Blick über den Zaun: Welt­neu­heit auf dem Kornberg

Kornberghaus: Kuchenreuther Architekten, Marktredwitz
Kornberghaus: Kuchenreuther Architekten, Marktredwitz

Start­schuss für Moun­tain­bike-Park und Kornberghütte

Der Zweck­ver­band Nah­erho­lungs- und Tou­ris­mus­ge­biet Gro­ßer Korn­berg hat in sei­ner jüng­sten Ver­samm­lung den Haus­halt für das Jahr 2019 mit einem Gesamt­vo­lu­men von 6,9 Mil­lio­nen Euro ein­stim­mig beschlossen.

Damit stimm­ten die Ver­bands­mit­glie­der einer Inve­sti­ti­ons­sum­me von 5,7 Mil­lio­nen Euro zu. Ange­sto­ßen wer­den damit zum Bei­spiel der Bau der Korn­berg­hüt­te sowie eines Unter­stell­ge­bäu­des für das Loi­pen­spur­ge­rät. Bereits im Som­mer ver­gan­ge­nen Jah­res hat­te der Zweck­ver­band das Markt­red­wit­zer Büro Kuchen­reu­ther mit den Pla­nun­gen beauf­tragt. Für bei­de Gebäu­de sol­len nun im näch­sten Schritt Bau­an­trä­ge gestellt werden.

Die Gesamt­ko­sten für den Bau der Korn­berg­hüt­te sowie des Unter­stell­ge­bäu­des belau­fen sich auf rund 1,4 Mil­lio­nen Euro. Die Korn­berg­hüt­te soll über LEA­DER mit 400.000 Euro, das Unter­stell­ge­bäu­de mit 70% der för­der­fä­hi­gen Kosten geför­dert werden.

Für rund 1,6 Mil­lio­nen Euro soll dar­über hin­aus ein inter­ak­ti­ver Moun­tain­bike-Park mit Lern­par­cours und Pumptrack rea­li­siert wer­den. Ent­spre­chen­de Plä­ne für Trails mit einer Gesamt­län­ge von cir­ca 10 km wur­den bereits von der Fir­ma abso­lutGPS in Leip­zig ange­fer­tigt. Auch hier kann jetzt der Bau­an­trag sowie der För­der­an­trag mit einer För­de­rung in Höhe von 80% durch den Frei­staat Bay­ern gestellt werden.

Wei­te­re Inve­sti­ti­ons­maß­nah­men wie etwa die Was­ser­ver­sor­gung auf dem Korn­berg (Bau­be­ginn in die­sem Jahr), der päd­ago­gi­sche Bewe­gungs­park oder das För­der­band („Zau­ber­tep­pich“) wer­den in die­sem Jahr rea­li­siert bzw. gehen in die näch­ste Planungsphase.

Unter­des­sen wur­de die natur­schutz­fach­li­che Unter­su­chung vom Büro Fröh­lich & Spor­beck abge­schlos­sen. Unter Berück­sich­ti­gung von kon­flikt­ver­mei­den­den Maß­nah­men sind durch das Vor­ha­ben auf dem Gro­ßen Korn­berg kei­ne Tat­be­stän­de des § 44 Abs. 1 i.V.m. Abs 5 BNatSCHG (Vor­schrif­ten für beson­ders geschütz­te und bestimm­te ande­re Tier- und Pflan­zen­ar­ten) erfüllt, so das Fazit des Gut­ach­tens. Das bedeu­tet: unter Berück­sich­ti­gung von Maß­nah­men wie etwa einem umwelt­scho­nen­den Bau­kon­zept, Errich­tung von Bau­schutz­zäu­nen für Raub­tie­re oder das Anbrin­gen von Fle­der­maus­bret­tern an neu errich­te­ten Gebäu­den, stellt das Vor­ha­ben am Gro­ßen Korn­berg kei­ne Bedro­hung für beson­ders geschütz­te Tier und Pflan­zen­ar­ten dar.