Leser­brief zur Bericht­erstat­tung über Baum­fäll­ak­tio­nen im Streuobst

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Aus­ge­rech­net der Lan­des­bund für Vogel­schutz bemüht die Staats­an­walt­schaft und stellt Anzei­ge gegen unbe­kannt. Die­ser Ver­band hat mit ande­ren ein Volks­be­geh­ren mit einer zwar wer­be­wirk­sa­men aber auch wäh­ler­täu­schen­den Über­schrift gestar­tet, das sich als stüm­per­haft und pra­xis­fremd erwie­sen hat. Schon kurz nach dem Erfolg, gaben die Betrei­ber zu, dass „Nach­ju­stie­run­gen“ not­wen­dig wären.

Die durch das Volks­be­geh­ren ver­ur­sach­te Ent­wick­lung gefäll­ter Obst­bäu­me in der Frän­ki­schen Schweiz ist bedau­er­lich. Aber ganz schuld­los sind die Betrei­ber, ein­schließ­lich LBV auch nicht. Der LBV hät­te gut dar­an getan, recht­zei­tig das Gespräch mit Land­wirt­schaft und Obst­bau­ern in der Frän­ki­schen Schweiz zu suchen. Man­ches hät­te dadurch ver­mie­den wer­den kön­nen. Es war vor allem unnö­tig und pro­vo­zie­rend, Streu­obst­be­stän­de als Bio­to­pe aus­zu­wei­sen. Die­se ent­stan­den, durch die Arbeit der Land­wir­te und Obst­bau­ern. Es war auch des­halb über­flüs­sig, wenn, wie behaup­tet, auch in der Zukunft „ eine übli­che Nutzung…….nicht behin­dert“ wer­de. Die Behaup­tung , das Gut­ach­ten der Kanz­lei Mei­ster­ernst ( N.Schäfer,LBV) sei in die­ser Fra­ge ein­deu­tig, trifft schon mal nicht zu. Auf Sei­te 6 steht u.a. : „ Die Ent­nah­me ein­zel­ner alter oder über­al­ter­ter Bäu­me wird im Nor­mal­fall nicht den Tat­be­stand der Zerstörung…………eines Bio­tops erfül­len“. Wer aber stellt z. B. den soge­nann­ten „ Nor­mal­fall“ fest? Und wei­ter wird dar­auf ver­wie­sen, dass die Mög­lich­keit einer Aus­nah­me ( nach Antrag­stel­lung) mög­lich wäre. Das reicht nicht aus und ist nicht hilf­reich für die betrof­fe­nen Obst­bau­ern. Es wäre ja auch nicht das erste Mal , dass Juri­sten und Gerich­te bei ein und den­sel­ben Fal­le zu unter­schied­li­chen Bewer­tun­gen kämen.

Das Volks­be­geh­ren hat den Haupt­schul­di­gen für das Arten­ster­ben aus­ge­macht: Die Land­wirt­schaft mit „ihrem über­mä­ßi­gen Ein­satz von Pflan­zen­schutz und Dün­ge­mit­tel“. 97% des Tex­tes betref­fen die Land­wirt­schaft, eini­ge weni­ge Zei­len die „Licht­ver­schmut­zung“. Wen es inter­es­siert: Dem Kunst­licht fal­len jeden Tag etwa 1 Mrd Insek­ten zum Opfer. An den etwa 30.000 Wind­rä­dern für des­sen Bau der LBV „grund­sätz­lich ist“, ver­en­den jähr­lich ca 150.000 Vögel (NABU), dar­un­ter vie­le unter Schutz ste­hen­de Greif­vö­gel. Zwi­schen April und Okto­ber wer­den täg­lich (!) 5 bis 6 Mil­li­ar­den Insek­ten ver­nich­tet. (Deut­sches Zen­trum für Luft-und Raum­fahrt). Wer Lust hat, kann die Ver­lu­ste der letz­ten zwan­zig Jah­re hoch­rech­nen. Ich fürch­te, so vie­le Blüh­flä­chen und „Ler­chen­fen­ster“ kann die Land­wirt­schaft nicht anle­gen, um das aus­zu­glei­chen. In dem Zusam­men­hang: Wie vie­le Wind­rä­der soll­ten im Land­kreis,(„ die Frän­ki­sche Schweiz soll­te zunächst (!) aus­ge­nom­men wer­den“) entstehen?

Streu­obst­be­stän­de sind ohne Zwei­fel land­schafts­prä­gend, sie sind erhal­tens ‑und schüt­zens­wert. Dafür braucht es aber nicht das Natur­schutz­ge­setz. Die gute und bewähr­te fach­li­che Pra­xis wird von unse­ren gut aus­ge­bil­de­ten Land­wir­ten seit Jahr­zehn­ten prak­ti­ziert. Gewun­dert habe ich mich aller­dings, dass es kei­nen Auf­schrei gab, als in Herolds­bach angeb­lich ein Amts­trä­ger andeu­te­te, dass das Pro­blem (Streu­obst­be­stän­de) auch mit der Motor­sä­ge gelöst wer­den könnte.

Wal­ter Hofmann
91330 Eggols­heim