) auf­ge­zeigt. Dabei wur­de deut­lich, dass der größ­te Teil des Ener­gie­ver­brauchs im pri­va­ten Haus­halt mit etwa 80 % für die Hei­zung und die Warm­was­ser­be­rei­tung benö­tigt wird. Anschlie­ßend folg­te ein Über­blick über die bestehen­den För­der­mög­lich­kei­ten des Bun­des­am­tes für Wirt­schaft und Aus­fuhr­kon­trol­le (www​.bafa​.de), der KfW-Ban­ken­grup­pe (www​.kfw​.de) und des Frei­staats Bay­ern (www​.ener​gie​bo​nus​.bay​ern). In die­sem Zusam­men­hang beton­te Gal­ster, dass die För­der­mit­tel unbe­dingt vor Beginn der Bau­ar­bei­ten, teil­wei­se sogar vor Auf­trags­er­tei­lung bean­tragt wer­den müssen.

Im Mit­tel­punkt des Vor­trags stan­den die KfW-För­der­pro­gram­me für Ener­gie­ef­fi­zi­en­tes Sanie­ren und Bau­en. Für den Aus­tausch der alten Hei­zung durch eine neue Öl- oder Gas-Brenn­wert­hei­zung gibt es sei­tens der KfW der­zeit einen Zuschuss von min­de­stens 10 Pro­zent, beim Hei­zungs­pa­ket (Hei­zungs­tausch mit Opti­mie­rungs­maß­nah­men) erhöht sich der Zuschuss auf 15 Pro­zent der för­der­fä­hi­gen Kosten.

Sofern meh­re­re ener­ge­ti­sche Maß­nah­men, wie z. B. Fen­ster­tausch, Hei­zungs­er­neue­rung oder Däm­mung mit­ein­an­der kom­bi­niert wer­den und ein KfW-Effi­zi­enz­haus-Niveau erreicht wird, erhöht sich der Zuschuss auf bis zu 30 Prozent.

Tech­ni­sche Min­dest­an­for­de­run­gen sind einzuhalten

För­der­fä­hig ist der­zeit zum Bei­spiel noch der Ein­bau von Öl- oder Gas-Brenn­wert-Hei­zun­gen; Nie­der­tem­pe­ra­tur­hei­zun­gen wer­den nicht bezu­schusst. Zwin­gend vor­ge­schrie­ben ist die Durch­füh­rung des hydrau­li­schen Abgleichs. Für das Hei­zungs­pa­ket sind zusätz­lich zum Hei­zungs­tausch Opti­mie­rungs­maß­nah­men am Heiz­sy­stem vorzunehmen.

Bei Fen­stern ist in der Regel ein Wär­me­durch­gangs­ko­ef­fi­zi­ent bzw. U‑Wert von 0,95, bei Haus­tü­ren ein U‑Wert von 1,3 ein­zu­hal­ten. Die­ser U‑Wert gibt an, wel­che Wär­me­lei­stung bei einem Grad (ein Kel­vin) Tem­pe­ra­tur­un­ter­schied zwi­schen Außen- und Innen­flä­che pro Qua­drat­me­ter Bau­teil strömt. Die Ein­heit des U‑Werts ist Watt pro Qua­drat­me­ter und Kel­vin. Je klei­ner der U‑Wert, umso gerin­ger die Ener­gie­ver­lu­ste. In beson­de­ren Fäl­len sind Abwei­chun­gen erlaubt. Es ist Sache des Ener­gie­be­ra­ters dies und ggf. die Ein­hal­tung wei­te­rer Bedin­gun­gen zu prüfen.

In vier Schrit­ten zu Ihren Zuschuss

Die Antrag­stel­lung für den KfW-Zuschuss für ener­gie­ef­fi­zi­en­tes Sanie­ren erfolgt in der Regel in vier Stufen:

  1. Zunächst ist ein Ener­gie-Effi­zi­enz-Exper­te ein­zu­bin­den, der prüft, ob bei der geplan­ten Sanie­rungs­maß­nah­me die tech­ni­schen Min­dest­an­for­de­run­gen ein­ge­hal­ten wer­den und dann die „Bestä­ti­gung zum Antrag“ erstellt.
  2. Dann kön­nen die Haus­ei­gen­tü­mer ihren Zuschuss direkt im KfW-Zuschuss­por­tal (www​.kfw​.de/​z​u​s​c​h​u​s​s​p​o​r​tal) unter Anga­be der Iden­ti­fi­ka­ti­ons­num­mer aus der „Bestä­ti­gung zum Antrag“ sel­ber elek­tro­nisch bean­tra­gen. Sobald die Bestä­ti­gung der KfW vor­liegt, kann mit den Sanie­rungs­ar­bei­ten begon­nen werden.
  3. Nach Durch­füh­rung der Maß­nah­men, die inner­halb eines bestimm­ten Zeit­raums erfol­gen muss, erstellt der Ener­gie-Effi­zi­enz-Exper­te die „Bestä­ti­gung nach Durchführung“.
  4. Zum Abschluss iden­ti­fi­ziert sich der Antrag­stel­ler noch­mal im KfW-Zuschuss­por­tal unter Ein­ga­be ID-Nr. aus der „Bestä­ti­gung nach Durch­füh­rung“, bevor die KfW schließ­lich die Über­wei­sung des Zuschus­ses veranlasst.

Lei­stun­gen des Energieberaters

Mit Herrn Johann Schnei­der stand den inter­es­sier­ten Besu­chern ein Ener­gie-Effi­zi­enz-Exper­te für die viel­fäl­ti­gen tech­ni­schen Fra­gen zur Ver­fü­gung. Er erläu­ter­te die Tätig­keit des Ener­gie­be­ra­ters, der die Haus­ei­gen­tü­mer bei Pla­nung, Antrag­stel­lung und Bau­aus­füh­rung unter­stützt und gab auf Nach­fra­ge Tipps, wie sich durch ent­spre­chen­de Maß­nah­men an Heiz­kör­per­ni­schen oder Rol­lo­kä­sten die Ener­gie­ver­lu­ste mini­mie­ren las­sen. Manch­mal wäre es sinn­voll, eine umfas­sen­de Begut­ach­tung des Hau­ses vom Kel­ler bis zum Dach­ge­schoss vor­zu­neh­men. Anhand die­ser Bestands­auf­nah­me wer­de dann ein indi­vi­du­el­ler Sanie­rungs­fahr­plan erstellt, der auf­zeigt, in wel­cher Rei­hen­fol­ge ener­ge­ti­sche Maß­nah­men durch­ge­führt wer­den soll­ten. Für die Bean­tra­gung von KfW-För­der­mit­teln ist die Bestä­ti­gung eines Ener­gie­be­ra­ters erforderlich.

KfW-För­der­pro­gram­me mit Tilgungszuschuss

Die KfW bie­tet eine Viel­zahl zins­ver­bil­lig­ter Kre­dit­pro­gram­me für Eigen­heim­be­sit­zer und Bau­herrn an. Herr Chri­stoph Rüger, stell­ver­tre­ten­der Fili­al­lei­ter der Forch­hei­mer Filia­le der VR Bank Bam­berg-Forch­heim (vor­mals Volks­bank) stell­te u. a. die zins­ver­gün­stig­ten, zum Teil mit Til­gungs­zu­schüs­sen aus­ge­stat­te­ten KfW-Kre­dit­pro­gram­me „Ener­gie­ef­fi­zi­ent Sanie­ren- Ein­zel­maß­nah­me“, „Ener­gie­ef­fi­zi­ent Sanie­ren – Effi­zi­enz­haus“, „Ener­gie­ef­fi­zi­ent Bau­en“, usw. vor und infor­mier­te über den Ablauf der Antrag­stel­lung bei der Bank. Auch hier ist es not­wen­dig, dass die Ein­hal­tung der tech­ni­schen Min­dest­an­for­de­run­gen durch die Bestä­ti­gung eines Ener­gie­be­ra­ters nach­ge­wie­sen wird. Anhand eini­ger inter­es­san­ter Bei­spiel­rech­nun­gen wur­de der kon­kre­te Nut­zen und finan­zi­el­le Vor­teil für Bau­herrn bzw. Haus­ei­gen­tü­mer deut­lich. Denn nicht nur die sehr gün­sti­gen Zins­kon­di­tio­nen von der­zeit 0,75 %, son­dern ins­be­son­de­re die Til­gungs­zu­schüs­se von bis zu 27,5 %, die den zurück­zu­zah­len­den Kre­dit­be­trag ver­rin­gern, sind beson­ders attraktiv.

Zum Schluss stell­te Gal­ster fest, dass es „das beste Heiz­sy­stem“ oder „eine bestimm­te Stan­dard-Sanie­rung für ein Haus“ nicht gebe. Jeder Haus­be­sit­zer müs­se für sich und sein Gebäu­de indi­vi­du­ell ent­schei­den, wel­che Hei­zungs­tech­nik, wel­che Sanie­rungs­maß­nah­me bzw. wel­che För­der- oder Finan­zie­rungs­mög­lich­keit für ihn die öko­lo­gisch und öko­no­misch sinn­voll­ste Vari­an­te dar­stel­le. Bei der Ent­schei­dungs­fin­dung müs­sen jeweils ver­schie­de­ne Aspek­te, wie z. B. Zustand des Gebäu­des, finan­zi­el­le Ver­hält­nis­se, usw. berück­sich­tigt wer­den. Unter­stüt­zung bei Pla­nung, Antrag­stel­lung und Aus­füh­rung gibt es vom Ener­gie­be­ra­ter bzw. bei der Inan­spruch­nah­me von KfW-Kre­di­ten vom Finan­zie­rungs­exper­ten der Hausbank.

Außer­dem legt sie den Inter­es­sier­ten noch­mal ans Herz, sich recht­zei­tig, also am besten schon vor Auf­trags­er­tei­lung, nach even­tu­el­len För­der­pro­gram­men zu erkun­di­gen, da eine nach­träg­li­che Antrag­stel­lung meist nicht mehr mög­lich ist.