Haft­be­fehl gegen mut­maß­li­chen Dro­gen­händ­ler erlassen

Symbolbild Polizei

Gemein­sa­me Pres­se­er­klä­rung des Poli­zei­prä­si­di­ums Ober­fran­ken und der Staats­an­walt­schaft Bayreuth

KULM­BACH / BAY­REUTH. Mit Mari­hua­na soll ein 24-Jäh­ri­ger seit eini­ger Zeit in Kulm­bach und Bay­reuth gehan­delt haben. Der Mann, gegen den nun Kri­mi­nal­po­li­zei und Staats­an­walt­schaft Bay­reuth ermit­teln, befin­det sich zwi­schen­zeit­lich in Untersuchungshaft.

Durch Erkennt­nis­se der Poli­zei Nord­rhein-West­fa­len geriet der Kulm­ba­cher vor eini­ger Zeit ins Visier der Bay­reu­ther Kri­mi­nal­be­am­ten. Nach­dem sich die Hin­wei­se auf einen regen Dro­gen­han­del des 24-Jäh­ri­gen ver­dich­tet hat­ten, erließ das Bay­reu­ther Amts­ge­richt auf Antrag der Staats­an­walt­schaft Bay­reuth Haft­be­fehl. Ermitt­ler der Kri­mi­nal­po­li­zei Bay­reuth nah­men den Tat­ver­däch­ti­gen dar­auf­hin am Don­ners­tag fest und durch­such­ten sei­ne Woh­nung in Kulm­bach. Hier­bei stell­ten sie Mari­hua­na im mitt­le­ren zwei­stel­li­gen Gramm­be­reich, sowie wei­te­re Beweis­mit­tel sicher.

Auf Antrag der Staats­an­walt­schaft Bay­reuth wur­de der Unter­su­chungs­haft­be­fehl in Voll­zug gesetzt. Poli­zei­be­am­te lie­fer­ten ihn anschlie­ßend in eine Justiz­voll­zugs­an­stalt ein. Die Ermitt­lun­gen wegen Han­del­trei­bens mit Betäu­bungs­mit­teln dau­ern an.