Tipps & Tricks: Bedroh­li­che Wes­pen­ne­ster – Wenn unse­riö­se Schäd­lings­be­kämp­fer abkassieren

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Bei der Ver­brau­cher­zen­tra­le Bay­ern mel­den sich jeden Som­mer Ver­brau­cher, die von teu­ren und lai­en­haft arbei­ten­den Schäd­lings­be­kämp­fern abge­zockt wer­den. Bei die­sen Fäl­len ent­fer­nen meist Not­dien­ste, die jemand eilig wegen bedroh­li­cher Wes­pen­ne­ster bestellt, die Nester völ­lig über­teu­ert „Sie ver­lan­gen dafür oft meh­re­re hun­dert Euro, wäh­rend je nach Regi­on und Auf­wand Prei­se zwi­schen 80 und 150 Euro inklu­si­ve der Anfahrt üblich sind“, sagt Tat­ja­na Halm, Juri­stin der Ver­brau­cher­zen­tra­le Bay­ern. „Teu­rer wird es allen­falls, wenn bei­spiels­wei­se eine Hebe­büh­ne bestellt wer­den muss, um ans Nest zu gelan­gen“, so Tat­ja­na Halm. Obwohl Wes­pen, wie auch Hor­nis­sen und Wild­bie­nen, unter Schutz ste­hen, igno­rie­ren man­che Anbie­ter die gesetz­li­chen Vor­ga­ben. Denn Wes­pen­ne­ster dür­fen nicht in jedem Fall ent­fernt wer­den. Sie müs­sen eine unmit­tel­ba­re Gefahr für den Men­schen darstellen.

Die Ver­brau­cher­zen­tra­le Bay­ern rät, bei Bedarf einen Anbie­ter mit Fest­netz­num­mer aus der Regi­on aus­zu­wäh­len und nie­man­den zu beauf­tra­gen, der nur eine 0800-Num­mer oder Han­dy­num­mer angibt. „Ver­brau­cher soll­ten sich bei über­zo­ge­nen Rech­nun­gen auf kei­nen Fall unter Druck set­zen las­sen und die­se nicht sofort an der Haus­tür bezah­len“, betont Tat­ja­na Halm. Betrof­fe­ne haben das Recht, die Rech­nung sorg­fäl­tig zu prü­fen. Wer Fra­gen hat, kann sich an die Ver­brau­cher­zen­tra­le Bay­ern wen­den. Die Adres­sen der Bera­tungs­stel­len sind unter www​.ver​brau​cher​zen​tra​le​-bay​ern​.de zu finden.