Mit­glie­der für den Bay­reu­ther Inte­gra­ti­ons­bei­rat gesucht

Bis 1. Juli beim Amt für Kin­der, Jugend, Fami­lie und Inte­gra­ti­on bewer­ben bezie­hungs­wei­se Vor­schlä­ge einreichen

Die Amts­zeit des bis­he­ri­gen Inte­gra­ti­ons­bei­ra­tes, der 2016 erst­mals sei­ne Arbeit in Bay­reuth auf­ge­nom­men hat, endet zum 31. August 2019. Die Stadt Bay­reuth bit­tet daher alle Grup­pie­run­gen, Ver­bän­de und Orga­ni­sa­tio­nen, die in den Berei­chen Inte­gra­ti­on, Migra­ti­on und Aus­län­der­ar­beit tätig sind, ent­spre­chen­de Kan­di­da­tin­nen und Kan­di­da­ten für die neue Amts­zeit vor­zu­schla­gen. Eben­so sind inter­es­sier­te Bür­ge­rin­nen und Bür­ger mit Migra­ti­ons­hin­ter­grund auf­ge­ru­fen, sich selbst für die­ses Ehren­amt zu bewer­ben bezie­hungs­wei­se geeig­ne­te Kan­di­da­ten zu benennen.

Der Inte­gra­ti­ons­bei­rat ist Sprach­rohr aller Bayreuther/​innen mit aus­län­di­schen Wur­zeln und ver­tritt die Inter­es­sen der Bay­reu­ther Bevöl­ke­rung mit Migra­ti­ons­hin­ter­grund gegen­über der Stadt, der Öffent­lich­keit und – soweit erfor­der­lich – auch über­ört­lich. Der Bei­rat enga­giert sich gegen Rechts­ra­di­ka­lis­mus und Dis­kri­mi­nie­rung von Min­der­hei­ten, för­dert inte­gra­ti­ve Pro­jek­te und berei­chert somit den Dia­log zwi­schen den Kul­tu­ren in Bay­reuth. Er wird bei allen Fra­gen, die sei­nen Auf­ga­ben­be­reich berüh­ren, durch den Stadt­rat bezie­hungs­wei­se die Ver­wal­tung recht­zei­tig ein­ge­schal­tet und kann auch selbst Emp­feh­lun­gen abge­ben oder Anträ­ge stel­len und so aktiv an der kom­mu­na­len Wil­lens­bil­dung mitwirken.

Der Inte­gra­ti­ons­bei­rat besteht aus 20 Per­so­nen, davon sechs Stadt­rats­mit­glie­dern (je ein Mit­glied pro Frak­ti­on auf deren Vor­schlag) sowie 14 Migran­tin­nen und Migran­ten. Ent­spre­chend ihrer Ein­woh­ner­zahl ent­fal­len dabei zwei Sit­ze auf die Grup­pe der Spät­aus­sied­ler, drei Sit­ze auf Bür­ger der ehe­ma­li­gen GUS-Staa­ten, drei Sit­ze auf Bür­ger aus dem euro­päi­schen Aus­land, jeweils zwei Sit­ze auf Bür­ger aus der Tür­kei und dem rest­li­chen asia­ti­schen Kon­ti­nent, jeweils ein Sitz auf die Bevöl­ke­rungs­grup­pe der Bür­ger aus Ame­ri­ka bezie­hungs­wei­se Afrika.

Der Stadt­rat beruft die Mit­glie­der des Inte­gra­ti­ons­bei­ra­tes für den Zeit­raum von drei Jah­ren unter Berück­sich­ti­gung der Kri­te­ri­en: Migra­ti­ons­hin­ter­grund, Alter, Geschlecht, Erfah­rung im Inte­gra­ti­ons­be­reich, bür­ger­schaft­li­ches Enga­ge­ment, Netz­werk und vor­han­de­ne Unter­stüt­zung. Eine Wie­der­be­ru­fung von bis­he­ri­gen Mit­glie­dern ist zuläs­sig. Die Tätig­keit im Inte­gra­ti­ons­bei­rat ist ehrenamtlich.

Bewerbungen/​Vorschläge bis 1. Juli

Das zustän­di­ge Amt für Kin­der, Jugend, Fami­lie und Inte­gra­ti­on nimmt bis zum 1. Juli schrift­li­che Vor­schlä­ge bezie­hungs­wei­se Bewer­bun­gen für eine Mit­ar­beit im Inte­gra­ti­ons­bei­rat ent­ge­gen (Name, Geburts­da­tum, Anschrift, Staats­an­ge­hö­rig­keit, Telefon/​E‑Mail, Begrün­dung im Hin­blick auf die oben ange­führ­ten Aus­wahl­kri­te­ri­en). Ein Bewer­bungs­bo­gen kann auf der Home­page der Stadt Bay­reuth www​.bay​reuth​.de her­un­ter­ge­la­den wer­den oder ist direkt in der Geschäfts­stel­le des Inte­gra­ti­ons­bei­ra­tes im Rat­haus II, Dr.-Franz-Str. 6, erhält­lich. Wei­te­re Infor­ma­tio­nen gibt es auch unter Tele­fon 0921 25–1353.