Beschäf­tig­te im Kreis Kulm­bach soll­ten Urlaubs-Check machen

IG BAU rät: Rest­ur­laub aus 2018 sichern

Urlaubs­ta­ge aus dem letz­ten Jahr sichern: Beschäf­tig­te im Land­kreis Kulm­bach sol­len sich beim Arbeit­ge­ber über ihren Urlaubs­an­spruch infor­mie­ren. Dazu hat die Indu­strie­ge­werk­schaft Bau­en-Agrar-Umwelt (IG BAU) auf­ge­ru­fen. Der Grund: Nach einem aktu­el­len Urteil des Euro­päi­schen Gerichts­hofs ver­fällt der Jah­res­ur­laub nicht mehr auto­ma­tisch, wenn ihn der Arbeit­neh­mer nicht bean­tragt hat. „Der Chef muss die Mit­ar­bei­ter jetzt aktiv dabei unter­stüt­zen, den Urlaub zu neh­men. Tut er das nicht, kann der Urlaub im näch­sten Jahr genom­men oder aus­be­zahlt wer­den“, erklärt Gerald Nick­las von der IG BAU Oberfranken.

Vie­le Beschäf­tig­te in der Regi­on scheu­ten davor zurück, alle Urlaubs­ta­ge zu neh­men. „Gera­de wenn die Auf­trags­bü­cher voll sind, ver­zich­tet man­cher auf die ver­dien­te Erho­lung“, so der Gewerk­schaf­ter. Nach Anga­ben des Deut­schen Gewerk­schafts­bun­des (DGB) ver­fal­len über­durch­schnitt­lich vie­le Urlaubs­ta­ge in der Rei­ni­gungs­bran­che – auch wegen der hohen Arbeits­be­la­stung dort. Im Kreis Kulm­bach arbei­ten laut Arbeits­agen­tur rund 300 Men­schen in der Gebäudereinigung.

„Beschäf­tig­te, die ihren Urlaub nicht recht­zei­tig genom­men haben, guck­ten bis­her mei­stens in die Röh­re. Damit ist nun Schluss“, sagt Nick­las. Nach dem Euro­pa-Urteil ste­he der Arbeit­ge­ber jetzt in der Pflicht, beim Urlaub „kla­re Ansa­gen“ zu machen. Außer­dem ent­schie­den die Rich­ter, dass sich der Urlaub im Todes­fall eines Arbeit­neh­mers auf des­sen Fami­lie ver­er­ben lässt.

Wer Fra­gen rund um den eige­nen Urlaubs­an­spruch hat, bekommt Rat bei den Rechts­schutz­ex­per­ten der Gewerk­schaft in den IG BAU-Büros Bay­reuth (Tele­fon: 0921 – 78 77 88 12), Bam­berg (Tele­fon: 0951 – 212 62), Coburg (Tele­fon: 09561 – 88 47 14) und Hof (Tele­fon: 092 81 – 14 29 37).