Gelän­der im Forch­hei­mer Kel­ler­wald wer­den ab heu­te ertüchtigt

Das Stadt­bau­amt Forch­heim teilt mit, dass der Bau­hof der Stadt Forch­heim im Lau­fe des heu­ti­gen Tages – Diens­tag, der 25.06.2019 – damit beginnt, die Umweh­run­gen im Bereich des Kel­ler­wald­ge­län­des zu ertüch­ti­gen. Die­se städ­ti­sche Maß­nah­me dient der bau­ord­nungs­recht­li­chen Absi­che­rung des Geländes.

Wie bereits in der Haupt‑, Per­so­nal- und Kul­tur­aus­schuss­sit­zung vom 14. März die­ses Jah­res ange­spro­chen, müs­sen Beschaf­fen­heit und Aus­füh­rung der Gelän­der an den öffent­li­chen Ver­kehrs­flä­chen bzw. im Bereich von Absturz­hö­hen den sicher­heits­recht­li­chen Vor­ga­ben ange­passt wer­den. Der HPKA hat­te in die­ser Sit­zung die vor­läu­fi­ge Ertüch­ti­gung der Gelän­der beschlos­sen, zwar als „Mann­hei­mer Git­ter“, wegen der Stol­per­ge­fahr hat die Ver­wal­tung jedoch auf „Stab­mat­ten­zäu­ne“ aus anthra­zit­far­be­nem Metall umge­stellt. Heu­te beginnt die Umset­zung die­ses Beschlus­ses im Bereich der unte­ren Keller.

Der Refe­rats­lei­ter des Stadt­bau­am­tes, René Franz, erläu­tert die gesetz­li­chen Vor­ga­ben dazu: „Bau­li­che Anla­gen und die dem Ver­kehr die­nen­den nicht über­bau­ten Flä­chen bebau­ter Grund­stücke müs­sen gemäß Art. 14 der Bay­BO ver­kehrs­si­cher sein. Bei Absturz­hö­hen über 0,50 m sind nach Art. 36 der Bay­BO geeig­ne­te, aus­ge­bil­de­te Umweh­run­gen anzu­brin­gen. Die­se müs­sen min­de­stens 1,10 Meter hoch sein und so aus­ge­bil­det wer­den, dass (vor allem) Klein­kin­dern das Über­klet­tern nicht erleich­tert wird.“

„Da lei­der auf­grund der besteig- und durch­klet­ter­ba­ren Umweh­run­gen schon in der Ver­gan­gen­heit eini­ge Unfäl­le mit Kin­dern ein­ge­tre­ten sind, ist es drin­gend not­wen­dig, die bestehen­den Gelän­der im Kel­ler­wald, zumin­dest pro­vi­so­risch an den kri­ti­schen Stel­len, zu ertüch­ti­gen – um einen unfall­frei­en, siche­ren Kel­ler­be­such, auch wäh­rend des Anna­fe­stes zu gewähr­lei­sten“, erklärt Ober­bür­ger­mei­ster Dr. Uwe Kirsch­stein die Maßnahmen.

Da die Umweh­run­gen auch dann noch der Absturz­si­che­rung die­nen sol­len, wenn die Bän­ke zur Anna­fest­zeit zum Tan­zen bestie­gen wer­den, ist eben­so fest­zu­stel­len, dass Tische und Bän­ke, deren Absturz­hö­he in unmit­tel­ba­rer Nähe über einen hal­ben Meter beträgt, in einem Abstand von min­de­stens einem Meter von der Umweh­rung ent­fernt auf­zu­stel­len sind, hat auch das Ord­nungs­amt ver­fügt. Die­se erfor­der­li­chen Abstän­de von Bier­bän­ken und Tischen zu Umweh­run­gen sind teils nicht gege­ben und müs­sen nun mit ent­spre­chen­den Maß­nah­men ver­grö­ßert wer­den. Den Wir­ten wur­de frei­ge­stellt, ent­we­der die Bän­ke, die zu nah am Zaun ste­hen, zu ent­fer­nen oder durch zusätz­li­ches Per­so­nal die Ein­hal­tung der „Sitz­pflicht“ zu über­wa­chen, damit eben nicht auf Tischen oder Bän­ken getanzt wird.

Aus Sicht der Stadt­ver­wal­tung und des HPKA han­delt es sich um eine vor­läu­fi­ge Maß­nah­me, die gewiss nicht den hohen ästhe­ti­schen Ansprü­chen genü­gen wird. Mit­tel­fri­stig sol­len die Gelän­der durch bau­li­che Maß­nah­men nach­hal­tig und behut­sam unter Berück­sich­ti­gung der beson­de­ren Atmo­sphä­re im Kel­ler­wald ertüch­tigt wer­den. Ein­zel­hei­ten wer­den dem HPKA vor­aus­sicht­lich in der zwei­ten Jah­res­hälf­te zum Beschluss vorgelegt.