Rausch­gift und Waf­fen sicher­ge­stellt – Dea­ler sitzt in Untersuchungshaft

Symbolbild Polizei

Gemein­sa­me Pres­ser­klä­rung der Poli­zei­in­spek­ti­on Bam­berg-Land und der Staats­an­walt­schaft Bamberg

Bild der sichergestellten Gegenstände

Bild der sicher­ge­stell­ten Gegenstände

Land­kreis Bam­berg. Nach Fami­li­en­streit und Trun­ken­heits­fahrt stell­ten Poli­zei­be­am­te bei einem 37-jäh­ri­gen Mann aus dem west­li­chen Land­kreis Bam­berg Waf­fen und Rausch­gift sicher. Der Beschul­dig­te sitzt des­halb seit Okto­ber letz­ten Jah­res in Unter­su­chungs­haft. Neben ver­such­ter gefähr­li­cher Kör­per­ver­let­zung und Trun­ken­heit im Ver­kehr muss er sich auch wegen Betäu­bungs­mit­tel­han­del und Ver­stö­ßen nach dem Waf­fen­recht verantworten.

An einem Sonn­tag­nach­mit­tag im Sep­tem­ber letz­ten Jah­res ging per Not­ruf die Mel­dung über einen betrun­ke­nen und unter Betäu­bungs­mit­tel­ein­fluss ste­hen­den Ran­da­lie­rer ein. Sofort fuhr eine Strei­fe der Poli­zei­in­spek­ti­on Bam­berg-Land, unter­stützt von einer Strei­fe der Ver­kehrs­po­li­zei Bam­berg, zum Tatort.

Als die Strei­fen ein­tra­fen und mit dem Mit­tei­ler Kon­takt auf­nah­men, ver­such­te der Beschul­dig­te auf sei­nem Fahr­rad zu flüch­ten. Schon nach 200 Metern, auf einem Feld­weg, konn­ten ihn die Poli­zi­sten ein­ho­len und fest­neh­men. Auf Grund der Tat­sa­che, dass ein Alko­test bei ihm mit 1,68 Pro­mil­le posi­tiv ver­lief und er den Kon­sum von Mari­hua­na ein­räum­te, ver­an­lass­ten die Beam­ten bei ihm eine Blut­pro­be. Die Abklä­rung des Tat­her­gan­ges ergab, dass er ein Fami­li­en­mit­glied mit dem Knüp­pel auf den Kopf schla­gen wollte.

Wäh­rend der Anzei­gen­auf­nah­me stell­ten die Beam­ten in der Woh­nung des Beschul­dig­ten eine Viel­zahl unter­schied­li­cher Betäu­bungs­mit­tel, Rausch­gif­tu­ten­si­li­en und Waf­fen fest. Neben ca. 200gr Mari­huanab­lü­ten, 9gr Haschisch und ande­ren Stof­fen, sowie Gegen­stän­den zum Han­del­trei­ben mit Betäu­bungs­mit­teln, fan­den die Beam­ten noch meh­re­re bereit­ge­leg­te und griff­be­rei­te Stich­waf­fen auf. Zu den sicher­ge­stell­ten Waf­fen zähl­ten unter ande­rem ein Dolch, sowie ein ver­bo­te­ner Wurf­stern und eine schar­fe Patrone.

Auf Grund sei­nes psy­chi­schen Aus­nah­me­zu­stan­des muss­te der Mann in ein Kran­ken­haus ein­ge­lie­fert wer­den. Nach dem er aus dem Kran­ken­haus wie­der ent­las­sen wer­den konn­te, wur­de er auf Anord­nung der Staats­an­walt­schaft Bam­berg dem Ermitt­lungs­rich­ter vor­ge­führt. Die­ser erließ gegen den Tat­ver­däch­ti­gen Haft­be­fehl und ver­füg­te sei­ne sofor­ti­ge Ein­lie­fe­rung in eine Justizvollzugsanstalt.