Stadt Bay­reuth plant Neu­auf­la­ge des Füt­te­rungs­ver­bots für Tauben

Haupt- und Finanz­aus­schuss wird sich in sei­ner kom­men­den Sit­zung mit dem The­ma befassen

In vie­len Städ­ten hat sich ein wach­sen­der Bestand ver­wil­der­ter Haus­tau­ben zum hygie­ni­schen Pro­blem ent­wickelt. In Bay­reuth wur­de bereits Mit­te der 1990er Jah­re ein Füt­te­rungs­ver­bot für Tau­ben erlas­sen. Nach 20 Jah­ren ist die ent­spre­chen­de Ver­ord­nung inzwi­schen aber abge­lau­fen. Die Beschwer­den über eine Tau­ben­pla­ge vor allem in der Innen­stadt neh­men zu. Der Haupt- und Finanz­aus­schuss des Stadt­rats wird sich daher in sei­ner kom­men­den Sit­zung am Mitt­woch, 20. Febru­ar, ab 16 Uhr, mit einem neu­er­li­chen Füt­te­rungs­ver­bot befassen.

Das Haupt­pro­blem eines wach­sen­den Bestan­des an Stadt­tau­ben liegt in der Ver­schmut­zung der Fas­sa­den von Häu­sern und Denk­mä­lern mit Tau­ben­kot. Der Ver­meh­rung der Vögel soll­te daher kein wei­te­rer Vor­schub gelei­stet wer­den. Durch das Anfüt­tern der Tie­re und durch bewusst geschaf­fe­ne Nist­mög­lich­kei­ten etwa auf Fen­ster­sim­sen kommt es nach den Erfah­run­gen der Stadt­ver­wal­tung in bestimm­ten inner­städ­ti­schen Berei­chen zu erheb­li­chen Beein­träch­ti­gun­gen des Stadt­bil­des und zu einer ver­stärk­ten Zunah­me des Tau­ben­be­stan­des. Dem will die Stadt nun mit einer neu­er­li­chen Ver­ord­nung ent­ge­gen­wir­ken. Die end­gül­ti­ge Ent­schei­dung zum Füt­te­rungs­ver­bot und der Mög­lich­keit, Buß­gel­der bis zu 1.000 Euro zu ver­hän­gen, fällt im Gesamtstadtrat.

Eben­falls auf der Tages­ord­nung der Sit­zung des Haupt- und Finanz­aus­schus­ses steht die Neu­fas­sung der soge­nann­ten Pla­ka­tier­ver­ord­nung. Außer­dem wer­den die Aus­schuss­mit­glie­der über die Frei­ga­be von Mit­teln im Vor­griff auf den Finanz­haus­halt 2019 in Höhe von mehr als 6,1 Mil­lio­nen Euro ent­schei­den. Damit kön­nen geplan­te Inve­sti­ti­ons­maß­nah­men fort­ge­setzt und wich­ti­ge Beschaf­fun­gen vor­ge­nom­men werden.