VHS Bay­reuth: Detek­tiv­ar­beit im Super­markt – The­ma Lebensmittelkennzeichnung

Symbolbild Bildung

Die Volks­hoch­schu­le Bay­reuth lädt am Diens­tag, 26. März, um 20 Uhr, zu einem Vor­trag zum The­ma Lebens­mit­tel­kenn­zeich­nung in den Semi­nar­raum 2 des RW21 ein. Ver­bind­li­che Anmel­dun­gen für die­se Ver­an­stal­tung sind bis Diens­tag, 19. März, unter der Tele­fon­num­mer 0921 50703840, volkshochschule@​stadt.​bayreuth.​de, mög­lich.

Was wir essen hat direk­ten Ein­fluss auf unser Wohl­be­fin­den. Des­halb ist es wich­tig zu wis­sen, was genau im Super­markt­re­gal steht. Gleich­zei­tig ist die Lebens­mit­tel­in­du­strie ein har­tes Geschäft mit gro­ßem Kon­kur­renz­druck und hohen Ver­brau­cher­an­sprü­chen. Eine fun­da­men­ta­le Auf­ga­be des euro­päi­schen Lebens­mit­tel­rechts ist es, die Ver­brau­cher beim Lebens­mit­tel­kauf vor Irre­füh­rung zu schüt­zen. Wer ein­kauft, soll die Mög­lich­keit haben, genau zu erfah­ren, was er in Hän­den hält. Doch wie lässt sich Wer­bung von gesetz­lich vor­ge­schrie­be­nen Anga­ben unter­schei­den? Wel­che Infor­ma­tio­nen muss ein Lebens­mit­tel über­haupt tra­gen? Was steht alles im Zuta­ten­ver­zeich­nis und was nicht? Und was ist der Unter­schied zwi­schen „natür­li­chem Erd­beer­aro­ma“ und „natür­li­chem Aro­ma Erd­bee­re“? Oli­ver Wit­tek ist staat­lich geprüf­ter Lebens­mit­tel­che­mi­ker und beschäf­tigt sich neben der che­misch-ana­ly­ti­schen Unter­su­chung von Lebens­mit­teln auch mit recht­li­chen Fra­gen der Kenn­zeich­nung. In sei­nem Vor­trag wird er auf­zei­gen, wel­che Infor­ma­tio­nen unse­re Lebens­mit­tel bereit­stel­len müs­sen, wo die größ­ten Fal­len für Ver­brau­cher lie­gen und wie man sich am besten vor Irre­füh­rung schützt.