Forch­hei­mer CSU-Stadt­rats­frak­ti­on: „Ein­stim­mig die vom OB beab­sich­tig­te Fort­füh­rung des Kreis­um­la­gen-Rechts­strei­tes ver­hin­dert und Ver­gleichs­vor­schlag durchgesetzt“

CSU-Stadt­rats­frak­ti­on ein­stim­mig und erfolg­reich für Annah­me des Ver­gleichs­vor­schlags und Been­di­gung des Rechts­streits mit dem Land­kreis Forchheim

„Wir, die Stadt Forch­heim, sind mit etwa einem Drit­tel aller Ein­woh­ner Teil des Land­krei­ses. Sämt­li­che wei­te­re Kosten eines wei­te­ren Rechts­strei­tes zah­len wir zu einem Drit­tel über die Kreis­um­la­ge. Dies und wei­te­re erheb­li­che nega­ti­ve Aus­wir­kun­gen müs­sen wir beden­ken.“, so Frak­ti­ons­vor­sit­zen­der Udo Schön­fel­der zu Beginn sei­ner Aus­füh­run­gen zur Dis­kus­si­on über die wei­te­re Vor­ge­hens­wei­se zum Kreisumlageprozess.

In aller Deut­lich­keit stell­te er her­aus, dass er kaum Ver­ständ­nis dafür habe, dass der Ober­bür­ger­mei­ster das The­ma nicht öffent­lich behan­deln woll­te. Der Land­kreis tag­te hier­zu stets öffent­lich, was aus recht­li­chen Aspek­ten aber auch wegen des Anspru­ches einer wirk­li­chen Trans­pa­renz gebo­ten erscheint. Auf jeden Fall müs­se, so Schön­fel­der, die Beschluss­fas­sung im öffent­li­chen Teil der Stadt­rats­sit­zung erfol­gen, da die­se anson­sten recht­lich ungül­tig sei bzw. sei­tens der Kom­mu­nal­auf­sicht ange­foch­ten würde.

„Wir haben unser Ziel erreicht. Las­sen Sie uns nun einen Schluss­strich zie­hen und uns auf unse­re eigent­li­chen Auf­ga­ben kon­zen­trie­ren.“, so der Frak­ti­ons­vor­sit­zen­de gegen­über Ober­bür­ger­mei­ster und Ver­wal­tung. Auf­grund eines Form­feh­lers hin­sicht­lich der unge­nü­gen­den Ein­be­zie­hung der Gemein­den bei der Auf­stel­lung des Kreis-Haus­hal­tes, nicht etwa wie ursprüng­lich ange­nom­men wegen der Bil­dung von Rück­la­gen, erhält die Stadt Forch­heim vom Land­kreis nun 350.000 EUR zurück­er­stat­tet. Dies ent­spricht exakt dem ursprüng­li­chen Kla­ge­ziel des dama­li­gen Ober­bür­ger­mei­sters Franz Stumpf, des Käm­me­rers Det­lef Wink­ler sowie des Stadtrates.

Nun gel­te es aller­dings den Rechts­frie­den her­zu­stel­len, sich die Hand zu rei­chen und inner­halb der „kom­mu­na­len Fami­lie“ ver­trau­ens­voll nach vor­ne zu schau­en. Wobei es auch der CSU-Frak­ti­on sehr wich­tig erscheint, dass der Land­kreis sei­ne Gemein­den und deren finan­zi­el­len Gege­ben­hei­ten bei sei­nen künf­ti­gen Haus­halts­auf­stel­lun­gen sorg­fäl­tig berücksichtigt.

Der Kreis­tag beschloss mit gro­ßer Mehr­heit, den Ver­gleichs­vor­schlag zu akzep­tie­ren. Im Stadt­an­zei­ger vom Dezem­ber 2018 führt die Stadt­ver­wal­tung aus, dass die Stadt den Gesamt­be­trag in Höhen von 14,2 Mio. Euro nicht behal­ten dür­fe, der Land­kreis durch einen neu­en Bescheid den zumin­dest aller­größ­ten Teil zurück­for­dern wür­de und dass sich die Pro­zess­be­tei­lig­ten Stadt und Land­kreis „bereit zeig­ten, den vom Gericht erwähn­ten Auf­trag zu einer güt­li­chen Eini­gung mit nach Hau­se nehmen“.

Des­halb und wegen sehr deut­li­cher Aus­füh­run­gen des Baye­ri­schen Ver­wal­tungs­ge­richts­ho­fes zur Ange­mes­sen­heit einer Zah­lung von 350.000 Euro habe nun die CSU-Stadt­rats­frak­ti­on kei­ner­lei Ver­ständ­nis für die Posi­ti­on des Ober­bür­ger­mei­sters, den Ver­gleichs­vor­schlag zum jet­zi­gen Zeit­punkt aus­zu­schla­gen und das The­ma wei­ter­hin strei­tig am Köcheln hal­ten zu wol­len oder gar, „um Rechts­ge­schich­te zu schrei­ben“, den Sach­ver­halt durch diver­se wei­te­re Instan­zen und ver­bun­den mit unwäg­ba­ren juri­sti­schen Fol­gen sowie erheb­li­chen Kosten­ri­si­ken, eska­lie­ren zu lassen.

Und selbst wenn, was frag­lich sei, die Stadt infol­ge eines wei­te­ren Pro­zes­ses sie­gen wür­de, wür­de sie mit gro­ßer Wahr­schein­lich­keit nicht gewin­nen, weder finan­zi­ell wegen der Neu­fest­set­zung der Kreis­um­la­ge („Null­sum­men­spiel“), noch hin­sicht­lich eines ver­trau­ens­vol­len Mit­ein­an­ders der Stadt, des Land­krei­ses und sämt­li­cher Landkreisgemeinden.

„Wir brau­chen mehr Mit­ein­an­der und eine Been­di­gung die­ser Kon­fron­ta­ti­on“, so Schön­fel­der. Dar­über hin­aus wären auch die Arbeits­zei­ten des Käm­me­rers und des städ­ti­schen Juri­sten für ande­re Auf­ga­ben erheb­lich sinn­vol­ler eingesetzt.

Erfreut zeig­ten sich sämt­li­che Mit­glie­der der CSU-Stadt­rats­frak­ti­on, dass am Ende einer fast fünf­stün­di­gen Sit­zung mit 19 zu 10 Stim­men die vom OB nicht favo­ri­sier­te Vari­an­te der Annah­me des Ver­gleichs­vor­schla­ges durch­ge­setzt wer­den konn­te. Sämt­li­che anwe­sen­den Frak­ti­ons­mit­glie­der votier­ten ein­stim­mig für die­sen Vor­schlag und gegen die von der Stadt­spit­ze gewoll­te Fort­set­zung eines wei­te­ren Rechtsstreites.