Land­rats­amt Bam­berg: „Plötz­li­cher Wild­un­fall – was tun?“

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Egal ob in der Früh oder am Abend, im Berufs- oder Frei­zeit­ver­kehr, auf der Stra­ße haben es die Mei­sten eilig. Beson­ders im Herbst und Früh­jahr besteht dabei jedoch das Risi­ko eines unge­wünsch­ten Mit­fah­rers- das Wild. Im Bereich von Wald­ge­bie­ten und am Wald­rand ist also, vor allem zur Däm­me­rungs­zeit, Vor­sicht gebo­ten. Wie man sich im Fall des Fal­les zu ver­hal­ten hat ist jedoch noch zu gro­ßen Tei­len der Bevöl­ke­rung unklar.

Kurz nach dem Gesche­hen ist es wich­tig die Ruhe zu bewah­ren, sei­ne Warn­blink­an­la­ge ein­zu­schal­ten, die Warn­we­ste anzu­le­gen und die Unfall­stel­le mit einem Warn­drei­eck abzu­si­chern. Bei dem Unfall ver­letz­te Tie­re müs­sen in jedem Fall lie­gen gelas­sen wer­den, da die­se zum Teil aggres­siv reagie­ren kön­nen. Erliegt es jedoch sofort an sei­nen Ver­let­zun­gen soll­te es, soweit mög­lich, von der Stra­ße ent­fernt wer­den, um Fol­ge­un­fäl­le zu ver­mei­den. Falls vor­han­den erfolgt die­ser Schritt mit geeig­ne­ten Schutz­hand­schu­hen. Auf­grund des dar­aus ent­ste­hen­den Tat­be­stan­des der Wil­de­rei ist die Mit­nah­me des toten Tie­res streng­stens unter­sagt. Hat sich das Tier nach Unfall­ge­sche­hen vom Unfall­ort ent­fernt, so ist die­ser über einen der fol­gen­den Wege der Poli­zei zu vermitteln:

  • Tages­ki­lo­me­ter­an­zahl am Tacho­me­ter auf 0 stel­len, zur näch­sten Ort­schaft fah­ren und dort der Poli­zei die Ort­schaft mel­den aus der man gekom­men ist
  • Auf dem Navi­ga­ti­ons­ge­rät „SOS Not­fall­ein­rich­tung“ oder „Hil­fe“ klicken und die ange­zeig­ten Koor­di­na­ten der Poli­zei übermitteln
  • Bei einem GPS-Han­dy auf „Kom­pass“ gehen, die Koor­di­na­ten able­sen und der Poli­zei mitteilen

In jedem Fall ist das Gesche­hen zeit­nah der Poli­zei oder dem zustän­di­gen Jagd­päch­ter zu melden.

Auch das rich­ti­ge Ver­hal­ten vor, bezie­hungs­wei­ße wäh­rend, dem Unfall ist zu beach­ten. Sobald der Fah­rer ein sich der Fahr­bahn nähern­des Tier sieht, hat die­ser sofort die Geschwin­dig­keit zu ver­rin­gern, das Fern­licht aus­zu­schal­ten und even­tu­ell zu hupen. Doch auch bei ver­mie­de­ner Kol­li­si­on ist wei­ter­hin Vor­sicht gebo­ten, da stets mit wei­te­ren Tie­ren zu rech­nen ist. Ist ein Zusam­men­stoß den­noch unver­meid­bar gilt: kei­nes­falls aus­wei­chen son­dern abbrem­sen und Lenk­rad festhalten.

Gute und siche­re Fahrt wünscht das Land­rats­amt Bamberg.