Ver­ein Natio­nal­park Stei­ger­wald appel­liert an Land­wirt­schafts­mi­ni­ste­rin und Baye­ri­sche Staatsforsten

Ein­stel­lung der Fäl­lung von Stark­bäu­men im Hohen Buche­nen Wald

Foto: Uwe Gratzky, Gerolzhofen

Foto: Uwe Gratz­ky, Gerolzhofen

Mit Dring­lich­keits­schrei­ben hat der Bür­ger­ver­ein die Vor­stän­de der Baye­ri­schen Staats­for­sten, Neu­mey­er und Neft, sowie die Land­wirt­schafts­mi­ni­ste­rin Michae­la Kani­ber auf die Situ­ta­ti­on im Stei­ger­wald hin­ge­wie­sen. Die Ver­eins­mit­glie­der und vie­le Bür­ger sind ent­setzt, dass nun bereits zahl­rei­che dicke Bäu­me der Säge zum Opfer gefal­len sind. Vie­le wirk­lich „dicke“ Bäu­me, ja sogar über 80 cm Durch­mes­ser sind dabei! Auch kras­se Fäl­le von über 140 Jah­re alten Buchen fin­den sich dar­un­ter. Der Ver­ein bezeich­net das Absä­gen von dicken Bäu­men in einem Wald, der wie kein ande­rer in Fran­ken unter Beob­ach­tung steht, als eine Respekt­lo­sig­keit und Provokation.

Der Vor­stands­vor­sit­zen­de der BaySF Mar­tin Neu­mey­er hat­te zuge­sagt, dass in die­sem Win­ter kei­ne dicken Bäu­me fal­len wür­den. Jetzt heißt es aber: „dick“ sei über 80 cm Durch­mes­ser. Nach­dem die­se Stark­bäu­me jedoch ohne­hin als Methu­salem­bäu­me geschützt waren, wird offen­sicht­lich, dass hier getrickst wird.

„Unse­re Bür­ger sind tief empört über die­se bra­chia­len Ein­schnit­te. Umso stär­ker, weil klar wird, dass Zusa­gen und Selbst­ver­pflich­tun­gen der BaySF nicht ein­ge­hal­ten wer­den. Man kann heu­te dem Bür­ger nicht der­art die Gewalt der Staats­macht demonstrieren.“

Die Reak­tio­nen der Stei­ger­wäl­der rei­chen von Unver­ständ­nis, per­sön­li­cher Ver­zweif­lung bis zur blan­ken Wut. Der Ver­ein Natio­nal­park Stei­ger­wald for­dert die Baye­ri­schen Staats­for­sten drin­gend auf Ihre Zusa­gen ein­zu­hal­ten und die Fäl­lun­gen, spe­zi­ell der kar­tier­ten Stark­bäu­me, unver­züg­lich ein­zu­stel­len. Jede Stark­bu­che im ehem. Klo­ster­wald wur­de genau per GPS ein­ge­mes­sen und doku­men­tiert und kann so detail­liert nach­ge­wie­sen wer­den. Es kann nicht sein, dass Ren­di­te vor Natur­schutz geht. Schließ­lich hat das Bun­des­ver­wal­tungs­ge­richt bereits am 31.05.1990 ent­schie­den: „Die Bewirt­schaf­tung des Kör­per­schafts- und Staats­wal­des, dient vor­ran­gig der Umwelt- und Erho­lungs­funk­ti­on des Wal­des, nicht der Siche­rung von Absatz und Ver­wer­tung forst­wirt­schaft­li­cher Erzeug­nis­se“. Des­halb soll der „Hohe Buche­ne Wald“ als nut­zungs­frei­es Schutz­ge­biet aus­ge­wie­sen wer­den. Umso mehr, als laut Koali­ti­ons­ver­trag der aktu­el­len Staats­re­gie­rung, 10 % der Staats­wäl­der aus der Nut­zung genom­men wer­den sollen.