Land­rats­amt Bay­reuth infor­miert: Oster­ver­lo­sung für Inha­ber einer Baye­ri­schen Ehrenamtskarte

Sozi­al­mi­ni­ste­rin Schrey­er: „Mit dem Erleb­nis­tag ‚Ehren­amt bewegt‘ wol­len wir den Fami­li­en ein paar schö­ne Stun­den zurück schenken“

Bay­erns Sozi­al­mi­ni­ste­rin Ker­stin Schrey­er hat eine attrak­ti­ve Ver­lo­sungs­ak­ti­on für Inha­ber der Baye­ri­schen Ehren­amts­kar­te gestar­tet: „Ehren­amt­li­che inve­stie­ren sehr viel Kraft und Herz­blut in ihr Enga­ge­ment. Sie schen­ken damit vie­le Stun­den ihrer Zeit für das Gemein­wohl. Dies ist meist nur mög­lich, wenn sie von der Fami­lie Unter­stüt­zung bekom­men und die­se dahin­ter steht. Des­halb wol­len wir mit unse­rer neu­en Ver­lo­sungs­ak­ti­on den Ehren­amts­kar­ten­in­ha­bern und ganz beson­ders ihren Fami­li­en Dan­ke sagen. Mit einem Erleb­nis­tag ‚Ehren­amt bewegt‘ wol­len wir den Gewin­ner­fa­mi­li­en in den Pfingst­fe­ri­en ein paar ein­ma­li­ge schö­ne Stun­den zurück schenken!“

100 Ehren­amts­kar­ten­in­ha­ber mit ihren Fami­li­en kön­nen die Teil­nah­me an die­sem ein­zig­ar­ti­gen Erleb­nis­tag in Furth im Wald am 12. Juni 2019 gewin­nen. In Furth im Wald gibt es die Fel­sen­gän­ge, die Erleb­nis­welt Fle­der­wisch und den Fur­ther Wild­gar­ten. Und es gibt den beweg­ten Dra­chen. Es ist eine ganz beson­de­re Attrak­ti­on, wenn man bei einer Vor­füh­rung des Dra­chen­ro­bo­ters hin­ter die Kulis­sen der Tech­nik die­ses Unge­heu­ers schau­en und den Dra­chen in Akti­on erle­ben kann.

Ab 10 Uhr gibt es Füh­run­gen durch eine der drei Attrak­tio­nen in Furth. Nach einem aus­gie­bi­gen Mit­tags­buf­fet, zu dem die Fami­li­en ein­ge­la­den sind, geht es dann für alle zur Dra­chen­höh­le und dem beweg­ten Dra­chen. Der Erleb­nis­tag endet gegen 16.00 Uhr.

Inha­ber einer gül­ti­gen Baye­ri­schen Ehren­amts­kar­te kön­nen sich unter dem Stich­wort „Oster­ver­lo­sung“ per E‑Mail unter ehrenamtskarte@​stmas.​bayern.​de bewer­ben. Anzu­ge­ben sind unbe­dingt Anschrift und Tele­fon­num­mer sowie die Anzahl der Kin­der, die mit zum Erleb­nis­tag kom­men. Die Teil­nah­me­frist endet am 6. Mai 2019. Die Gewin­ner wer­den ab dem 7. Mai 2019 ver­stän­digt. Der Besuch der Attrak­tio­nen am Vor­mit­tag wird im Rou­lette und nach Ver­füg­bar­keit ver­teilt. Der Gewinn gilt jeweils für das Eltern- bzw. Groß­el­tern­paar sowie die eige­nen Kin­der, Pfle­ge­kin­der bzw. Enkel­kin­der. Der Rechts­weg ist ausgeschlossen.