BUND Natur­schutz: „Kanu­fah­ren auf der Wie­sent – Natur­er­leb­nis und ‑schutz gehen vor“

BUND Natur­schutz lei­tet recht­li­che Schrit­te ein

Der BUND Natur­schutz hat­te zuletzt 2018 das Land­rats­amt Forch­heim auf­ge­for­dert, den Kanu­ver­leih­be­trieb an der Wie­sent wäh­rend der Vogel­brut­zeit bis 15.6. zu unter­bin­den. In den zum Boots­fah­ren zuge­las­se­nen Som­mer­mo­na­ten sind zu vie­le Boo­te unter­wegs, des­halb kön­nen die euro­pä­isch geschütz­ten Vogel­ar­ten wie Eis­vo­gel oder Zwerg­tau­cher dort kaum mehr brü­ten. Und weil sich zu vie­le Kanu­ten nicht an die Regeln hal­ten und unter­wegs mal im Fluss aus­stei­gen, gegen die Strö­mung pad­deln oder unge­eig­ne­te, nicht zuge­las­se­ne Boo­te nut­zen, ist auch die Unter­was­ser­ve­ge­ta­ti­on, das Mar­ken­zei­chen der Wie­sent, stark im Rückgang.

Zwi­schen­zeit­lich wur­de durch das Land­rats­amt eine Schiff­fahrts­ge­neh­mi­gung erteilt, die den Kanu­ver­lei­hern den Ver­leih bereits zum 1.5.2019 und auch in den Fol­ge­jah­ren ab die­sem Zeit­punkt erlaubt.

Daher hat der BUND Natur­schutz beschlos­sen, recht­li­che Schrit­te gegen die anhal­ten­de Beein­träch­ti­gung der Vogel­le­bens­räu­me, der Unter­was­ser­ve­ge­ta­ti­on und der Fisch­fau­na ein­zu­lei­ten. Am 8.4.19 wur­de Kla­ge gegen die Schiff­fahrts­ge­neh­mi­gung beim Ver­wal­tungs­ge­richt Bay­reuth ein­ge­reicht. Zunächst geht es dar­um, der Vogel­welt im Ufer­be­reich der Wie­sent einen nur gering gestör­ten Brut­be­trieb zu ermög­li­chen. Der sog. Gemein­ge­brauch, das Kanu­fah­ren durch Ein­zel­tou­ri­sten mit eige­nen Boo­ten, oft orga­ni­siert in Kanu­ver­bän­den, wird nicht ange­grif­fen. Die Kanu­ver­bän­de schu­len ihre Mit­glie­der regel­mä­ßig zu umwelt­ver­träg­li­chem Ver­hal­ten, das pas­siert bei den Ver­leih­be­trie­ben ent­we­der gar nicht oder nur beiläufig.

Der Boots­ver­leih steht nach der Sta­ti­stik für 80 % der Boots­fahr­ten auf dem Fluss. Wäre recht­zei­tig die not­wen­di­ge Ver­träg­lich­keits­prü­fung für den Kanu­sport auf dem Fluss durch­ge­führt wor­den, so hät­te man heu­te das Pro­blem nicht. Der BN hat die­se recht­lich vor­ge­schrie­be­ne Prü­fung schon 2010 ein­ge­for­dert, lei­der ohne Erfolg.

„Wir leben nicht mehr im Para­dies und kön­nen uns Abstri­che von kost­ba­ren Natur­gü­tern hier und da und dort nicht mehr ver­kraf­ten, ohne unse­re eige­nen Lebens­grund­la­gen signi­fi­kant zu schä­di­gen“, so der Kreis­vor­sit­zen­de Dr. Ulrich Buch­holz vom Bund Naturschutz.

Eine Kar­tie­rung im Auf­trag des Land­rats­am­tes Forch­heim im Jah­re 2018 hat erge­ben, dass der frü­her an der Wie­sent typi­sche Bewoh­ner Eis­vo­gel kaum noch anzu­tref­fen ist, der Zwerg­tau­cher fehlt inzwi­schen. Gera­de sol­che Schät­ze der Natur stel­len aber wert­ge­ben­de Fak­to­ren der Land­schaft dar. Ein Gut­ach­ten der Fir­ma Insti­tut für Vege­ta­ti­ons­kun­de und Land­schafts­öko­lo­gie, erstellt im Auf­trag des Land­rats­am­tes, kon­sta­tiert einen schlech­ten Zustand der Unter­was­ser­ve­ge­ta­ti­on, u. a. ver­ur­sacht durch stän­di­ge Stö­run­gen durch Paddelschlag.

„28.000 Kanu­fah­rer inner­halb von 22 Wochen und dar­un­ter zu vie­le, die sich nicht an die Regeln hal­ten, unter­wegs mal im Fluss aus­stei­gen oder gegen die Strö­mung pad­deln, sind ein­fach zu viel für den Fluss,“ ergänzt Chri­sti­an Kiehr, 1. Vor­sit­zen­der der Orts­grup­pe Ebermannstadt/​Wiesenttal des BN. „Was nützt das Ver­spre­chen der Ver­mie­ter, bei Nied­rig­was­ser nur Dop­pel­pad­del aus­zu­ge­ben, wenn man dann die Boo­te mit Stech­pad­del fah­ren sieht?“, so Kiehr.

Das Fluss­sy­stem Wie­sent ist Bestand­teil des euro­päi­schen Natu­ra-2000-Schutz­ge­biets „Wie­sent­tal mit Sei­ten­tä­lern“ Nr. 6233–371 sowie des Vogel­schutz­ge­biets Nr. 6233–471. Im zuge­hö­ri­gen Manage­ment­plan steht:

„Als eine der belieb­te­sten Frei­zeit­re­gio­nen Nord­bay­erns sieht sich der Natur­raum der Frän­ki­schen Schweiz einem enor­men Druck sei­tens der Heer­scha­ren von Besu­chern aus­ge­setzt. Klet­te­rer, Moun­tain­bi­ker, Kanu­fah­rer, Wan­de­rer etc. drin­gen in sen­si­ble Lebens­räu­me ein und stö­ren und gefähr­den die hei­mi­sche Tier- und Pflan­zen­welt durch mecha­ni­sche Beein­träch­ti­gun­gen, Ver­mül­lung und Lärm­emis­sio­nen. …“ (aus: Gebiets­be­zo­ge­ne Zusam­men­fas­sung, Abschnitt 5.4).