Leser­brief: Peti­ti­on zum The­ma Bahn­lärm abgelehnt

leserbrief-symbolbild

Sehr geehr­te Damen und Herren!

Betrifft: Die zyni­sche Begrün­dung der Ableh­nung mei­ner Peti­ti­on Lärm­schutz an Schie­nen­we­gen Pet 1–18-12–9305-01663.

Mein Haus liegt in Forch­heim 14 m von der neu zu errich­ten­den Bahn­ma­gi­stra­le und Hoch­ge­schwin­dig­keitstrasse von 2 auf 4 Glei­se 8.1.1 Ebens­feld Nürnberg.

Der damit ver­bun­de­ne zukünf­ti­ge Bahn­lärm ver­langt von allen Anlie­gern erheb­li­che Opfer. Das Anlie­gen mei­ner Peti­ti­on war die Über­nah­me der Fol­ge­ko­sten für die Lärm­schutz­fen­ster und Lüf­tungs­an­la­gen, wenn die­se nach Jah­ren nicht mehr taug­lich sein sollten.

Gera­de die­se Peti­ti­on habe ich an vie­le vom Bahn­lärm betrof­fe­ne deutsch­land­weit verschickt.

Nach 4 Jah­ren (!) kam die ableh­nen­de Ant­wort auf mei­ne Petition.

Auch die­se habe ich an den glei­chen Per­so­nen­kreis verschickt.

Die­se Ant­wort hat, bei den vom Bahn­lärm Betrof­fe­nen, gro­ße Empö­rung ausgelöst.

Beson­ders der Hin­weis, dass die der­zei­ti­ge Ein­fü­gung zwin­gend not­wen­di­ger Lärm­schutz­fen­ster und Lüf­tungs­an­la­gen, den Wert des Grund­stücks gestie­gen sei, wird als zynisch empfunden.

Die Bahn­an­lie­ger aner­ken­nen die Sozi­al­pflich­tig­keit des Eigentums.

Das Aus­maß der bahn­lärm­be­ding­ten Wert­min­de­run­gen der Immo­bi­li­en hat aber ein Aus­maß erreicht, das weit dar­über hin­aus­geht und ent­eig­nungs­gleich ist. Von den lärm­be­ding­ten Gesund­heits­schä­den und vor­zei­ti­gen Todes­fäl­len ganz zu schweigen.

Es ist weder mit dem ver­fas­sungs­recht­li­chen und demo­kra­tisch gebo­te­nen Schutz von Min­der­hei­ten nicht mehr ver­ein­bar, die­ser Grup­pe, die schon so hohe Opfer für die All­ge­mein­heit erbringt, mit einem kaum mehr zu über­bie­ten­den Maß an Zynis­mus auch noch die Fol­ge­ko­sten für den Schutz ihrer Gebäu­de vor dem Bahn­lärm aufzubürden.

Als zynisch muss der Hin­weis emp­fun­den wer­den die Berech­nung der Ver­wal­tungs­ko­sten für Fol­ge­ko­sten sei zu hoch. Eine vali­de Kosten­schät­zung der mög­li­chen Aus­ga­ben für Fol­ge­ko­sten besteht nur für die „Stra­ße“. Es ist nicht nach­voll­zieh­bar das die Anwoh­ner, die dem Bahn­lärm aus­ge­setzt sind, schlech­ter gestellt als die Anwoh­ner die vor dem Stra­ßen­lärm geschützt werden.

Im Namen aller Betrof­fe­nen bit­te ich Sie Ihre Ent­schei­dung zu über­den­ken, war­um das Mini­ste­ri­um nur ewi­ge Vor­tei­le für den Vor­ha­ben­trä­ger an Schie­nen­tras­sen ange­führt hat, aber die ewi­gen Kosten und gesund­heit­li­che Bedrän­gung für die Betrof­fe­nen unbe­ach­tet ließ?
Dies för­dert wei­ter die Unzu­frie­den­heit und Gereizt­heit in der Gesellschaft.
Wel­che kon­kre­ten Maß­nah­men­ge­set­ze plant das BMVI?
Bis wann wird es dem Bun­des­tag vorgelegt?

Mit freund­li­che Grüßen
Otwin Schnei­der
für die Bür­ger­initia­ti­ve Forch­heim Nord
www​.bi​-forch​heim​-nord​.com

Anla­ge: Ableh­nung der Peti­ti­on (PDF, 1,5MB)