Land­rats­amt Forch­heim: Freie Fahrt für die Müllabfuhr

Damit Ton­nen geleert und Säcke abge­holt wer­den kön­nen müs­sen die Ent­sor­gungs­fahr­zeu­ge die Grund­stücke anfah­ren kön­nen. Dies erweist sich im All­tag jedoch als sehr schwie­rig, z.B. durch in die Stra­ße ragen­de Bäu­me und Hecken, durch Bau­stel­len oder durch par­ken­de Fahr­zeu­ge. Die Mit­ar­bei­ter der Müll­ab­fuhr sind nicht ver­pflich­tet in sol­chen Fäl­len die Ton­nen und Säcke aus ver­sperr­ten Stra­ßen zu holen.

Damit Ihre Ton­ne wei­ter­hin geleert und die Säcke abge­holt wer­den, sind fol­gen­de Punk­te zu beachten:

  • Bäu­me, Hecken: Äste und Hecken, wel­che aus einem Grund­stück in den Ver­kehrs­raum ragen müs­sen nach Baye­ri­schen Stra­ßen- und Wege­recht teil­wei­se zurück­ge­schnit­ten wer­den. Sor­gen Sie dafür, dass somit die gro­ßen Ent­sor­gungs-LKWs die Stra­ßen befah­ren können.
  • Bei Bau­stel­len: Brin­gen Sie Ihre Müll­ton­nen bzw. die gel­ben Säcke an die näch­ste befahr­ba­re Stra­ße außer­halb des Baustellenbereichs.
  • Par­ken­de Fahr­zeu­ge: Ach­ten Sie beim Par­ken ins­be­son­de­re in engen Stra­ßen dar­auf, dass die Müll­fahr­zeu­ge am Abfuhr­tag in die­se Stra­ßen hin­ein­fah­ren kön­nen. Falls Sie Besuch emp­fan­gen, sor­gen Sie dafür, dass durch deren par­ken­den PKWs die Zufahrt der Stra­ße nicht blockiert wird. Das glei­che gilt bei Hand­wer­kern oder bei Lie­fe­run­gen wie Heiz­öl oder Baustoffe.