NGG emp­fiehlt Beschäf­tig­ten im Kreis Kulm­bach einen Weihnachtsgeld-Check

Vor­teil mit Tarif­ver­trag – Auch vie­le der 3.800 Mini­job­ber haben Anspruch

Extra-Euros zum Jah­res­en­de: Arbeit­neh­mer im Land­kreis Kulm­bach, die noch kein Weih­nachts­geld bekom­men haben, sol­len prü­fen, ob sie Anspruch auf die Son­der­zah­lung haben. Dazu rät die Gewerk­schaft Nah­rung-Genuss-Gast­stät­ten (NGG). Ins­be­son­de­re für die 3.800 Men­schen, die kreis­weit ledig­lich einen Mini­job haben, loh­ne sich ein genau­er Check. „Wenn der Chef sei­nen Mit­ar­bei­tern ein Weih­nachts­geld zahlt, dann haben auch die Mini­job­ber im sel­ben Unter­neh­men Anspruch auf die Extra-Zah­lung“, erklärt Micha­el Grundl, Geschäfts­füh­rer der NGG Ober­fran­ken. Die Höhe des Weih­nachts­gel­des rich­te sich nach der jewei­li­gen Arbeitszeit.

Nach Ein­schät­zung der Gewerk­schaft gehen Beschäf­tig­te in Bran­chen wie dem Gast­ge­wer­be oder dem Flei­scher- und Bäcker­hand­werk aller­dings häu­fig leer aus. „Es gibt immer wie­der Chefs, die die Über­wei­sung zum Jah­res­en­de gern mal ver­ges­sen.“ Auch Aus­zu­bil­den­de wür­den häu­fig um das Weih­nachts­geld gebracht – gera­de dort, wo es kei­nen Betriebs­rat gebe. Im Zwei­fels­fall loh­ne sich ein Anruf bei der zustän­di­gen Gewerk­schaft, rät Grundl.

Ob Beschäf­tig­ten ein Weih­nachts­geld zusteht, ist im Tarif- oder Arbeits­ver­trag gere­gelt. Einen gesetz­li­chen Anspruch gibt es nicht. Unter den Mit­ar­bei­tern, in deren Betrieb ein Tarif­ver­trag gilt, erhal­ten im Schnitt 77 Pro­zent ein Weih­nachts­geld. Das hat eine Umfra­ge der Hans-Böck­ler-Stif­tung erge­ben. Ist der Arbeit­ge­ber nicht tarif­ge­bun­den, kön­nen nur 44 Pro­zent der Beschäf­tig­ten mit einer Son­der­zah­lung rech­nen. Das Weih­nachts­geld wird in der Regel mit der Novem­ber-Abrech­nung überwiesen.

Hil­fe zum eige­nen Lohn- oder Gehaltscheck sowie eine Daten­bank mit Tarif­ver­trä­gen fin­den Beschäf­tig­te im Netz unter: www​.lohn​spie​gel​.de