Ober­frän­ki­sche Poli­zi­sten mit Body-Cams auf Streife

Symbolbild Polizei

OBER­FRAN­KEN. Für mehr Schutz ihrer Beam­tin­nen und Beam­ten wur­de die Ober­frän­ki­sche Poli­zei seit Anfang Okto­ber mit Body-Cams aus­ge­stat­tet. Poli­zei­prä­si­dent Alfons Schie­der begrüßt die Ein­füh­rung des neu­en Ein­satz­mit­tels, ins­be­son­de­re im Hin­blick auf die erneut gestie­ge­nen Über­grif­fe auf Poli­zi­sten im ver­gan­ge­nen Jahr.

Nach einem erfolg­rei­chen Pilot­ver­such mit ver­schie­de­nen Body-Cam-Model­len bei sie­ben Dienst­stel­len in Augs­burg, Mün­chen und Rosen­heim, gab Bay­erns Innen­mi­ni­ster Joa­chim Herr­mann im Früh­jahr 2019 den flä­chen­decken­den Ein­satz von rund 1.400 Body-Cams bei der Baye­ri­schen Poli­zei frei.

Dees­ka­lie­ren­der Kameraeinsatz

Mit der Ein­füh­rung in Ober­fran­ken erhofft sich Poli­zei­prä­si­dent Alfons Schie­der auf­grund der deut­lich erkenn­ba­ren Video­auf­zeich­nun­gen eine bei den Tätern höhe­re Hemm­schwel­le Poli­zei­be­am­te anzu­grei­fen. „Die zuneh­men­den Fall­zah­len bei Gewalt gegen Poli­zei­be­am­te um 8,3 Pro­zent auf 679 Fäl­le im ver­gan­ge­nen Jahr in Ober­fran­ken sind alar­mie­rend. Von den betrof­fe­nen 1.549 Poli­zi­sten erlit­ten über 200 Kol­le­gin­nen und Kol­le­gen bei den gewalt­tä­ti­gen Angrif­fen teils erheb­li­che kör­per­li­che Ver­let­zun­gen“, kon­sta­tiert Schie­der. Er ergänzt: „Die bis­he­ri­gen Erfah­run­gen aus dem Pilot­ver­such und dem Ein­satz bei ande­ren, bereits mit Body-Cams aus­ge­stat­te­ten Poli­zei­ver­bän­den zei­gen eine spür­bar dees­ka­lie­ren­de Wir­kung, die somit zum objek­ti­ven Schutz der ein­ge­setz­ten Poli­zi­stin­nen und Poli­zi­sten bei­trägt. Zusätz­lich wirkt der Kame­ra­ein­satz bei der beweis­kräf­ti­gen Auf­klä­rung und Ahn­dung von Straf­ta­ten mit.“

Kla­re Rege­lun­gen für den Einsatz

Die ober­frän­ki­schen Dienst­stel­len sind seit Anfang Okto­ber mit ins­ge­samt 118 Body-Cams aus­ge­rü­stet, wobei das Tra­gen der Body-Cam für die Poli­zi­sten frei­wil­lig ist. Die recht­li­chen Vor­ga­ben für den Kame­ra­ein­satz sind im baye­ri­schen Poli­zei­auf­ga­ben­ge­setz ein­deu­tig gere­gelt. Dem­nach darf die Poli­zei Bild- und Ton­auf­zeich­nun­gen ins­be­son­de­re zur Gefah­ren­ab­wehr fer­ti­gen, wenn dies zum Schutz der Beam­ten oder eines Drit­ten erfor­der­lich ist. Eine Nut­zung bei Ver­samm­lun­gen erfolgt aus­drück­lich nicht. Wäh­rend der Strei­fen­tä­tig­keit ent­schei­det jeder Beam­te selbst, ob der Ein­satz der Body-Cam im Rah­men der recht­li­chen Vor­aus­set­zun­gen auch auf­grund der tat­säch­li­chen Umstän­de zuläs­sig und erfor­der­lich ist.

Deut­lich erkenn­ba­re Aufzeichnung

Die Body-Cam wird durch uni­for­mier­te Poli­zi­sten offen und deut­lich erkenn­bar am Ober­kör­per getra­gen. Auf­fäl­lig ist die gel­be Signal­far­be des Kame­ra­ge­häu­ses, ver­bun­den mit der deut­lich erkenn­ba­ren Auf­schrift „VIDEO/AUDIO“. Bevor die Kame­ra ein­ge­schal­tet wird, soll das Gegen­über dar­auf auf­merk­sam gemacht wer­den. Nach einem aku­sti­schen Signal zeigt ein rotes Blink­licht, dass sich die Kame­ra im Auf­zeich­nungs­mo­dus befin­det. Die Auf­nah­men wer­den anschlie­ßend lokal und ver­schlüs­selt auf dem jewei­li­gen Ser­ver der Poli­zei­dienst­stel­le gespei­chert und kön­nen nicht selb­stän­dig gelöscht wer­den. Wird die Auf­nah­me nicht als Beweis­mit­tel gebraucht, erfolgt eine auto­ma­ti­sche Löschung nach 21 Tagen.