Staats­mi­ni­ster für Ver­brau­cher­schutz Thor­sten Glau­ber: „Kei­ne Bil­lig-Böl­ler zu Silvester“

Ver­kaufs­start für Sil­ve­ster­feu­er­werk am 28. Dezember

In die­sem Jahr beginnt der Ver­kauf des Sil­ve­ster­feu­er­werks bereits am 28. Dezem­ber. Bay­erns Ver­brau­cher­schutz­mi­ni­ster Thor­sten Glau­ber warb heu­te in Mün­chen für einen ver­ant­wort­li­chen Umgang mit den Feu­er­werks­kör­pern: „Rake­ten und Böl­ler ent­hal­ten Spreng­stoff. Des­halb ist es beson­ders wich­tig, nur unbe­schä­dig­te und geprüf­te Feu­er­werks­ar­ti­kel zu ver­wen­den. Ins­be­son­de­re gilt: Fin­ger weg von Bil­lig-Böl­lern. Die­se Feu­er­werks­kör­per sind oft man­gel­haft ver­ar­bei­tet und nicht amt­lich geprüft. Auch beim Abbren­nen soll­ten wich­ti­ge Ver­hal­tens­re­geln beach­tet wer­den, um sich und ande­re nicht zu gefähr­den. Ins­be­son­de­re müs­sen Eltern dafür sor­gen, dass Feu­er­werks­kör­per nicht in die Hän­de von Kin­dern gelan­gen kön­nen. Böl­ler und Rake­ten sind kein Spiel­zeug.“ Zuge­las­se­ne und geprüf­te Feu­er­werks­kör­per sind erkenn­bar am CE-Kenn­zei­chen und der Regi­strier­num­mer. Die ersten vier Zif­fern der Regi­strier­num­mer geben Aus­kunft dar­über, wel­che Stel­le in Euro­pa den Feu­er­werks­ar­ti­kel geprüft hat. 0589 steht bei­spiels­wei­se für die deut­sche Prüf­stel­le „Bun­des­an­stalt für Mate­ri­al­for­schung und ‑prü­fung (BAM)“. Nicht zuge­las­se­ne Bil­lig­feu­er­wer­ke, meist ille­gal aus dem Aus­land ein­ge­führt, ber­gen unkal­ku­lier­ba­re Risi­ken. Sie kön­nen eine bis zu 50 Mal grö­ße­re Spreng­wir­kung als zuge­las­se­ne Waren haben. Selbst bei rich­ti­ger Hand­ha­bung kann die Ver­wen­dung die­ser Feu­er­werks­kör­per äußerst gefähr­lich sein und zu schwe­ren Ver­let­zun­gen füh­ren. Jahr für Jahr sind unsach­ge­mä­ßer Gebrauch, Unkennt­nis, Leicht­sinn und Alko­hol an Sil­ve­ster Ursa­che für teil­wei­se schwe­re Ver­let­zun­gen und erheb­li­che Sachschäden.

Feu­er­werks­kör­per der Kate­go­rie F2 dür­fen nur von Per­so­nen über 18 Jah­ren an Sil­ve­ster und am Neu­jahrs­tag abge­brannt wer­den. In lärm­emp­find­li­chen Zonen oder in unmit­tel­ba­rer Nähe von Kran­ken­häu­sern oder Alters­hei­men sind Feu­er­wer­ke nicht zuläs­sig. Ein wei­te­rer wich­ti­ger Aspekt beim The­ma Sil­ve­ster­feu­er­werk betrifft die städ­ti­sche Umwelt. Es ist dar­auf zu ach­ten, dass abge­brann­tes Feu­er­werk ord­nungs­ge­mäß ent­sorgt wird. Wer die Umwelt auch im Hin­blick auf Fein­staub scho­nen will, soll­te beim Sil­ve­ster­feu­er­werk außer­dem Maß halten.

Die wich­tig­sten Ver­hal­tens­re­geln für ein siche­res Sil­ve­ster­feu­er­werk sind:

  • Feu­er­werk nicht selbst basteln,
  • Feu­er­werks­kör­per nach dem Anzün­den sofort wegwerfen,
  • Blind­gän­ger nie ein zwei­tes Mal zünden,
  • Feu­er­werks­kör­per nicht auf ande­re Per­so­nen oder in eine Men­schen­men­ge werfen,
  • Rake­ten senk­recht abschießen,

Genü­gend Abstand zum Feu­er­werk: Feu­er­werks­kör­per explo­die­ren in weni­ger als zwei Meter Nähe mit einer Laut­stär­ke von bis zu 160 Dezi­bel. Die­ser Wert ent­spricht in etwa dem eines Press­luft­ham­mers oder eines star­ten­den Düsenjets.