Bay­reu­ther Wert­stoff­hof nimmt ab 1. Mai auch „pas­si­ve“ Elek­tro­ge­rä­te an

Ab 1. Mai wer­den beim städ­ti­schen Wert­stoff­hof auch soge­nann­te „pas­si­ve“ End­ge­rä­te, also Elek­tro- und Elek­tronik­ge­rä­te, die elek­tri­schen Strom ledig­lich durch­lei­ten, ange­nom­men. Damit wird die Hand­ha­bung in Deutsch­land an die vie­ler ande­rer EU-Staa­ten anpasst.

Ein Groß­teil der von die­ser Ände­rung betrof­fe­nen Gegen­stän­de, wie zum Bei­spiel kon­fek­tio­nier­te Kabel, Ver­län­ge­rungs­ka­bel und Mehr­fach­steck­do­sen wur­den bereits in der Ver­gan­gen­heit als Kabel­ab­fäl­le am Wert­stoff­hof ange­nom­men. Neu für die Bay­reu­ther Bürger/​innen ist, dass künf­tig auch End­ge­rä­te aus der Haus­in­stal­la­ti­on, wie zum Bei­spiel Licht­schal­ter und Steck­do­sen ange­nom­men wer­den. Gleich­zei­tig bedeu­tet dies, dass die­se Gerä­te ab 1. Mai nicht mehr über die Rest­müll­ton­ne ent­sorgt wer­den dür­fen. Von der neu­en Rege­lung sind aller­dings nur End­ge­rä­te, das heißt fer­ti­ge Gerä­te, nicht aber Bau­tei­le wie zum Bei­spiel Kabel als Meter­wa­re, Ade­rend­hül­sen oder Ring­ka­bel­schu­he betroffen.

Bei­spie­le für „pas­si­ve“ Elek­tro­ge­rä­te, die der Wert­stoff­hof annimmt: Anten­nen, Adap­ter, kon­fek­tio­nier­te Kabel (Audio­ka­bel, Kabel­trom­meln, USB-Kabel, Ver­län­ge­rungs­ka­bel, Mehr­fach­steck­do­sen etc.), Licht­schal­ter, Not-Aus-Schal­ter, Steck­do­sen, Strom­schie­nen, Tele­fon­buch­sen, Tele­fon- und Netz­werk­do­sen, Schmelzsicherungen.