Mehr Über­grif­fe auf Ober­frän­ki­sche Polizeibeamte

Symbolbild Polizei

Ins­ge­samt 679 Fäl­le von Gewalt gegen Poli­zei­be­am­tin­nen und ‑beam­te im Jahr 2018 regi­strier­te das Poli­zei­prä­si­di­um Ober­fran­ken. Dies stellt eine Stei­ge­rung um 8,3 Pro­zent (+ 52 Fäl­le) zum Vor­jahr dar. Von den betrof­fe­nen 2.022 Beam­ten erlit­ten über 200 Ord­nungs­hü­ter bei den gewalt­tä­ti­gen Angrif­fen teils erheb­li­che kör­per­li­che Verletzungen.

Nahe­zu täg­lich wer­den ober­frän­ki­sche Poli­zi­sten von Straf­tä­tern belei­digt und kör­per­lich oder gar mit Waf­fen ange­grif­fen. Der jüng­ste Fall ereig­ne­te sich am frü­hen Sonn­tag­mor­gen in Rehau, als auf dem dor­ti­gen Wie­sen­fest drei Poli­zei­be­am­te beim Schlich­ten eines Streits zum Teil erheb­lich ver­letzt wur­den. Die Poli­zi­sten waren gegen 1.15 Uhr auf eine Aus­ein­an­der­set­zung meh­re­rer Fest­be­su­cher auf­merk­sam gewor­den. Nach­dem ein 18-Jäh­ri­ger einen 23 Jah­re alten Mann gewalt­sam zu Boden gebracht hat­te, ver­such­te der Schlä­ger sein Opfer wei­ter­hin zu attackie­ren. Die Beam­ten gin­gen dazwi­schen, lei­ste­ten dem am Boden Lie­gen­den Hil­fe und nah­men den Täter fest. Dabei wur­den die Poli­zi­sten von wei­te­ren Umher­ste­hen­den zunächst aggres­siv bedroht, wäh­rend der 56-jäh­ri­ge Vater des 18-Jäh­ri­gen aus der Men­ge her­aus einem der Beam­ten einen geziel­ten Faust­schlag ins Gesicht ver­pass­te. Nun ver­such­ten umste­hen­de Per­so­nen den fest­ge­nom­me­nen 18-Jäh­ri­gen zu befrei­en und ver­letz­ten dabei auch den zwei­ten Poli­zi­sten. Erst mit wei­te­ren Unter­stüt­zungs­kräf­ten gelang es den Poli­zei­be­am­ten die auf­ge­brach­te, zeit­wei­se bis zu 15-köp­fi­ge Per­so­nen­grup­pe zurück­zu­drän­gen und den 18-Jäh­ri­gen in den Strei­fen­wa­gen zu brin­gen. Unbe­ein­druckt hier­von griff der 56-Jäh­ri­ge erneut einen der Beam­ten an, bevor auch er schließ­lich in Gewahr­sam genom­men wer­den konn­te. Bei­de alko­ho­li­sier­ten Män­ner müs­sen sich nun wegen ver­schie­de­ner Gewalt­de­lik­te straf­recht­lich ver­ant­wor­ten. Alle drei ver­letz­ten Poli­zei­be­am­ten, von denen zwei nicht mehr dienst­fä­hig waren, muss­ten sich ärzt­lich behan­deln lassen.

Stei­gen­de Respekt­lo­sig­keit und Gewaltbereitschaft

Bereits bei gering­fü­gi­gen poli­zei­li­chen Maß­nah­men, wie bei­spiels­wei­se der Klä­rung von Sach­ver­hal­ten und Iden­ti­täts­fest­stel­lun­gen, sehen sich die Beam­ten oft­mals respekt­lo­sem oder gar aggres­si­vem Ver­hal­ten gegen­über. Zu den mei­sten Fäl­len von Gewalt gegen Poli­zi­sten kam es bei Fest­nah­men bezie­hungs­wei­se Gewahrs­am­nah­men und Unter­brin­gun­gen. Mit 81 Fäl­len sind auch die Über­grif­fe gestie­gen, bei denen über­haupt kei­ne poli­zei­li­che Maß­nah­me vorausging.

Tat­ort meist öffent­li­cher Raum

Die mei­sten Attacken auf Poli­zei­be­am­te ereig­ne­ten sich im Jahr 2018 bei 319 Fäl­len im öffent­li­chen Raum, auf Stra­ßen, Wegen und Plät­zen. An pri­va­ten Ört­lich­kei­ten, wie im Wohn‑, Haus- und Gar­ten­be­reich, kam es zu 122 Über­grif­fen. 83 Fäl­le regi­strier­te die Ober­frän­ki­sche Poli­zei in den Poli­zei­dienst­stel­len und 25 in Poli­zei­fahr­zeu­gen. Ein leich­ter Rück­gang auf 18 Fäl­le zeich­ne­te sich bei den genann­ten Delik­ten in Gast­stät­ten und Dis­ko­the­ken ab.

Belei­di­gun­gen und tät­li­che Angrif­fe an der Spitze

Im Jahr 2018 wur­de im Straf­ge­setz­buch eigens der Tat­be­stand „Tät­li­cher Angriff auf Voll­streckungs­be­am­te“ ein­ge­führt und damit der Schutz der Beam­ten gestärkt, indem Attacken auch schon bei der Vor­nah­me all­ge­mei­ner Dienst­hand­lun­gen, wie bei­spiels­wei­se im all­ge­mei­nen Strei­fen­dienst, geson­dert unter Stra­fe gestellt wer­den. Die­ser neue Straf­tat­be­stand wur­de im Jahr 2018 in Ober­fran­ken 183-mal erfüllt.

Dar­über hin­aus beging das poli­zei­li­che Gegen­über 104-mal den Straf­tat­be­stand „Wider­stand gegen Voll­streckungs­be­am­te“ und es kam zu 27 gefähr­li­chen und 32 (ein­fa­chen) Kör­per­ver­let­zungs­de­lik­ten zum Nach­teil der Beam­ten. Drei Angrei­fer müs­sen sich nach Attacken auf Poli­zi­sten außer­dem wegen ver­such­ten Tötungs­de­lik­ten straf­recht­lich verantworten.

Die mei­sten Fäl­le regi­strier­te die Ober­frän­ki­sche Poli­zei jedoch bei den 291 zum Teil mas­si­ven Belei­di­gun­gen, die die Beam­ten von ihrem Gegen­über zu hören beka­men und auch hier den schwin­den­den Respekt gegen­über Poli­zei­be­am­ten in der Gesell­schaft ver­deut­li­chen. Zusam­men­ge­fasst bele­gen die­se hohen Fall­zah­len erneut, dass Beam­te im poli­zei­li­chen All­tag stets mit einem stei­gen­den Gefah­ren­po­ten­ti­al rech­nen müssen.

Über­wie­gend männ­li­che Täter und immer wie­der Alkohol

Die 569 bei den Über­grif­fen ermit­tel­ten Tat­ver­däch­ti­gen mit über­wie­gend deut­scher Staats­an­ge­hö­rig­keit set­zen sich aus 481 Män­nern und 88 Frau­en zusam­men. Fast drei Vier­tel der Täter (397 Per­so­nen) hat­ten berau­schen­de Sub­stan­zen zu sich genom­men. Hier­von hat­ten über 80 Pro­zent der Tat­ver­däch­ti­gen Alko­hol oft auch in Ver­bin­dung mit Dro­gen konsumiert.

Wich­ti­ges Einsatztraining

Auf Grund­la­ge des Lage­bil­des „Gewalt gegen Poli­zei­be­am­te“ wer­den die gewon­ne­nen Erkennt­nis­se für Ein­satz­stra­te­gien und ‑kon­zep­te effek­tiv umge­setzt. Dass die ober­frän­ki­schen Poli­zei­be­am­ten tät­li­che Über­grif­fe trotz ihrer hohen Anzahl über­wie­gend abweh­ren konn­ten, bezie­hungs­wei­se die Angrif­fe oft­mals glimpf­lich aus­gin­gen, ist nicht zuletzt auch den auf­wän­di­gen Schu­lungs­maß­nah­men im Bereich des poli­zei­li­chen Ein­satz­trai­nings zu ver­dan­ken. Bei den stets wei­ter ent­wickel­ten Ein­satz- und Schieß­mo­du­len wer­den die Beam­tin­nen und Beam­ten regel­mä­ßig für Ernst­fäl­le sen­si­bi­li­siert und fort­ge­bil­det. Als Maß­stab gilt, in unter­schied­li­chen Ein­satz­si­tua­tio­nen das mög­li­che Kon­flikt- und Gewalt­po­ten­ti­al zu erken­nen, um im Ernst­fall ange­mes­sen dar­auf reagie­ren zu können.

Ober­fran­ken­wei­te Ein­füh­rung der Body-Cam im Herbst

Dar­über hin­aus setzt die Ober­frän­ki­sche Poli­zei auf die bereits bei eini­gen baye­ri­schen Ver­bän­den ein­ge­führ­te Body-Cam, als wei­te­res Ein­satz­mit­tel für eine eska­la­ti­ons­freie Ein­satz­be­wäl­ti­gung. Die deut­lich erkenn­ba­re Mög­lich­keit einer Video­auf­zeich­nung kann zu einer höhe­ren Hemm­schwel­le bei mög­li­chen Tätern vor gewalt­tä­ti­gen Über­grif­fen gegen die Poli­zei bei­tra­gen. Die Aus­lie­fe­rung der Body-Cam an die ober­frän­ki­schen Poli­zei­dienst­stel­len ist im Herbst die­ses Jah­res geplant.