GAL Bam­berg: „Kommt ein „Instand­set­zungs­ge­bot“ für die Sand­stra­ße 20?“

Grü­ne: Kauf oder Ent­eig­nung sind fal­scher Weg, weil damit der Spe­ku­lant auch noch Gewinn macht

Das ein­sturz­ge­fähr­de­te Haus Sand­stra­ße 20 stellt die Welt­erbe­stadt Bam­berg vor eine grund­sätz­li­che Fra­ge: Wie umge­hen mit Spe­ku­lan­ten, die denk­mal­ge­schütz­te Häu­ser absicht­lich ver­fal­len las­sen und nur an Spe­ku­la­ti­ons­ge­win­nen inter­es­siert sind?

Die Bam­ber­ger Grü­nen wol­len sol­chen Spe­ku­lan­ten das Hand­werk legen und sehen in der Sand­stra­ße 20 den Pro­to­typ, bei dem „die Stadt end­lich mal ihre Mus­keln spie­len las­sen soll­te“. Die von der Stadt vor­ge­nom­me­ne Not­si­che­rung des Gebäu­des hält der bau­po­li­ti­sche Spre­cher Ralf Dischin­ger für eine zu kurz gegrif­fe­ne Maß­nah­me. Und die von der BaLi bean­trag­te Ent­eig­nung sieht er eben­so als fal­schen Weg. „Die Not­si­che­rung war zwar akut gebo­ten und rich­tig, darf aber nur der erste Schritt sein“, argu­men­tiert er. „Eine Ent­eig­nung wäre mit einer sat­ten Ent­schä­di­gungs­zah­lung an den Eigen­tü­mer ver­bun­den, und das ist nicht hinnehmbar.“

Die Grü­nen wol­len des­halb, dass die Stadt ein Instand­set­zungs­ge­bot gemäß § 177 BauG aus­spricht und stell­ten einen ent­spre­chen­den Antrag. „Der Haus­ei­gen­tü­mer muss gezwun­gen wer­den, auf eige­ne Kosten das Haus zu sanie­ren“, so GAL-Stadt­rä­tin Petra Fried­rich. Der von der Stadt ins Auge gefass­te Kauf des Hau­ses, um es danach mit städ­ti­schen Gel­dern wie­der­her­zu­rich­ten, kommt für sie nicht in Fra­ge: „Mit skru­pel­los agie­ren­den Spe­ku­lan­ten auch noch auf Augen­hö­he ver­han­deln und um einen Kauf­preis feil­schen – das geht gar nicht!“ Aus ihrer Sicht wür­de damit die Spe­ku­la­ti­on gera­de­zu belohnt, nach dem Mot­to: Wer ein Denk­mal gezielt ver­kom­men lässt, kriegt es dann gewinn­brin­gend an die Stadt los.

Doch was, wenn die Stadt ein Sanie­rungs­ge­bot aus­spricht, und der Haus­ei­gen­tü­mer dem nicht nach­kommt? Denn es ist nicht unbe­dingt anzu­neh­men, dass ein spe­ku­la­ti­ver Inve­stor sich davon all­zu sehr beein­drucken lässt. Auch dar­auf hat Ralf Dischin­ger, selbst Jurist, eine Ant­wort: „Dann kann die Stadt die Sanie­rung als so genann­te Ersatz­vor­nah­me selbst über­neh­men, die Kosten dem Eigen­tü­mer in Rech­nung stel­len, und wenn die­ser nicht zahlt, das Gebäu­de zwangs­voll­strecken las­sen. Auf die­se Wei­se kommt die Stadt am Ende womög­lich doch noch in den Besitz des Gebäu­des, aber selbst­re­dend zu ganz ande­ren finan­zi­el­len Bedin­gun­gen als bei Kauf oder Enteignung.“

Der grü­ne OB-Kan­di­dat Jonas Glü­sen­kamp sieht die Stadt Bam­berg in der Zukunft mög­li­cher­wei­se mit mehr Pro­ble­men die­ser Art kon­fron­tiert. Das wer­de schon an den bei­den Gebäu­den in der Unte­ren König­stra­ße 13/15 deut­lich (ehe­mals „Zum Roten Och­sen“), die dem­sel­ben Inve­stor gehö­ren und eben­so ver­fal­len. Und damit nicht genug: „Rege­mä­ßig ein­mal im Jahr nimmt der Stadt­rat ver­gleich­ba­re Fäl­le zur Kennt­nis – und zwar taten­los – immer dann, wenn dem Bau­se­nat die ‚Liste vom Ein­fall bedroh­ter Ein­zel­denk­mä­ler vor­ge­legt’ wird.“ Glü­sen­kamp for­dert daher: „Die Stadt muss end­lich den Mut haben, zu han­deln und Spe­ku­la­ti­ons­ge­winn­lern die Stirn zu bie­ten. Das sorgt auch für Abschreckung und wird unser Welt­erbe vor Aus­ver­kauf und geziel­ten Ver­falls­stra­te­gien bewah­ren. Die Sand­stra­ße 20 ist jetzt das rich­ti­ge Objekt und der rich­ti­ge Zeit­punkt, um ein Exem­pel zu statuieren.“