Start­schuss für die bar­rie­re­freie Mobi­li­tät im Land­kreis Bamberg

Rege Teil­nah­me der Kom­mu­nen, Ver­bän­de und Inter­es­sen­ver­tre­ter bei der Auf­takt­ver­an­stal­tung zum Beteiligungsverfahren

Der Land­kreis Bam­berg schreibt aktu­ell sei­nen Nah­ver­kehrs­plan fort. Die­ser greift die Vor­ga­ben des im März 2018 ver­ab­schie­de­ten inter­mo­da­len Mobi­li­täts­kon­zep­tes auf und hat als zen­tra­le Schwer­punk­te neben der Defi­ni­ti­on der künf­ti­gen Bedie­nungs­stan­dards im öffent­li­chen Per­so­nen­nah­ver­kehr (ÖPNV) auch die Schaf­fung einer bar­rie­re­frei­en Mobi­li­tät von Men­schen mit Behinderung.

Der gro­ße Sit­zungs­saal im Land­rats­amt Bam­berg war gut gefüllt mit Ver­tre­te­rin­nen und Ver­tre­tern der Betrof­fe­nen, Inter­es­sen­ver­bän­den, Gemein­den, Stra­ßen­bau­last­trä­gern und Ver­kehrs­un­ter­neh­men. Das Land­rats­amt Bam­berg hat­te zum Beginn des Betei­li­gungs­ver­fah­rens zur Bar­rie­re­frei­heit im Rah­men der Fort­schrei­bung des Nah­ver­kehrs­plans ein­ge­la­den, um mit den Betrof­fe­nen und deren Inter­es­sen­ver­tre­tern in den fach­li­chen Aus­tausch zu gehen und die Kom­mu­nen über die künf­ti­gen gesetz­li­chen Anfor­de­run­gen zu informieren.

Die­se Schwer­punkt­set­zung kommt nicht von unge­fähr, denn das Per­so­nen­be­för­de­rungs­ge­setzt schreibt es den Auf­ga­ben­trä­gern im ÖPNV vor, die Belan­ge der in ihrer Mobi­li­tät oder sen­so­risch ein­ge­schränk­ten Men­schen mit dem Ziel in den Nah­ver­kehrs­plä­nen zu berück­sich­ti­gen, bis zum 1. Janu­ar 2022 eine „voll­stän­di­ge Bar­rie­re­frei­heit“ bei der Nut­zung des öffent­li­chen Per­so­nen­nah­ver­kehrs zu errei­chen. Nach dem Stand der Tech­nik bedeu­tet das zum Bei­spiel, dass zwi­schen Bord­stein und Fahr­zeug maxi­mal 50 Mil­li­me­ter Rest­stu­fen­hö­he und Rest­spalt­brei­te bestehen dür­fen. Die Her­aus­for­de­rung in der Pra­xis liegt dar­in, dies für alle Fahr­zeug­ty­pen und bau­li­chen Gege­ben­hei­ten an den Hal­te­stel­len umzu­set­zen. Emp­foh­len wird eine Bord­stein­hö­he von 18cm, die bei Nut­zung einer Klapp­ram­pe in einem absenk­ba­ren Bus auch den Zugang mit Elek­tro­roll­stuhl ermög­licht. Wei­ter­hin sind an den Hal­te­stel­len für Blin­de und Seh­be­hin­der­te tak­ti­le Leit­strei­fen vor­zu­se­hen, um mit dem Blin­den­tast­stock den Ein­stiegs­punkt beim Fah­rer fin­den zu können.

Da es ange­sichts von fast 450 Hal­te­stel­len im Land­kreis Bam­berg nicht zu lei­sten ist, alle Bus­stei­ge bis Anfang 2022 kom­plett bar­rie­re­frei gemäß den Richt­li­ni­en und dem Stand der Tech­nik umzu­bau­en, ist eine Prio­ri­sie­rung erfor­der­lich. Die vom Ver­kehrs­ver­bund Groß­raum Nürn­berg (VGN) zusam­men mit der Ver­wal­tung erstell­te Metho­dik zur Prio­ri­sie­rung sowie deren Ergeb­nis­se wur­de den Anwe­sen­den aus­führ­lich erläutert.
Neben den Erkennt­nis­sen aus einer land­kreis­wei­ten Befah­rung und Auf­nah­me der Hal­te­stel­len in ein Hal­te­stel­len­ka­ta­ster wur­den die Ein­woh­ner­zah­len in der Nähe der Hal­te­stel­len, die Ein- und Aus­stei­ger­zah­len, die Anzahl der täg­li­chen Fahr­ten an den Hal­te­stel­len und vor allem auch das jewei­li­ge Hal­te­stel­len­um­feld bei der Prio­ri­sie­rung ein­be­zo­gen. So fal­len nahe­ge­le­ge­ne Alten- und Pfle­ge­hei­me, Kran­ken- oder Ärz­te­häu­ser, Behin­der­ten- oder Bildungseinrichtungen beson­ders ins Gewicht bei der Prio­ri­sie­rung zum Umbau von Haltestellen.

Der Vor­schlag für die Prio­ri­sie­rung des Umbaus wird den Gemein­den nun zur Ver­fü­gung gestellt, damit das orts­kun­di­ge loka­le Wis­sen ein­ge­bracht wer­den kann. Die Rück­mel­dun­gen an die Ver­wal­tung sol­len dann zeit­nah erfol­gen und in den Ende 2019 zu beschlie­ßen­den Nah­ver­kehrs­plan einfließen.

Herr Land­rat Kalb zeigt sich im Nach­gang beein­druckt und erfreut vom gro­ßen Zuspruch der Ver­an­stal­tung: „Die gute Reso­nanz auf unse­re Ein­la­dung zeigt, dass wir mit der aus­führ­li­chen Behand­lung des The­mas bar­rie­re­freie Mobi­li­tät genau rich­tig lie­gen. Es ist von größ­ter Bedeu­tung für unse­re Gesell­schaft, den ÖPNV sowohl für Men­schen mit dau­er­haf­ter Mobi­li­täts­ein­schrän­kung über­haupt erst nutz­bar zu machen, als auch Ihn für Per­so­nen mit tem­po­rä­rer Mobi­li­täts­ein­schrän­kung zum Bei­spiel mit Kin­der­wä­gen oder schwe­rem Gepäck bes­ser nutz­bar zu machen“ so Herr Land­rat Kalb.