Blick über den Zaun: „Berg­kirch­weih unter toten Bäumen“

BUND Natur­schutz kri­ti­siert Vor­ge­hen der Stadt Erlan­gen bei den Fäl­lun­gen am Bergkirchweih-Gelände

Der BUND Natur­schutz hat sei­ne Kri­tik am Vor­ge­hen der Stadt bei den Baum­fäl­lun­gen auf dem Berg­kirch­weih­ge­län­de bekräf­tigt und ein Umden­ken gefor­dert. Sicher­heit der Besu­cher sei selbst­ver­ständ­lich wei­ter­hin ober­stes Gebot, doch es gehe auch um den Erhalt des Bestan­des. „Wir wol­len, dass in Erlan­gen auch zukünf­tig Ver­an­stal­tun­gen wie Berg­kirch­weih und Schloss­gar­ten­fest unter wert­vol­len alten Bäu­men statt­fin­den kön­nen“, sag­te Her­bert Fuehr, Vor­stands­mit­glied der BN-Kreis­grup­pe Erlangen.

Aus einem Schrei­ben des von der Stadt beauf­trag­ten Gut­ach­ters geht her­vor, dass die­ser für die Zug­ver­su­che die Min­dest­si­cher­heit auf 200 Pro­zent (Sicher­heits­fak­tor 2,0) fest­ge­setzt hat. Die Grün­de dafür sind nicht nach­voll­zieh­bar, betont der BN Baum­ex­per­te Chri­sto­pher Busch, der auch für den BN-Lan­des­ver­band tätig ist. Bei der Beur­tei­lung der Baum­si­cher­heit mit­tels Zug­ver­such habe sich der glei­che Sicher­heits­fak­tor wie beim Flug­zeug­bau von 1,5 in über 15.000 haf­tungs­re­le­van­ten Gut­ach­ten bewährt, ohne dass es zu einem Scha­den gekom­men sei (Quel­le: Lothar Wes­sol­ly Mar­tin Erb, Hand­buch der Baum­sta­tik und Baum­kon­trol­le, 2014, S. 142 f). „Wenn man nun unbe­dingt will, könn­te durch mode­ra­tes Ein­kür­zen der Baum­kro­nen die Sicher­heit erhöht wer­den. Auch Luft­fahrt­in­ge­nieu­re könn­ten Flug­zeu­ge hier und da ver­stär­ken, ggf. die Flü­gel etwas dicker bau­en, um ein beson­ders siche­res Flug­zeug zu bau­en. Das wür­de dann aller­dings nicht mehr flie­gen“ so Busch. „Durch über­trie­be­ne Sicher­heits­an­for­de­run­gen könn­ten auch die Bäu­me am Berg ihre Funk­ti­on ver­lie­ren, die der Berg­kirch­weih die unver­gleich­li­che Atmo­sphä­re geben.“

Geheim­nis um Baum-Gutachten

Das Gegen­gut­ach­ten kann ein­ge­se­hen wer­den. Dage­gen ver­wei­ger­te die Stadt die Ein­sicht in die von ihr in Auf­trag gege­be­ne Exper­ti­se, zunächst mit dem Hin­weis auf das Urhe­ber­recht des Ver­fas­sers. Die­ses Urhe­ber­recht gibt es aber nicht. Die „fina­le Ver­si­on“ des Gut­ach­tens wird nach Aus­kunft der Abtei­lung Stadt­grün in die­sen Tagen erwar­tet. Sie wer­de der BN dann ein­se­hen kön­nen. Dage­gen bleibt die vor­läu­fi­ge Ver­si­on, auf deren Grund­la­ge die Fäl­lung kurz­fri­stig ange­ord­net und von der Fir­ma des Ver­fas­sers durch­ge­führt wur­de, unter Ver­schluss. Somit las­se sich nicht nach­voll­zie­hen, ob und wel­che Unter­schie­de es zwi­schen der vor­läu­fi­gen und der fina­len Ver­si­on gibt, beton­te Her­bert Fuehr.

Der BN kri­ti­siert zugleich, dass die Fäl­lun­gen mit dem pau­scha­len Hin­weis auf „Gefahr im Ver­zug“ so schnell durch­ge­führt wur­den. Eine genaue Begrün­dung dafür gab die Stadt aber nicht.

„Die Bür­ger sind ver­un­si­chert“ so BN-Kreis­vor­sit­zen­der Rai­ner Hart­mann. „Das liegt auch an der Kom­mu­ni­ka­ti­on der Stadt. Dar­um möch­te der BN im Herbst zu einer Ver­an­stal­tung ein­la­den, um die vie­len offe­nen Fra­gen zu klä­ren. Zum Bei­spiel zur Ver­kehrs­si­che­rungs­pflicht von Bäu­men. Ab wann müs­sen Bäu­me gefällt wer­den? Wie haf­te ich als Baum­ei­gen­tü­mer? Gibt es Alter­na­ti­ven zur Fällung?“