MdL Micha­el Hof­mann weist Kom­mu­nen auf neu­es Pro­gramm zur Ver­bes­se­rung der Mobil­funk­ver­sor­gung hin

Hohe Zuschüs­se kön­nen bean­tragt werden

Michael Hofmann

Micha­el Hofmann

Die Gemein­den kön­nen seit Anfang des Monats För­der­mit­tel bean­tra­gen, um Funk­lö­cher bei der Mobil­funk­ver­sor­gung zu schlie­ßen und Gebie­te auf­zu­rü­sten, die bis­her mit Sprach­mo­bil­funk noch unver­sorgt sind. Dar­auf hat jetzt der CSU-Land­tags­­ab­ge­ord­ne­te Micha­el Hof­mann hin­ge­wie­sen. Mit­te Novem­ber hat­te die EU-Kom­mis­si­on das baye­ri­sche För­der­pro­gramm geneh­migt, das noch von der dama­li­gen Wirt­schafts­mi­ni­ste­rin Ilse Aigner in der Kabi­netts­sit­zung vom 9. Janu­ar auf den Weg gebracht und von Wirt­schafts­mi­ni­ster Franz Pschie­rer vor­an­ge­trie­ben wur­de. Es ist das erste Mobil­funk-För­der­pro­gramm in Deutschland.

Mit dem Pro­gramm will der Frei­staat eine lei­stungs­fä­hi­ge digi­ta­le Infra­struk­tur in allen Tei­len Bay­erns schaf­fen. „Nur wenn wir in allen Lan­des­tei­len eine opti­ma­le Ver­sor­gung mit Kom­mu­ni­ka­ti­ons­tech­nik haben, sind wir zukunfts­fä­hig und för­dern den länd­li­chen Raum. So kön­nen auch dort inno­va­ti­ve Geschäfts­mo­del­le und zukunfts­fä­hi­ge Arbeits­plät­ze ent­ste­hen“, so Hofmann.

Der Frei­staat unter­stützt die Kom­mu­nen beim Bau von Masten in bis­her unver­sorg­ten Gebie­ten. Sie erhal­ten bis zu 80 Pro­zent För­de­rung, in Räu­men mit beson­de­rem Hand­lungs­be­darf – also im gesam­ten Land­kreis Forch­heim – sogar bis zu 90 Pro­zent. „Das Pro­gramm ist ein Ange­bot an die Kom­mu­nen und basiert auf Frei­wil­lig­keit. Es ent­spricht unse­rer Vor­stel­lung von einem part­ner­schaft­li­chen Ver­hält­nis von Staat und sei­nen Kom­mu­nen: Unter­stüt­zen, nicht vor­schrei­ben, nicht zwin­gen“, so der CSU-Abgeordnete.

Die Kom­mu­nen könn­ten wäh­len, ob sie einen direk­ten Bau­auf­trag ertei­len oder eine Bau­kon­zes­si­on ver­ge­ben. In der Bau­auf­trags­va­ri­an­te errich­tet die Gemein­de den Mast selbst und ver­mie­tet ihn dann an die Netz­be­trei­ber. Die Gemein­de bekommt vol­le tech­ni­sche Unter­stüt­zung durch die Netz­be­trei­ber. Sie kann den Mast nach Ablauf der Bin­dungs­frist ver­kau­fen. Die Kom­mu­nen wer­den mit Muster­ausschreibungen und Muster­ver­trä­gen unter­stützt. In der Bau­kon­zes­si­ons­va­ri­an­te ver­gibt die Gemein­de eine Bau­kon­zes­si­on an ein Unter­neh­men. Die­ser Kon­zes­sio­när plant, baut und betreibt den Mobil­funk­mast auf eige­nes Risi­ko. Dar­un­ter fal­len auch Auf­ga­ben der Stand­ort­su­che, Grund­stücks­su­che, Zuwe­gung, Strom- und Datenanbindung.

Stimm­kreis­ab­ge­ord­ne­ter Micha­el Hof­mann weist dar­auf hin, dass sich inter­es­sie­re Kom­mu­nen an das Mobil­funk­zen­trum bei der Regie­rung der Ober­pfalz wen­den kön­nen. Die­ses ist der zen­tra­le Akteur bei der Abwick­lung des För­der­pro­gramms. Es berät im Vor­feld, ver­be­schei­det die Anträ­ge und zahlt die Mit­tel aus.

Ob Ver­sor­gungs­lücken im Gemein­de­ge­biet vor­lie­gen, die zu einer Teil­nah­me am För­der­pro­gramm berech­ti­gen, stellt die inter­es­sier­te Kom­mu­ne anhand der Kar­te der Ist-Ver­sor­gung fest. Die Kar­te ist abruf­bar unter www​.mobil​funk​.bay​ern. Für das För­der­pro­gramm ist ent­schei­dend, dass in der Gemein­de ein bis­her mit Sprach­mo­bil­funk unver­sorg­tes Gebiet liegt und von den Netz­be­trei­bern in den näch­sten drei Jah­ren nicht ver­pflich­tend oder eigen­wirt­schaft­lich erschlos­sen wird.

„Mit dem Pro­gramm ver­bes­sern wir die kon­kre­te Lebens­si­tua­ti­on der Men­schen, opti­mie­ren die Stand­ort­be­din­gun­gen für unse­re Betrie­be und machen den länd­li­chen Raum wie­der ein Stück zukunfts­fä­hi­ger. Das ist gute Poli­tik für den Frei­staat“, so Hof­mann abschließend.